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Beim Elektriker Unterschreiben trotz Vertrag mit Baufirma?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Beim Elektriker Unterschreiben trotz Vertrag mit Baufirma?

Hallo,
wir haben bei einer Massivhausfirma ein schlüsselfertiges Haus in Auftrag gegeben. Gestern waren wir beim Elektriker um die Position der Steckdosen Lampen usw. festzulegen. Als erstes wollte er das wir folgendes unterschreiben:
Sehr geehrter Bauherr,
Wir möchten Sie darauf aufmerksammachen, dass nach erfolgter Baubesprechung Änderungen nicht auf der Baustelle, sondern nur übers Büro möglich sind. Vor Ort können bei Beginn unserer Arbeiten nur noch die Positionen geändert werden.
Falls von uns bereits Arbeiten ausgeführt wurden, entstehen durch Änderungen Mehrkosten.
Außerdem sind Eigenleistungen in der Elektroinstallation nicht statthaft.
Bei Zuwiderhandlung können wir Ihren Bau nicht abnehmen. Was zurfolge hat, dass Sie keinen Strom vom Versorgungsunternehmen erhalten.
Zusätzliche Informationen:
.- Außenleitungen /Garage, Pumpen, Sprechanlagen usw.) werden ohne Grabarbeiten angeboten.
.- Für Zuleitungen im Außenbereich, die nicht von uns verlegt werden, können wir Gewährleistung übernehmen.
.- An allen Betonwänden muss die Elektroinstallation auf demputz mit Kabelkanal verlegt werden
.- Für die Erstellung des Hausanschlusses Strom und Telefon ist der Bauherr in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter zuständig.
.- Bei Lampenauslässen in Rigipsdecken müssen durch den Trockenbauer die genauen Maße angegeben werden.
.- Bei Kalksteinmauerwerk ist für Außenwandauslässe keine Befestigung vorgesehen.
.- Die Wandauslässe über den Waschbecken sind ohne Schalter.
Antennen-, Netzwerk- und Telefondosen sind ohne Kabel und ohne Einsatz sowie Abdeckung.
.- Unsere Leistung beginnt ab dem Hauptanschluss vom EVU im Haus.
.- Erdungsleitungen für Antennenanlagen sind extra abzurechnen.
.- Die Erdung des Übergabepunktes der Telekom, muss wen gewünscht extra abgerechnet werden.
Meine Frage ist jetzt, ist das normaldass wenn ich einen Vertrag mit einer Baufirma habe, dass ich dann noch zusätzliche Sachen bei den Handwerken unterschreiben muss?
Ich bin kein Fachmann, unterschreibe ich vielleicht das der Elektriker etwas unterjubelt das nicht stand der Technik ist? Über Leitungen Aufputz bin ich nicht sonderlich begeistert.
Gruß
Thomas
  • Name:
  • Thomas Zenkel
  1. Zum Nachdenken ...

    Die Leitungen auf Putz scheinen mir bei diesem Vertrag doch die kleinste aller "Überraschungen" zu sein ...
    ICH würde es NICHT unterschreiben ...
    Mal die eigene Bauleitung dazu befragen  -  nicht (!) die Bauleitung vom Bauträger/Generalübernehmer!
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  2. Persönliche Meinung..

    Sie unterschreiben damit, dass der Elektriker GENAU das 1:1 ausführt, was SIE mit dem in der Besprechung festgelegt hat.
    Wollen Sie eine Änderung, geht das an Elektriker und Sie werden vrmtl. dafür dann extra zahlen.
    Bei knallhart Kalkulierten Preisen schützt das den Elektriker dass Sie vor Ort noch Änderung wollen, die der dann evtl. aus Freundlichkeit macht, aber vom Bauträger nicht bezahlt bekommt.
    Fazit: Das was Sie bestellen bekommen Sie. Nicht mehr und nicht wengier. Also VORHER vereinbaren was Sie wollen. Danach geht es zwar noch, kostet aber ...
  3. prinzipiell

