Es bestehten 3 Reihenhäuser gebaut 1999 ...
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Es bestehten 3 Reihenhäuser gebaut 1999 ...
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Verdeckte M;ängel
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Mangel 3 Reihenhäuser
Mangel 3 Reihenhäuser -
und was sagt der betreffende Nachbar zu der Misere?
und was sagt der betreffende Nachbar zu der Misere? -
Verdeckter und versteckter Mangel!
Es bestehten 3 Reihenhäuser gebaut 1999 und von dem linken Reihenhaus gehen durch das mittlere Reihenhaus durch die Brandschutzmauer von 24 cm, durch die Dehnungsfuge von 4 cm und durch die Brandschutzmauer des Nachbarn von 24 cm 4 Stromleitungen auf das mittlere Reihenhaus.Diese wurden durch einen Zufall bei der Sanierung eines Feuchteschadens - der unmittelbar durch einen Riss in der Brandschutzmauer durch das Anbohren entstanden ist - entdeckt.
Die Bohrungen wurden von der Seite des Reihenmittelahsues durchgeführt, da neben Bohrlöchern durch die die Kabel geführt wurden noch 3 weitere Bohrlöcher mit Bohrversuchen sichtbar sind die wahrscheinlich aufgegeben wurden da man auf Stahl getroffen ist.
Wir sind jetzt schlauer, denn heute war der örtliche Elektrikermeister da und hat durchgemessen.
Es sieht so aus:
Alle diese Kabel gehen durch beide Wände und sind im Sicherungskasten des Nachbarhauses angeschlossen.
3 Kabel sind 220 Volt und 1 Kabel ist Starkstrom
Die Kabel gehen in unserer Wand bis kurz über den Boden des 1. OGAbk. und dort wieder durch die Wand zum Nachbarn.
Die Kabel sind laut Stromverteiler für das gesamte OG des Nachbarn bestimmt und 4 x extra abgesichert.
Eine Kabelführung von einem Haus zum anderen Haus ist nicht nachvollziehbar und entspricht keinesfalls den Vorschriften. Hier wurde grob fahrlässig gehandelt und eine evtl. Körperverletzung durch Anbohren etc. billigend in Kauf genommen.
Leitungen von Zählerbereich A dürften nur in Ausnahmefällen durch Zählerbereich B führen
Wenn hier eine Dehnfuge sich befindet dürfen dadurch selbstverständlich keine Leitungen gezogen werden, da hier die Wand arbeitet und die Leitungen beschädigt.
Und das ist sicher der wichtigste Punkt: Die Leitungen gehen durch eine Brandwand ohne fachgerechte Schottung.
Im Brandfall wird durch die Leitung die Hitze in den anderen Brandabschnitt geleitet und verursacht dort auch einen Brand. Der Bauträger hat meiner Meinung nach hier seine Organisationspflichten grob fahrlässig verletzt.
Dies ist jedoch verjährt.
Fragen:
1. Eine solche Beschädigung der Brandmauer (7 Bohrlöcher und der dadurch entstandene Riss) muss ich doch nicht ohne weiteres hinnehmen.
2. Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 30 Brandwände darf ich doch so etwas nicht hinnehmen?
3. Wie kann eine solche Brandmauer überhaupt wieder in Ordnung gebracht werden?
4. Wer wäre denn hier mein Ansprechpartner?
Danke für eine Hilfe. Gibt es nicht so etwas wie verdeckte Mängel? Soweit ich informiert bin, verjähren diese nach 30 Jahren, bzw. nach neuerer Gesetzgebung zwei Jahre nach bekannt werden des Mangels. Der geschilderte Fall dürfte wohl darunter fallen. Vielleicht kennt sich hier ja irgendjemand damit aus. Würde die Baufirma ansprechen! genau das ist das Problem, laut Bauträger ist alles nach der neuen Schuldrechtsreform verjährt, er schreibt mir sinngemäß " bitte beläatigen Sie mich nicht mehr"!
Jogi Im Prinzip spricht nichts dagegen, dass der Nachbar seine Kabel im eigenen Haus nach oben führt. Da könnte er ja irgendwo einen Elt-Schacht hinbauen oder die eigene Wand aufschlitzen.
Die Notwendigkeit fachgerecht und vor allem bzgl. Brandschutz sicher zu bauen verjährt nicht einfach! Es ist sicher auch nicht ausgeschlossen, dass es sich hier um einen zur Bauzeit bekannten und vorsätzlich verschwiegenen Mangel handelt. Sowas verjährt dann nicht so schnell. Wenn man beweisen könnte, dass der Bauträger (sein Bauleiter) von diesem Mist wusste und ihn vorsätzlich "weil es so schön einfach war" trotzdem gebaut hat, dann haftet er 30 Jahre für Organisationsverschulden, wie es heute so schön heißt. Sie selbst können die Brandschutzmängel und den Verstoß gegen die Elt-Verlegenormen nicht einfach so lassen. Wenn deswegen was bei Ihnen abbrennt, zahlt ihre Versicherung keinen Cent, denn sie haben den Mangel fahrlässig geduldet.
