zwischen (Heizungs-) Keller und Tiefgarage ("Mittelgarage") durchdringen mehrere Heizungsrohre die Wand (siehe Foto). Die Wand der Tiefgarage muss laut Garagenverordnung feuerbeständig sein, also braucht es für die Rohrdurchführung einer Brandabschottung. Soweit so gut.
Die Rohre liegen dicht beieinander - weniger als 50 mm. Damit sollten die Erleichterungen der MLAR nicht greifen, richtig (bei gedämmten Rohren Mindestabstand von 50 mm)?
Damit wäre ein Einbau gemäß bauaufsichtlichem Prüfzeugnis fällig und so eine Brandabschottung müsste auch entsprechend gekenntzeichnet sein.
Nun schaue man sich mal das Foto an:
Kennzeichnung von Curaflam, nicht ausgefüllt. Rohrschalen von der Conlit-Serie (ganz anderer Hersteller). Um die Conlit-Schalen wäre auch eine Bindedrahtwicklung notwendig, wenn ich deren Prüfzeugnis richtig verstanden habe.
Frage: Kann man davon ausgehen, dass diese Brandabschottung fehlerhaft ist?
Zusatzfrage: In der Schleuse von der Tiefgarage zum Treppenhaus ist eine einzelne Durchführung eines Abwasserrohres aus Guss. Dort war zwischen Rohrschale und Wand eine Fuge von ca. 15 mm einfach offen gelassen worden. Nachdem ich das bemängelt habe, wurde diese Spalt mit kneteartiger Masse (Silikon?) verschlossen. Rauchdichtigkeit ist damit hergestellt. Aber ist das korrekt? Müsste der Füllstoff nicht formbeständig und feuerfest sein?
Herzlichen Dank!