    ist das schon richtig, der ELt-Betrieb will sich von Spätzündern und Umplanern schützen. Das betrifft den ersten Teil der Vereinbarung. Das finde ich unkritisch. Sie müssten das auch mit dem Generalunternehmer in gleicher Weise aushandeln  -  Sie machen einen Steckdosen-, Lampen- und Schalterplan, der dann als verbindliche Planungsgrundlage an den Elt-Betrieb geht. Das ist soweit OK. Was mich etwas gestört hat, ist der ein oder andere Anstrich der darauf folgednen Liste, z.B. "An allen Betonwänden muss die Elektroinstallation auf demputz mit Kabelkanal verlegt werden"  -  hoffe das betrifft nur die Kellerwände des HAR und/oder einer Werkstatt oder Waschküche, denn ihn Wohnräumen entspricht dies wohl nicht allgemein üblichem Standard. In diesem Fall müsste sich der Gu vorwerfen lassen, dass er das Einlegen von Leerrohren in den Beton verpennt hat. Was mich auch stört: "Erdungsleitungen für Antennenanlagen sind extra abzurechnen.
    .-Die Erdung des Übergabepunktes der Telekom, muss wen gewünscht extra abgerechnet werden. " Warum sind Erdungen nicht im Leistungsumfang enthalten? Gehört doch wohl insgesamt zum Leistungssoll des Generalunternehmers dazu. Kann ja wohl kaum sein, dass Sie für derartige Standard-Leistungen jetzt nachträglich extra zahlen sollen.
    Prinzipiell sind Sie nicht verpflichtet eine solche Vereinbarung zu unterschreiben, weil Sie ja mit dem Handwerker keinen Vertrag haben.
    In diesem Zusammenhang sollten Sie aber mal über den Vertrag mit der Hausbaufirma nachdenken. Haben Sie sich eine Haftungsabtretungserklärung vom Generalunternehmer für alle Gewerke ausstellen lassen, sodass sie auf die Handwerker zugreifen können, wenn der Generalunternehmer im Gewährleistungszeitraum pleite geht?
    Gruß aus Berlin
  4. langsam,

    Antennenerdung, je nachdem was eingeplant ist!
    Bei Installation 0815 für kabelfernsehen, wird der Eli keinen 16 mm² für einen Antennenmast kostenlos mitliefern.
    Jeden Punkt nochmal genau erklären lassen und mit den eigenen Wünschen abklären.
    Ansonsten sehe ich das so, das der Eli seinen knappen Spielraum genau abgrenzen will.
    Grüße
    Jonny
  5. Danke für die Tipps

    Vielen Dank für die Tipps. Ich werde jetzt erst mal gar nichts unterschreiben, sondern mir einen Baugutachter holen und machen dann das was der vorschlägt. Ich habe mal an den Verband privater Bauherren unter vpb.de geschrieben. Ich hoffe die vermitteln mir einen guten Arichteken oder Bau-Ing.
    Als nicht Fachmann kann ich nicht voraus sehen was es für mich z.B. auf Dauer für Auswirkungen hat den Telefonanschluss nicht erden zu lassen. Der Elektriker erzählt mir was ihm gerade Geld bringt oder Arbeit spart und ich unterschreib das und bin dann selbst schuld wenn das Haus abrennt.
    @Jonny: Bei uns gibt es keinen Kabelanschluss (ländlich) wir bekommen eine Schüssel.
    @Uwe Tilgner: Danke für den Tipp mit dem Gewährleistung. Der Keller besteht hauptsächlich aus zwei Packräumen in denen die Leute Ware aus den Regalen nehmen und in Kartons zum verschicken verpacken. Er wird also gewerblich genutzt und es wird darin gearbeitet. Meine Bedenken sind das die Leitungen über die Jahre mal durchgescheuert werden wenn ein Regal davor steht und sich beim ein und auslagern bewegt. In der Baubeschreibung steht jedenfalls nichts von Kabel auf Putz.
    Ich kann noch immer nicht verstehen warum der Elektriker solche Datails nicht mit dem Generalunternehmer abklärt. Ich als nicht Fachmann habe mir ja deshalb einen Generalunternehmer geholt damit ich mich nicht um Details kümmern muss. Ich will einfach ein ganz normales Haus nach dem derzeitig allgemein gültigen Standards. Kann mir was negatives passieren wenn ich Bedingungen seiner Handwerker nicht unterschreibe?
    Gruß
    Thomas
  6. negatives passieren?

    Was denn? Sie haben einen Vertrag mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Eli! Soll der Generalunternehmer dem Eli doch den Wisch unterschreiben! Sorry, wenn ich mal so deftig bin.
    Der Eli soll sich halt an seinen Auftraggeber wenden, wenn er was will. Er bekommt ja schließlich auch nicht Ihr Geld, sondern das vom Generalunternehmer!
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