Fordern Sie ihren Nachbarn dazu auf, seine Kabel bei sich zu verlegen, sodass Sie die Kabel auf Ihrer Wand entfernen können und die Bohrungen in der Wand brandschutzgerecht verschließen können. Wenn Sie ihren Nachbarn nicht behelligen wollen, müssten Sie in Abstimmung mit einem Brandschutzsachverständigen klären, wie Sie die Durchbrüche brandschutztechnisch korrekt geschottet bekommen, sodass sie keine Probleme mit der Versicherung bekommen. Eine Legaldefinition für die - im Volksmund so genannten - verdeckten und versteckten Mängel gibt es im BGBAbk. nicht.
Die dahingehende Definition lautet wohl eher arglistig verschwiegene Mängel und Mängel die auf ein Organisationsverschulden des Unternehmers zurück zu führen sind.
Die dennoch im Volksmund so genannten verdeckten und versteckten Mängel verjähren mit Ablauf des Jahres, in dem die Mängel Ihnen bekannt geworden sind in 3 Jahren. Wenn Sie den Mangel denn dann heute Enddeckt haben, so läuft die Mangelhaftung am 31.12.2016 ab.
Dabei zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Mängel arglistig verschwiegen worden sind oder oder sein müssen, oder die Mängel auf einem so genannten Organisationsverschulden des Unternehmers beruhen [stark vereinfacht ausgedrückt: "hätte der Unternehmer sich mehr gekümmert und besser oder richtig hingeschaut, dann wäre die Installationsleistung so sicher nicht (von seinen angestellten) ausgeführt worden und wenn doch, dann ist es sicherlich arglist" (weil dann nimmt er billigend in Kauf, was er oder seine angestellten denn dann da gerade machen und ausführen) ], was in Ihrem Fall sicher anzunehmen sein dürfte.
Befragen Sie einen Anwalt für die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage, der kann Ihnen sicher weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
was soll der Quatsch?
was soll der Quatsch? -
Es bestehten 3 Reihenhäuser gebaut 1999
Es bestehten 3 Reihenhäuser gebaut 1999 -
Sie brauchen einen Sachverständigen und einen Anwalt!
Ein Mangel verjährt nicht, höchstens der Anspruch auf Beseitigung. Ein Brandschutzmangel liegt nicht vor, da Einzeldurchführungen von Kabel in Brandwänden erlaubt sind, hier sind zudem 2 Brandwände hintereinander. Was bleibt ist die verschwiegene Leitungsdurchführung durch ihr Gebäude. Sie hätten da zustimmen müssen und es muss einen Vermerk im Plan geben. Da hat es sich ein Installateur leicht gemacht und damals Ihren Rohbau benutzt. Jetzt wird es für alle teuer und der Verursacher ist nicht mehr haftbar zu machen. Die Mangelbeseitigung geht jetzt mit einem Kasten Bier oder einer Flex. Gruß danke für die Antwort bezüglich der Verjährung.Es gibt sowohl den Bauherren (Baugesellschaft ) noch und sie ist gut im Geschäft, wie auch das ausführende Elektrounternehmen.
Beide wurden über den Sachverhalt informiert. Brand Schutz scheint gewährleistet zu sein auch nach meinen eingeholten Informationen.
Leitungsrecht ist im Grundbuch nicht eingetragen.
Folgeschaden dieser Anbohrung ist, dass unmittelbar unter den Bohrungen in der Außenwand ein Riss als Folgeschaden entstanden ist durch die Feuchtigkeit aus der Dehnungsfuge eintritt. Wie diese dahin kommt steht auf einem anderen Blatt.
Durch das Durchbohren ist das Abdichtungssystem der Kellerwanne ruiniert, , was sich durch den Wasserschaden ja bereits gezeigt hat
Welche Rechte habe ich noch?
Danke für eine Hilfe.
JOki Da hat Herr Kla-2930-Kir sicherlich zu schnell geantwortet, dies aber sicherlich nicht zuletzt auch deswegen, weil Sie als Fragesteller in Ihrer Eingangsfrage nicht alle Parameter eingegeben haben, die Sie nun bekannt gegeben haben - von wegen Risas und Feuchteschaden.
Sie brauchen sicherlich Jemanden der der Ihnen unter die Arme greift.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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