Hallo,
wir haben ein Haus in einer Gegend mit hohem mittleren Grundwasserspiegel (HH). Der Keller (weiße Wanne) besitzt Kellerfenster, deren unterer Rahmen ca. 150 cm über dem Kellerboden liegen. Bei starkem Regen und damit steigendem Grundwasserspiegel läuft daher Grundwasser über die Fenster in den Keller. Die Kellerfenster sind mit normalen Kunststoffkasematten versehen - nicht wasserdicht.
Muss ich das hinnehmen, das mir eine weiße Wanne gebaut wird aber die Fenster nicht gegen Druckwasser geschützt werden?
Die Baufirma sagt, dass hätte ich extra bestellen müssen!
Kellerfenster in weißer Wanne
BAU-Forum: Keller
Kellerfenster in weißer Wanne
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Grundwasser
steigt nicht bei starkem Regen. Die Grundwasserneubildung erfolgt über die Wintermonate insgesamt. Bis Niederschläge zu Grundwasser werden, muss erstmal der gesamte Boden aufgesättigt werden, dann sickert's weiter zum Grundwasser.
Die Frage ist: wie hoch ist der Bemessungswasserstand bzw. wie hoch reicht Ihre weiße Wanne. Außerdem wieder mal: wer ist Ihr Vertragspartner - wer hat was bestellt. -
mal Klartext zur Fragebeantwortung
Egal ob "Grundwasser" oder "niederschlagsbedingtes Schichtenwasser"!
Ihr Problem ist Alltag vor deutschen Gerichten und ein Dauerjob für uns Sachverständige.
Zuerst ein paar Fragen:
Hatten Sie vor Baubeginn ein Bodengutachten machen lassen? Aus diesem Bodengutachten dürfte dann wohl ersichtlich sein, bis in welcher Höhe mit stauendem Sickerwasser/Schichtenwasser zu rechnen ist. Die Bauwerksabdichtung muss dann natürlich bis deutlich über diese Ebene dicht sein (inkl. druckwasserdichter Kellerlichtschächte). Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist Bauherrenpflicht und in der Regel NICHT Teil eines schlüsselfertig-Bauvertrages.
Haben Sie kein Bodengutachten beauftragt und die Firma hat ohne Bodengutachten gebaut, dann wird es schwerer der Firma den Baufehler nachzuweisen. In diesem Fall müssten Sie der Firma nachweisen, dass Sie bei Erstellung der Baugrube offensichtlich hätte sehen müssen, dass die Bodenverhältnisse stark bindig und damit nicht ausreichend versickerungsfähig waren und dass die Bauleitung im Rahmen ihrer vertraglichen Hinweispflicht versäumt hat, sie als Bauherr auf die Notwendigkeit druckwasserdichter Lichtschächte hinzuweisen.
Wie in einem solchen Fall die Schadenskosten und die Sanierungskosten zu quoteln sind, damit beschäftigen sich alltäglich die Gerichte.
Gruß aus Berlin -
Nicht der Bauherr
sondern der Planer muss wissen wie der Bemessungswasserstand festzulegen ist und was so etwas überhaupt ist.
Ist dieser nicht zu ermitteln (Langjährige Beobachtungen) ist die Dichtigkeit mindestens bis OK Gelände sicher zu stellen. Bodengutachten sind Momentaufnahmen mit teilweise guten Tendenzen.
Die WU-Richtlinie (hiernach ist zu planen) kennt auch keinen Unterschied zwischen aufstauenden Sickerwasser und / oder Grundwasser. Sie nennt nur Bodenfeuchtigkeit und drückendes Wasser als Planungskriterien und diese haben auch mit der Höhe der Dichtigkeitsfunktion nur indirekt zu tun.
Also, hatten Sie einen Planer - diesen (evtl. mit Hilfe eines öbuvAbk. Sachverständigen) zum Thema befragen), hatten Sie einen Generalübernehmer oder Bauträger, dann diesen den Mangel anzeigen.
Versuchen Sie es gar nicht erst alleine - das geht meist nach hinten los und Kostet nur Zeit und Nerven.
Hier erhalten Sie noch ein paar Infos: -
Firmenstandards
Bei vielen Standard-Baubeschreibungen von GUs steht unter Abdichtung "entsprechend DINAbk. 18195-4" Dies wird dann einfach auch auf den WU-Keller übertragen, was dazu führt, dass dieser zwar unter den Kellerfenstern als weiße Wanne funktioniert, aber ab Kellerfenster eben nur noch als eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte gehandhabt wird. Das meinte ich.
Die Baupraxis sieht ja leider so aus, dass oft kein Bodengutachten vom Bauherrn gefordert wird, sondern "mal eben der Nachbar gefragt wird, wo denn hier so das Grundwasser liege. Dabei wird dann vergessen, dass nicht nur Grundwasserpegel bemessungsrelevant ist, sondern auch wasserstauende Bodenschichten, die einen Schichtenwasserpegel erzeugen können oder Oberflächenwasser sickert erst gar nicht ausreichend und staut sich an der Oberfläche ...
Sowas passiert immer wieder bei Verträgen mit Schlüsselfertig-Bauunternehmen, wo die Bauherren keinen Architekten oder Baubetreuer haben. -
Wenn der Bauherr kein Bodengutachten vorlegen will, muss ...
Wenn der Bauherr kein Bodengutachten vorlegen will, muss der Planer halt bis OK Gelände die weiße Wanne konsequent durchplanen. Hier dann mit Druckwasserdichten Lichtschächten. Für den Generalübernehmer bedeutet da evtl. Nachträge, zu richten an den Bauherrn, wobei diese ja eigentlich im ermittelten Preis enthalten sein müssten, denn zum Zeitpunkt der Preisfindung sollte so etwas abgefragt werden.
Beim Generalunternehmer ist die Sache noch klarer. Dieser plant selber, hat also auch die Grundlagen zu ermitteln. Vor der Grundlagenermittlung muss er den AG um das Baugrundgutachten bitten, oder den HWS erfragen. Wenn nichts vorliegt, muss er den BWS halt hoch genug legen (min. OK Gelände).
Beim Bauträger ist die Sache noch viel eindeutiger. Dieser hätte ein nicht funktionstüchtiges Haus verkauft.
Ergo: Das ganze ist nicht Richtig geplant. Egal vom wem.
Interne Fundstellen
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