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Haus übernommen  -  Grundbucheintrag steht noch aus: Wer bezahlt die Grundsteuer?
BAU-Forum: Neubau

Haus übernommen  -  Grundbucheintrag steht noch aus: Wer bezahlt die Grundsteuer?

Hallo, bei unserem Haus sind noch einige Mängel in der Klärung, weshalb die letzte Rate noch nicht bezahlt ist und die Umschreibung des Grundstücks/Hauses noch nicht erfolgt ist. Wir haben das Haus aber schon übernommen und wohnen seid über einem Jahr drin. Wer muss die Grundsteuer in dieser Zeit bezahlen? Das Finanzamt will nun Pläne etc. von mir haben zur Feststellung des Einheitswerts. Was soll ich tun? Sie an den Grundbuchlich eingetragenen Eigentümer verweisen (noch der Bauträger)?
Hat das Auswirkungen auf die bereits erhaltene Eigentumsförderung?
  1. ach so

    ich bin der Wolfgang M. (damit's nicht so anonym bleibt)
  2. Kauf- / Werkvertrag (Kaufvertrag, Werkvertrag)

    Foto von Horst Schmid

    Was steht denn in Ihrem Vertrag mit dem Bauträger? Wer ist ab welchem Zeitpunkt für die Lasttragung verantwortlich?
  3. Steuerpflichtiger ist der im Grundbuch Eingetragene ...

    Steuerpflichtiger ist der im Grundbuch Eingetragene Sie als Käufer werden ab dem ersten des darauf folgenden Jahres steuerpflichtig. Die privatrechtlichen Verträge interessieren das FA zunächst einmal nicht. Viele Grüße
  4. da stellen sich mir aber noch ein paar Fragen

    Das Haus ist übergeben worden im Jahre 2002. Für das Jahr 2002 haben wir bereits eine Grundsteuer bezahlt, weil wir dachten, das sei OK. Hat uns nur gewundert, dass das so wenig war. Offensichtlich war das der Betrag für das unbebaute Grundstück.
    Nun will's das FA ganz genau wissen, und in mir sträubt es sich, das jetzt zu bearbeiten (und zu bezahlen womöglich auch noch nachträglich), wo ich das Haus Grundbuchrechtlich ja noch gar nicht besitze. Einerseits ist zwar im Vertrag der Übergang Rechten/Lasten bei Übergabe festgelegt. Andererseits kann ich über das Haus ja doch nicht frei verfügen und es auch z.B. nicht weiterverkaufen wenn ich es wollte, ich habe also keinesfalls die gesamten Rechte. Kann doch nicht sein, dass ich aber trotzdem die vollen Lasten tragen muss?
    Also nun meine Fragen:
    1. Wie ist das FA eigentlich darauf gekommen, von mir bereits im Jahr 2002 anteilige Grundsteuer zu verlangen, obwohl ich gar nicht der Grundbuchrechtliche Eigentümer war?
    2. Muss ich nun die Steuer zahlen oder der Grundbuchrechtliche Eigentümer = der Bauträger?
    3. Ich bekomme seit letztem Jahr Eigenheimzulage. Bekomme ich die vielleicht zu Unrecht, weil kein Grundbuchrechtlicher Eigentümer bin oder ist hier was anderes maßgebend?

    Vielen Dank für die Hilfe, ist ein tolles Forum hier.
    Gruß
    Wolfgang

  5. Grundsteuer

    Hallo,
    Hier ein paar Überlegungen:
    • Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. (§ 10 GrStG)
    • Das Steuerrecht kennt neben dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer auch den wirtschaftlichen Eigentümer. (§ 39 AO)
    • Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. (§ 33 AO)
    • Die Einheitswertfeststellung erfolgt auf den 01.01. des auf die Bebauung folgenden Kalenderjahres. Also in 2002 gilt das Grundstück noch als unbebaut.
    • Die Eigenheimzulage erhalten Sie, weil Ihnen das Grundstück wirtschaftlich zuzurechnen ist und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.

    Viele Grüße

  6. ja aber was heißt das denn nun?

    Vielen Dank Frau Daffner. In dem § 39 heißt es "Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen. "
    Ist das nun in meinem Falle Eigenbesitz? Oder übt der andere (also der Grundbuchliche) Eigentümer (Bauträger) die tatsächliche Herrschaft aus? Ich versteh das Beamtendeutsch irgendwie nicht. Und vor allem: Was ist denn nun maßgebend für die Steuer? Das bürgerlich-rechtliche oder das wirtschaftliche Eigentumsverhältnis?
    Sorry dass ich noch mal nachfrage, aber irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher.
    Gruß
    Wolfgang M.
  7. d.h.

    Hallo,
    dass Sie im Steuerrecht nicht unbedingt bürgerlich-rechtlicher Eigentümer sein müssen, damit Ihnen für steuerliche Zwecke ein Wirtschaftsgut zugerechnet wird.
    Rufen Sie doch mal bei der Bewertungsstelle im Finanzamt an.
    Viele Grüße
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