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Zweiholmtreppe, letzte Stufen zu hoch und schief, Nachbesserungen?
BAU-Forum: Neubau

Zweiholmtreppe, letzte Stufen zu hoch und schief, Nachbesserungen?

Hallo,
habe schon einige Beiträge zum Thema Treppenstufen/Steigung usw. gelesen, mein Problem ist leider etwas spezieller:
Ich habe ein Einfamilienhaus bauen lassen, wobei nur das EGAbk. komplett ausgebaut wurde, das DGAbk. wollten wir nach Einzug selbst ausbauen. Treppe ins DG wurde vom Bauunternehmer (bzw. Subunternehmer) gefertigt und eingebaut.
Daten der Treppe:
  • Zweiholmtreppe aus Stahl,
  • Geländer aus Stahl,
  • 4 cm dicke aufgeschraubte Buchenstufen,
  • Verlauf: 2 Stufen, 90 Grad "Knick" links, bei Hälfte der Treppe 45 Grad "Knick" links
  • letzte Stufe auf Höhe des zu erstellenden Fertigfußbodens im DG
  • Höhe Stufe=>Stufe 18,5 cm

Zum Problem: Der Fußbodenaufbau im DG soll inkl. Bodenbelag 12 cm betragen (Baudaten vom Architekten). Die oberste Treppenstufe ist hier ca. 2-2,5 cm zu hoch. Diese Stufe hat außerdem ein Gefälle auf der Stufenbreite (90 cm) von 1,5 cm. Die Stufen darunter haben ebenfalls Gefälle, bis zum 45 Grad Knick (von oben) gesehen.
Nächste Woche schaut sich der Bauleiter unserer Baufirma die Sache an, um Lösungen zu finden. Nun möchte ich natürlich vorbereitet sein. Meine Ideen:
1. Treppenstufen mit Unterlegscheiben in Waage bringen und Fußbodenaufbau im DG um 2 cm erhöhen. Nachteil: Raumhöhe sinkt von 2,39 m auf 2,37 m inkl aller Dachschrägen. Und ich kann die Ausführung nicht mehr im Trockenbau machen.
2. neue Treppe, bezweifele allerdings, dass sich der Bauunternehmer darauf einlässt.
3. nur oberste Stufe ausrichten, tiefersetzen und mit veringertem Stufenabstand leben. Nachteil: Stolperfalle
4. Kostengutschrift. Nachteil: Wie dann weiter?
Noch eine Hintergrundinfo: Der Treppenbauer hatte damals beim Geländer 4x nachbessern müssen, bis es halbwegs akzeptabel war. Dabei hat er 2x einige Fliesen durch Schweißpunkte beschädigt, was er aber nie zugegeben hat (das wäre ich gewesen). Nun habe ich natürlich einige Vorbehalte den guten Mann da wieder ran zu lassen.
Freue mich über alle Tipps, Anregungen und Hilfen. Danke im Voraus.
Gruß Michael
(Bau in Niedersachsen)

  • Name:
  • Michael Becker
  1. DIN

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Herr Michael xx
    offensichtlich erfüllt die Treppe nicht die Anforderungen der DINAbk.
    siehe hier:
    DIN 18065 (Auszug)
    8 Toleranzen
    8.1 Das Istmaß von Treppensteigung s und Treppenauftritt a innerhalb eines (fertigen) Treppenlaufes darf gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) um nicht mehr als 0,5 cm abweichen.
    8.2 Von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe darf die Abweichung der Istmaße untereinander dabei jedoch nicht mehr als 0,5 cm
    8.3 Bei halb- und viertelgewendelten (halbgewendelten, viertelgewendelten) Treppen darf von 8.1 und 8.2 für den Auftritt im Wendelungsbereich abgewichen werden, wenn die Verziehung der Stufen dies erfordert und ein stetiges Stufenbild erreicht wird.
    8.4 Für Treppenläufe in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe höchstens 1,5 cm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen.
    8.5 Die maximale Treppensteigung und der kleinste Treppenauftritt müssen in jedem Fall eingehalten werden; d.h. auf die höchstzulässige Steigung und den mindestens erforderlichen Auftritt dürfen die o.g. Toleranzen nicht angewendet werden.
    8.6 Im eingebauten Zustand (Ist-Lage) dürfen die Auftrittsflächen der Stufen von der waagerechten Nennlage (Soll-Lage) maximal abweichen:
    • an der Stufenvorderkante in der Treppenlaufbreite gemessen ± 0,5 %
    • senkrecht zur Stufenvorderkante in der Auftritt-Tiefe (im Gehbereich)

    gemessen ± 1,0 %
    8.7 Gegenläufige Neigungen zwischen zwei Auftritten dürfen addiert

    • an der Stufenvorderkante 0,5 % und
    • senkrecht zur Stufenvorderkante 1,0 %

    nicht überschreiten (bezogen auf das Nennmaß).
    Ihr Vorschlag die oberste Stufe auszurichten wird wohl nicht ganz funktionieren. Ebenso bleibt dann noch das Problem der nicht waagerechten Stufen.
    Freundliche Grüße

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