Brandabschottung fehlerhaft?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Brandabschottung fehlerhaft?

Hallo zusammen,

zwischen (Heizungs-) Keller und Tiefgarage ("Mittelgarage") durchdringen mehrere Heizungsrohre die Wand (siehe Foto). Die Wand der Tiefgarage muss laut Garagenverordnung feuerbeständig sein, also braucht es für die Rohrdurchführung einer Brandabschottung. Soweit so gut.

Die Rohre liegen dicht beieinander  -  weniger als 50 mm. Damit sollten die Erleichterungen der MLAR nicht greifen, richtig (bei gedämmten Rohren Mindestabstand von 50 mm)?

Damit wäre ein Einbau gemäß bauaufsichtlichem Prüfzeugnis fällig und so eine Brandabschottung müsste auch entsprechend gekenntzeichnet sein.

Nun schaue man sich mal das Foto an:

Kennzeichnung von Curaflam, nicht ausgefüllt. Rohrschalen von der Conlit-Serie (ganz anderer Hersteller). Um die Conlit-Schalen wäre auch eine Bindedrahtwicklung notwendig, wenn ich deren Prüfzeugnis richtig verstanden habe.

Frage: Kann man davon ausgehen, dass diese Brandabschottung fehlerhaft ist?

Zusatzfrage: In der Schleuse von der Tiefgarage zum Treppenhaus ist eine einzelne Durchführung eines Abwasserrohres aus Guss. Dort war zwischen Rohrschale und Wand eine Fuge von ca. 15 mm einfach offen gelassen worden. Nachdem ich das bemängelt habe, wurde diese Spalt mit kneteartiger Masse (Silikon?) verschlossen. Rauchdichtigkeit ist damit hergestellt. Aber ist das korrekt? Müsste der Füllstoff nicht formbeständig und feuerfest sein?

Herzlichen Dank!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Brandabschottung fehlerhaft?" im BAU-Forum "Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc."
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Verantwortung für den Bauherrn

    Grundsätzlich ist der Bauherr für die richtige Schottung verantwortlich. Dazu hat der Errichter alle Zulassungen zu übergeben und muss in einer Errichterbestätigung die ordnungsgemäße Ausführung bescheinigen. Bei Zweifeln ist eine Brandschutzbegehung der Feuerwehr und einem Brandschutzsachverständigen notwendig. Eine Beurteilung kann nur vor Ort mit diesen Unterlagen erfolgen. Das Foto gibt berechtigte Zweifel an einer richtigen Ausführung. Hinweise: in der Wand muss mit Überstand auf beiden Seiten eine Brandschutzschale vorhanden sein, das Durchgehen der Rohrisolierung durch die BS-Wand ist unzulässig. Vor und nach der Wand müssen die Rohrleitungen mit geprüften Aufhängungen abgefangen sein. Das Schild muss mit Errichter und Materialangaben ausgefüllt sein. Der Errichter in Person muss seine Qualifizierung für Schottungen nachweisen. Silikon ist als Abschottung unzulässig, es gibt aber Brandschutzmasse in Kartuschen, meist dunkelrotbraun in der Farbe. Aber der Durchgang eines Guss-Rohres durch eine Brandwand ohne Brandschutzschale ist unzulässig. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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