Hallo,
also hier der Fall:
wir haben und ein Angebot von einem Bauträger erstellen lassen. Dazu saßen wir 3 mal mit dem Architekten zusammen. Wir hatten darauf hingewiesen ein unverbindliches und kostenfreies Angebot zu erhalten. Leider haben wir nichts schriftlich. Danach haben wir uns von einem anderen Bauträger auch ein Angebot machen lassen und nun bauen wir mit diesem.
Der erste Bauträger verlangt nun Schadensersatz und stellt uns die Kosten für die Phasen 1-4 in Rechnung. Wir hätten ohne sein Einverständnis das Haus von einem Mitbewerber gebaut.
Die Pläne wurden verändert. Es werden NICHT die Originalentwürfe verwendet. Die wurden auch nie an Dritte weitergegeben.
Frage:
wie kann ich diese Ansrprüche für nichtig erklären?
Danke und Gruß
EZ
Geistiges Eigentum
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Geistiges Eigentum
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Ist es denn ein Haus von der Stange ...
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Pläne
Wurden die Pläne von ihrem ersten Architekten abgeändert, oder handelt es sich um komplett neue Pläne? -
Klar
Hallo,
klar wurden die Pläne geändert. Es ist Haus, das keine besonderen Eigenschaften aufweist, die andere Häuser nicht haben. Wie gesagt die Pläne wurden geändert. Fenster sind an anderen Stellen, einige Fehlen. Es sind Zwischenwände weggefallen oder hinzugekommen. Die Maße des Hauses habe sich auch geändert.
Danke und Gruß
EZ -
An Hr. Baumann
Hallo Herr Baumann,
dem ersten Architekten sagten wir genau was wir wollten. Er machte einen Vorschlag. Wir änderten einiges. Es ist kein Freiberuflicher Architekt, sondern ist Mitarbeiter bei einem Bauträger. Wir hatten definitiv um ein Kostenfreies Angebot gebeten. Das Angebot und die Skizzen haben wir von dem Bauträger erhalten. Da es zu teuer war, meldeten wir uns nicht mehr.
Wir gingen zu einem andern Anbieter, dem wir unsere Vorstellungen schilderten. Er plante uns ein Haus, das dem ähnlich ist, ist ja auch unsere Vorstellung gewesen und war enorm günstiger. Wir bauen nun mit dem zweiten Bauträger.
Das Haus ist noch nicht einmal feritg, da stellt er schon Ansprüche auf "geistiges Eigentum". Es steht gerade erst mal der Keller und EGAbk..
Also was meinen Sie? Wie stehen unsere Chancen die Klage abzuweisen?
Danke und Gruß
EZ -
Könnte zu einem Grenzfall gehören!
Wenn es sich um ein Gebäude handelt, dass in seiner Eigenart so einzigartig ist, reicht es oft nicht aus, dass nur einige Fenster und Wände geändert werden. Ich möchte es vermeiden, hier eine Rechtsberatung zu machen, da ich es an dieser Stelle nicht darf. Mir ist aber bekannt, dass es hierzu Urteile gibt, wo es um solche Dinge geht. Ihre Frage ist von hier aus nicht zu beantworten. Wie gesagt, so wie es sich bislang darstellt, kommen Sie in den Grenzbereich. Vielleicht sollten Sie mit der zuständigen Architektenkammer Kontakt aufnehmen um eine Klärung bzw. Schlichtung herbeizuführen! -
Schlichtungsstelle
Schauen Sie im unseren Link in der Navigation unter dem Punkt "Schlichtung" nach. Da erhalten Sie allgemeine Infos dazu. Sowas wird es wohl in jedem Bundesland geben. *Keine Rechtsberatung* -
An Herr Plecker
Hallo Herr Plecker,
ein Erker wurde zwei geschössig geplant. Der ist nur noch eingeschössig. Es war ein offene Küche geplant, die ist nun zu. In meinen Augen ändert das den Charakter des Hauses ab. Was meinen Sie?
Können Sie mir die Adresse von der Architektenkammer geben?
Wo kann ich mich schlau machen über die zuständige
Architektenkammer?
Danke und Gruß
EZ -
Wieso die LPH 4?
