Zunächst mal möchte ich sagen, dass ich neu hier bin und sehr wenig Erfahrung im Bauwesen besitze. Dennoch hoffe ich hier einen Rat beüglich eines anstehenden Streits zu erhalten.
Kurzbeschreibung des Sachverhaltes:
- Einfamilienhaus in Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung wurde im vergangenen Jahr errichtet
- Es wurde versäumt eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf dem Teil der Bodenplatte vorzunehmen, die nicht unterkellert ist
- Architekt, Bauleiter und auch die ausführenden Firmen, die das hätten bemerken müssen, haben es nicht bemerkt
- Nachdem das Haus komplett fertig gestellt und bezogen ist fiel das Fehlen Aufgrund der Durchsicht von Bildmaterial auf
Details:
- Haus wurde als Doppelhaushälfte in Holzständerbauweise errichtet an ein bestehend unterkellertes EFHAbk.
- Wegen der Notwendigkeit einer Unterfangung bei einem Vollkeller wurde stattdessen eine 3x10 m angehängte Bodenplatte an einem 7x10 m Keller gepalnt und errichtet
- Aufbau des Fußbodens ist von oben nach unten:
Vinyldesignbelag
Trittschalldämmung mit integrierter Dampfbremse
Anhydrit Heizestrich 60 mm
Tackerplattensystem 30 mm
Styropor PS20SE WLG040 100 mm
extra bewährte Bodenplatte 25 cm (Betongüte laut Kellerfirma WU C25/30)
PE Folie
Sauberkeitsschicht Grobkies 10-15 cm
Teilweisegewachsener und angeschüttetes Erdreich mit 2 Punktfundamenten im Arbeitsraum des Kellers
- Bodengutachten hat kein Wasser festgestellt und Grundwasserspiegel theoretisch bei mehreren Metern unterhalb gew. Boden (deutlich unterhalb der Kellersohle)
- Weil der Boden teilweise recht bindig ist und unterhalb der Kellersohle steinig wird, hat man den Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" festgelegt
- Haus befindet sich in leichter Hanglage. Vor dem Haus ist das Pflaster auf Niveau der Bodenplatte. Nach ca. 1,5 m gibt es eine Mauer und das Gelände (Parkplatz) befindet sich 1 m weiter oberhalb.
- Die angehängte Bodenplatte hat eine umlaufende Frostschürze von ca. 80 cm Tiefe
- Die Holsständerkonstruktion selbst hat Bitumenschutz an den aufstehenden Balken auf der Rohbetondecke (soweit auf den Bilder erkennbar)
- Im Keller wurde eine Katja Sprint verlegt, auf der angehängten Bodenplatte im EGAbk. jedoch "vergessen"
Nach ersten "Reklamationen" argumentieren die Firmen mit Aussagen wie:
"Das ist WU-Beton, da kommt kein Wasser durch"
"Die Dampfmenge, die da diffundiert ist stark vernachlässigbar"
"Wo soll denn da Wasser herkommen, da ist eine Frostschürze und die Sauberkeitsschicht bricht eine eventuelle Kapillarwirkung"
"Wenn das ein Mangel wäre, wäre es unverhältnismäßig ohne konkreten Anlass das ganze Haus wieder zur Baustelle zu machen"
"Da passiert nichts"
Uns geht es bei der ganzen Sache nicht gut und bevor ich weitere Schritte einleite würde ich gerne mal die ein oder andere Meinung dazu hören.
Soweit habe ich mich bereits eingelesen, dass eine Dampfbremse eigentlich immer empfohlen bzw. gefordert ist und ein Gutachter auch dahingehend klar empfehlen wird das ganze zu Revidieren.
Eine andere Frage ist, ob es eine eine evtl. tatsächlich zu vernachlässigende Größe ist und die Baufirma Recht hat mit der Aussage, dass es Unverhältnismäßig sein kann das Ganze zu Beseitigen?
Vielen Dank vorab an alle Rat gebenden.
Petra und Marcel