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Architekt gleichzeitig Bauträger
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt gleichzeitig Bauträger

Wir haben mit unserem Architekten einen sog. Architektenvertrag geschlossen (Standardvordruck). Verstehe ich das richtig, dass er dann Bauträger ist, wenn er für uns die Handwerker organisiert und das Haus für uns erstellt? Wir selbst haben keinerlei Befugnis gehabt, irgendeinen Handwerker zu beauftragen. Er hat in unserem Namen die Arbeiten ausführen lassen. Darf er Architekt und Bauträger gleichzeitig sein?
  • Name:
  • Claude Pleli
  1. sehr durcheinander ; Frage unklar

    Hallo,
    ein Architekten ist normalerweise überwachend und beratend für den Bauherren tätig. Aufträge löst aber allein der Bauherr aus. (Ausnahme => Vollmachtserklärung)
    Ein Bauträger führt Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene (vor Verkauf) oder fremde (nach Verkauf) Rechnung durch und verwendet dazu Vermögenswerte von Erwerbern und ist deshalb den Regelungen der MABV unterworfen. Das Grundstück gehört i.d.R. zum Kaufgegenstand.
    Sie schreiben: "Er hat in unserem Namen die Arbeiten ausführen lassen. " Ist denn schon alles passiert? Was steht in Ihren Verträgen? Was wollen Sie eigentlich wissen?
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Eigentlich

    übt der Architekt eine "treuhänderische" Funktion im Sinne des Bauherren aus -- siehe:

    Gruß

  3. Ein Haufen Ärger  -  Beweissicherungsverfahren

    Sehr geehrte Herr Stöckel,
    das ist wahrlich eine lange Geschichte. Und traurig dazu ...
    Wir haben als Bauherren bei der Zahlung der letzten Rate einen Teil einbehalten. Zum einen war zum Einzugstermin nicht alles fertiggestellt und zum anderen waren unserer Ansicht nach noch Mängel vorhanden. Diese Mängel wurden seitens des Architekten nicht anerkannt. Wir haben Zahlung nicht vorgenommen. Der A. hat dann ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Ich denke, dass dies nicht in seinem Sinne ausgefallen ist, da die anerkannten Mängel je nach Anerkennung des Gerichts höher sein können, als die einbehaltene Summe. Jetzt wird sich rausstellen, wie weiter vorgegangen wird.
    Mir wurde mittlerweile mal gesagt, dass der Architekt eigentlich nicht als Bauträger fungieren darf.
    Was noch dazu kommt: die Firma, die das Haus verputzt hat, verlangt noch eine Restzahlung von ca. 35.000 €. Die LVAbk. ging damals über 65.000 €. Angeblich habe der A. nicht richtig geplant. Die Frau des A. ist noch Eigentümerin eines der 4 RH. Da der A. auf diese Rechnung nicht reagiert hat, hat die 'geschädigte' Firma in den Grundbüchern nachgesehen, wer die Eigentümer sind und somit wurde eine anteilige Zahlung von jedem der Eigentümer verlangt. Jetzt geht das hin und her. Nimmt kein Ende und verschlingt Geld und Nerven.
    Es gäbe noch viel zu sagen aber das würde den Rahmen sprengen. Wenn Sie mal einen guten Architekten brauchen: ich kenne auch keinen.
  4. Bloß

    Foto von Lieselotte Tussing

    mal einen Punkt rausgepickt: Nurja nicht an den Verputzer zahlen, es sei denn, der Besteller (Architekt/Bauträger) tritt die Forderung, die er ja gegen SIE hat, an den Verputzer direkt ab. Sonst kann's Ihnen nämlich passieren, dass Sie trotz Zahlung weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber dem Architekt/Bauträger haben. Außerdem hat der Verputzer kein Recht auf Zahlung von Ihnen.
    (keine Rechtsberatung)
    Waren Sie eigentlich schon beim Anwalt?
    • Name:
  5. Architekt kann kein Bauträger sein

