Dränung nach DIN 4095
BAU-Forum: Keller
Dränung nach DIN 4095
An unserem kürzlich fertiggestellten 3-FH ist die Dränung nicht analog der DIN 4095 ausgeführt.
Haus ist in leichter Hanglage mit bindigem Boden. Die Dränung ist statt der DN30 Rohre lediglich mit kleinen Rohren in 10 cm ausgeführt. Zudem fehlen an den Richtungswechseln die Kontrollschächte.
Laut Ansicht Bauträger & Architekt ist dies so jedoch fachgerecht ausgeführt, da in begründeten Fällen von besagter "DIN abgewichen werden kann".
Wir bezweifeln den begründeten Fall und sehen hier weiterhin einen Mangel.
Meine Frage hierzu: Ist die beschriebene Ausführung fachgerecht nach DIN 4095, da begründete Abweichung von dieser DIN in diesem Fall zulässig und wie sehen Sie die Möglichkeiten eine Mangelbeseitigung bzw. entsprechende Regress einzufordern?
Besten Dank.
(Standort in Ba-Wü)
-
Wie lautet denn ...
Werter Fragesteller
die Begründung der Abweichung? -
Wobei mit noch nie DN300 Rohre (
welche wohl mit den DN30 gemeint ist) als Dränungsrohre unter gekommen sind. Höchstens im Bereich von Verrieselungen für Großflächig gesammeltes Wasser. Aber auch ich kann mit Hier nur @RD anschließen und kann aus der Entfernung keine Begründete Ausnahme erkennen, welche Konform mit der DINAbk. 4095 "Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen - 1990/06" ginge. -
Begründung des Bauträgers & Architekten
Die Abweichung bei der Ausführung der Spülrohre von der DINAbk. 4095 wird wie folgt begründet:1) Technischer Fortschritt seit Inkrafttreten dieser DIN Vorgabe (vor ~ 15 Jahren)
2) Spülbarkeit sei auch mit Rohren DN100 gegeben
Somit sei den Anforderungen der DIN 4095 Genüge getan.
Zusätzlich wird die erhöhte Unfallgefahr bei DN300 Rohren als Grund angeführt. -
DN 300 ...
Werter Fragesteller
bezieht sich also auf die Spülschächte?
Ein Verzicht auf Spülschächte an den Richtungswechseln ist dann möglich, wenn das Spülen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Bei einer 90 ° Ecke - die 95 % der Richtungswechsel sind -, ginge dies nur mit einer in großem Radius verlegten Dränung, damit der Spülschlauch nicht steckenbleibt. Dazu müsste die Dränung entweder ca. 50 cm vom Haus wegliegen oder der Bogen mit Außen- und Innenradien erstellt werden. Beides verschlechtert die Dränwirkung. Und dürfte bei Ihnen auch nicht gemacht sein.
Ein scharfer Knick verhindert ein sauberes Spülen.
Der Durchmesser der Spülrohre 300 mm hat auch Sinn. Wie wollen Sie einen Spülschlauch von einem DNAbk. 100 Rohr in ein anderes DN 100 in stumpfem Abzweig einführen. Das sollen Ihnen Bauträger+Architekt mal vormachen. Ich hätte gern die Bilder von der Quälerei gesehen.
Alles Ausreden, weil man Geld gespart hat.
Fehlt nur noch mein Lieblingssatz: Machen wir immer so, hat noch nie Ärger gemacht.
Wenn die DINAbk. vertraglich vereinbart war? , hätte sowieso nicht ohne Ihre Zustimmung abgewichen werden dürfen. -
Wann ist Abweichung von DIN akzeptabel
Besten Dank für die Ausführung.
Unter welchen Umständen und Gegebenheiten wäre denn Ihres Erachtens eine Abweichung von dieser DINAbk. Norm akzeptabel? -
Bindiger Boden
= keine Garantierte Funktionstüchtigkeit der Dränung = kein Lastfall 4 nach DINAbk. 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08" sondern Lastfall 5 (aufstauendes Sickerwasser) nach DIN 18195-6 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08".
Jetzt also die Frage, gegen welchen Lastfall wurde abgedichtet.
Da Dränung, nehme ich mal an gegen Lastfall 4.
Sollten Sie den Mangel bekannterweise abnehmen, wird es schwer werden, etwaige Mängel wegen Durchfeuchtungen, welche wegen ein versagen der Dränung entstanden sind durchzusetzen (meine Meinung)
Die DNAbk. 300 Spül- und Kontrollschächte (Spülschächte, Kontrollschächte) sind nicht nur zum spülen wie der Name sagt. Diese haben 3 Anschlüsse für die Dränrohre um Richtungsänderungen nahe an der Sohle vornehmen zu können.
Reine Spülrohre dürfen nur an Untergeordneten Punkten (Kleine Ausbuchtungen, 45'Ecken) zum Einsatz kommen.
Wenn nun aber schon so Fahrlässig mit den Kontrollschächten Verfahren wurde, wären folgende Fragen nach Interessant.- Was für Dränrohre wurden verlegt - Stangenware oder Endlosrolle?
- Womit sind die Dränrohre ummantelt?
- Ist ein Vlies eingebaut worden?
- Womit wurde verfüllt?
- Was ist als Drän- oder Schutzschicht vor der Kellerwand?
- Wird Tagwasser ungehindert in die Dränanlage eingeführt?
- Wo endet die Dränanlage (Vorflut?)
- Usw.
-
Klingt gut..
Marc. -
Re:
Die Ausführung wurde unsererseits nicht abgenommen, sondern als Mangel im Abnahmeprotokoll vermerkt. Zu den gestellten Fragen muss ich mich erst kundig machen.
Danke und -
Wo bleiben die Angaben -
ich will das jetzt wissen
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