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Gemeinde verweigert Gasanschluss an geplanter Stelle..
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Gemeinde verweigert Gasanschluss an geplanter Stelle..

Grundstück in Neubaugebiet gekauft. Verkäufer wollte damals keinen Gasanschluss auf seinem Grundstück, ebenso der Besitzer des danebenliegenden Grundstücks. Gestern kam ein Anruf von den Versorgungswerken welche den Gasanschluss demnächst legen möchten und meinte, dass die Gemeinde es nicht zulässt, dass die Straße 2 mal aufgegraben wird. Es dürfe nur einmal aufgegraben werden, und zwar direkt auf der Grenze von meinem zum anderen Grundstück, und man müsste dann bei mir in der Garageneinfahrt einen Abzweig setzen welcher dann jederzeit in naher oder ferner Zukunft dem Nachbar dann ermöglicht auch einen Gasanschluss zu bekommen. (Garageneinfahrt wird nochmal aufgegraben) Der Anschluss würde dann in die Waschküche geführt, und dann ans andere Ende des Hauses mit ca. 12 m Rohr (auf meine Kosten) in den Technikraum geführt werden müssen. Direkter Weg wären ca. 8 Meter vom Gasversorger in Technikraum und 2 Meter Rohr (meine Kosten) an Gastherme. Von Gemeinde gewünschter Weg sind 25 Meter vom Gasversorger in Waschküche und 12 Meter Rohr (meine Kosten) in Technikraum. Aussage von Gemeinde, entweder so akzeptieren oder gar keinen Gasanschluss, da Straße erst vor einem Jahr den endgültigen Belag bekommen hat.
Meinungen?
  • Name:
  • Herr RalfKa
  1. ich..

    kann Ihnen leider nicht helfen, bekomme aber Wut wenn ich das lese. Das kann doch wohl nicht der Ernst der Gemeinde sein.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. ich ...

    muss Ihnen leider mitteilen, dass dies der Ernst der Gemeinde ist.
    Über den Bebauungsplan möchte ich mich gar nicht erst auslassen. Es ist unglaublich was einem als Bauherrn an Vorschriften und Verordnungen alles zugemutet wird. Pultdach, auf der Firstseite 2/3 der Hauslänge Terrassen über Wohnraum und mindestens 2 Meter Tiefe. Auf der Traufseite, Zimmer die keine Stehhöhe mehr haben. Erdgeschossfußbodenhöhe (EFHAbk.) 90 cm unter Straßenniveau, usw., usw ...
    Grüße RalfKa
    • Name:
    • Herr RalfKa
  3. Das ist das typische traurige Bild in diesem ...

    Das ist das typische traurige Bild in diesem Lande. Da sitzen Leute an den Schreibtischen der Ämter die sich aufführen als seinen Sie der Allmächtige persönlich. Es wird dringend Zeit das sich da was ändert, sprich mehr Einfluss für den Bürger und die Verpflichtung für Beamte und Angestellte in Ämtern zum Wohle des Bürgers zu arbeiten und nicht gegen ihn.
    Aber in ihrem Fall würde ich dringend zu einem Gespräch mit dem Bauamtsleiter und dem Bürgermeister raten.
    Ich habe da gerade auch so einen netten Fall, wo versucht wurde mir ungerechtfertigter Weise Kosten aufzubürden. Hier war ein Gespräch mit dem Bürgermeister sehr hilfreich.
  4. Gespräch..

    hatte meine Frau heute Morgen mit dem Bauamtsleiter, ich hatte heute Mittag ein Telefonat mit dem Bauamtsleiter, und klare Aussage war, entweder so oder gar nicht.
    Grüße
    RalfKa
    • Name:
    • Herr RalfKa
  5. Womit wird das rechtlich begründet?

    Stellen Sie doch mal einen offizielle Antrag bei der Stadt. Dann muss ein offizielles Schreiben mit der Ablehnung kommen. Da MUSS ein §§ als Begründung drin sein. Wenn nicht, anfordern. Das eine ist Willkür, das andere Recht.
    2 Möglichkeiten. Rechtsweg beschreiben (wenn obige Begründung nicht rechtlich haltbar ist). Aber dann ist es Winter und Sie haben immer noch kein Gas. Und Streit mit der Gemeinde und Kosten erstmals.
    Oder einfach eine Ölheizung einbauen (oder was anderes). Öl ist ja eh billiger als Gas.
    Traurig aber ich sehe wenig Chancen ohne Rechtsbeistand.
    Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
  6. wer mutet wem was zu

    Ein Gasanschluss sollte auf kürzestem Wege ins Haus gehen und unterwegs keine Abzweige haben.
    Die Straße wird für Ihren Anschluss einmal aufgegraben.
    Wenn der Nachbar später ein Anschluss will, wird der verweigert.
    Im geschilderten Fall werden Sie sich mit dem Nachbarn um Reparaturkosten streiten, das ist unzumutbar.
    Reparaturen etc. auf dem Grundstück gehen zu Lasten des Eigentümers.
    Außerdem können einmalige Bereitstellungskosten anfallen, wie sollen die verrechnet werden?
    Lassen Sie sich nicht durch Geschwätz benachteiligen und fordern Sie einen schriftlichen Bescheid, diesen lassen Sie von übergeordneter Stelle prüfen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  7. Gemeinde kann sich nicht weigern

    (leider), dass die Straße zweimal aufgegraben wird. Analog zu den Grabungen der Telekommunikationsunternehmen, die dürfen auch graben, wann sie wollen, solange sie in ihrer Trasse bleiben.
    Die Gemeinde kann höchstens versuchen, die Grabungen zu koordinieren.
    Sie müssen nicht den Anschluss für ihren Nachbarn auf Ihrem Grundstück dulden.
    Es sei denn, sowas steht im Kleingedruckten im Vertrag/AGB, den Sie mit dem Gasversorger abschließen.
    Wenn Sie sowas dulden, hat der Versorger
    1.) die Mehrkosten zu tragen und
    2.) IMHO Ihnen auch was von seinen ersparten Kosten für den zweiten Vollanschluss abzutreten (VHS).
    3.) müsste das Anschlussrecht für den Nacvhbarn dann nicht in's Grundbuch?
    Straßenbaubehörde und Gasversorger sind rechtlich zwei ganz getrennte Behörden, auch wenn sie unter dem Dach der Gemeinde firmieren.
    Alles Laienmeinung!
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