    Ein Architekt wird nach HOAIAbk. bezahlt und ist eine Vetrauensperson des Bauherrn. Meistens legt er fertige Aufträge dem Bauherrn vor oder empfiehlt die Vergabe.
    Er beurteilt objektiv die Mängel und lässt diese beseitigen.
    Ein Bauträger verkauft "ein Stück Haus" und versucht nun duch diverse Tricks dieses Haus so billig wie möglich zu erstellen und dabei Mängel zu vertuschen oder zu verschweigen.
    Die Differenz ist der Gewinn.
    Damit ist klar: ein Architekt kann kein Bauträger sein.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. kann eigentlich nicht, gibt's aber trotzdem

    Ich habe mehrmals von einem Architekten gehört, der bei uns lokal Reihenhäuser schlüsselfertig zum Festpreis anbietet.
    Und nun?
  7. Ohne Anwalt geht es nicht

    Hallo Frau Tussing,
    klar, ohne Anwalt geht es nicht. Die Angelegenheit läuft schon. Zumindest was die Kosten anbelangt :-(
    Es wird rege geschrieben. Liest man das Schreiben der Verputzerfirma denkt man es kann nicht gut gehen. Liest man 'unser' Schriftstück ist man siegessicher. Unser Anwalt hat unserem Architekt den Streit verkündet (nennt man wohl so) und ist der Ansicht, dass er das zu bezahlen hat. Hat die Baubeschreibung gemacht und den Festpreis garantiert. Wir haben nie etwas spezielles bei der Putzfirma in Auftrag gegeben, noch irgendetwas an diese Firma bezahlt. Angeblich, so Anwalt Putzfirma, habe sich der A. da wohl um einiges verhauen, was die Masse anbelangt. Wie dem auch sei, im Sept. ist Gütetermin vor dem LG in Konstanz. Wobei ich wirklich nicht einsehe, dass es uns treffen sollte. Wenn dem so wäre, wären wir vor unliebsamen Rechnungen, die immer wieder gestellt werden, nie sicher. Bleibt wohl nicht mehr, als abzuwarten.
  8. Wer bestellt

    Foto von Werner Aselmeyer

    bezahlt  -  fällt mir dazu noch ein ...
    Sie haben doch überhaupt keinen Auftrag erteilt, auch nicht für den putze. Die Streithähne können in diesem Falle eigentlich nur der Architekt und der putze sein.
    Von wessen Anwalt schreiben Sie denn dann? Es kann doch gar nicht Ihrer sein, weil Sie nicht involviert sind?!? Sie zahlen doch den Hauspreis (fixundfertigeshaus) an den Architekt, oder?
    Ach ja, der Architekt muss einen Mangel nicht anerkennen, damit er ins Abnahmeprotokoll kommt. Er muss ihn aufnehmen, wenn Sie das haben wollen.
    Noch ein Rat: holen Sie sich einen anderen Architekten/Bauingenieur/Sachverständigen für die Hausbesichtigung und holen Sie sich einen Anwalt, der genauso nur auf Ihrer Seite steht. Der also nicht dem Architekt nach dem Mund redet, sondern für Sie tätig ist.
    • Name:
  9. zu: Wer bestellt  -  bezahlt

    Hallo Frau Tussing,
    stimmt. So haben wir uns das auch gedacht. Wir haben damit nichts am Hut. Aber: Unser Architekt hat irgendwann mal die Eigentümer (und damit auch seine Frau) als Bauherrengemeinschaft eingetragen. Damit haben alle die Klage am Hals, da der Architekt die Rechnung nicht geprüft hat, obwohl er dazu vom Verputze aufgefordert worden ist. Der putze will eben nun die Kohle.
    Anwalt haben wir schon. Klaro. Und der ist auf unserer Seite. Muss er ja wohl auch
  10. ganz

    Foto von Werner Aselmeyer

    schönes Durcheinander bei Euch, Claude Pleli.
    Wenn Ihr nichts unterschrieben habt, könnt Ihr nicht plötzlich Eigentümer und damit Schuldner sein.
    Bitte ALLE Einzelheiten mit dem Anwalt besprechen, nicht nur die Putzergeschichte.
    Das Forum ist leider nicht in der Lage (= darf nicht), die notwendigen weitreichenden Ratschläge rechtlicher Art zu geben.
    • Name:
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