Mit welchem Recht kann der Bauträger eigentlich die Planungsleistungen bis einschließlich LPH 4 (Genehmigung!) in Rechnung stellen?
Geht es wirklich nur ums Urheberrecht oder vielmehr um Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines mündlichen Vertrages? Das ist wohl doch die Frage.
Schöne Grüße, -
An Freu Hänel
Hallo,
sorry, war mein Fehler. Es ist natürlich Phase 3.
Es geht in seinem Brief an uns nur um die Urheberrechte.
Es kann doch nicht sein, dass er ein Chacne hat oder?
Danke und Gruß
EZ -
Welches Bundesland?
Fragen Sie doch bei Ihrem jetzigen Architekten nach, welche A-Kammer für ihn zuständig ist. Dann wenden Sie sich an diese und wenden sich dann gleich an die Schlichtungsstelle mit Ihrer Frage. Wie schon gesagt, es könnte ein Grenzfall sein und ist von hier aus nicht zu beantworten, ohne der Gefahr zu laufen, eine nunzulässige Rechtsberatung durchzuführen.
@Haenel: Sicherlich öffnen sich hier Interpretationsspielräume, warum der 1. Architekt nun so handelt, aber mitunter kann er Recht haben. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Bauherren mit Plänen einen Bauträgers oder Architekten (seien es auch nur Vorentwürfe) hausieren gehen. Ich mache es so, dass ich in jedem Schreiben, dass ich der Übergabe von Vorentwürfen an den Bauherren auf das UWG und Urheberrechtsgesetz Hinweise und somit auch "meine Revier" markiere, und den Bauherren aufmerksam mache, dass er es erst gar nicht versuchen solle. -
Beratung durch AK bzw. Schlichtung
Ist die Beratung bei der Architektenkammer kostenfrei?
Danke und Gruß
EZ -
Habe selber sowas schon einmal gehabt ...
Bei uns in Goch gibt es einen Architekten, dessen Architektur und Detailarbeiter ich sehr schätze. Er hat nun ein Haus gebaut - sehr anspruchsvolle Architektur. Nachdem der Rohbau fertiggestellt war, habe ich einige Komponenten aus der Kubatur bei einem Entwurf übernommen. Fensteraufteilung, Raumaufteilung und Fassadengestaltung (die ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte) habe ich dann selber eingefügt. Dieses Haus habe ich dann zwecks Werbung in mein Schaufenster ausgehangen, wobei der Architekt das dann gesehen hatte und mich dann anrief, und seine Rechte äußerte. Ich habe mich dann einsichtig gezeigt und diesen Entwurf eingestampft. So haben wir uns dann gütig geeinigt und machen weiterhin unsere Arbeit gut. Ich habe mir wirklich nicht dabei gedacht, einen Entwurf zu klauen und ihn so abzuändern, dass man mir nichts kann, aber alleine die Tatsache, dass ich einige Elemente der Kubatur übernommen habe, reicht schon aus, um ggf. vor Gericht zu verliren. Deshalb gibt es eine Schlichtungsstelle bei der A-Kammer! -
@EZ
Kostenlose Beratung: Glaube ich nicht. Aber Sie sollten da mal nachfragen. Ich denke, es kann preiswerter sein, als wenn Sie später mit dem anderen Bauträger bzw. dessen Architekten vor dem Kadi landen und ggf. noch verlieren oder es zu Vergleich kommt. Denken Sie mal darüber nach. Sie bewegen sich schließlich in einem unklaren Raum. *Keine Rechtsberatung* -
@Plecker
Was wenn der 2. Architekt mir bescheinigt, es nach seinen Entwürfen und Plänen zu bauen?
Gruß -
Es geht hier nun in die Rechtsberatung
Ich kann verstehen, dass Sie nun die Hintertüre suchen, aus der Sie herauskommen, aber Sie sollten die Schlichtungsstelle kontaktieren. Der 1. Architekt stellt seine Forderungen an Sie und Sie müssen nun reagieren und benötigen in Ihrem Fall eine Rechtsberatung, die man Ihnen hier nicht geben darf. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der für Sie die Hintertüren sucht und Ihre Rechte vertritt oder suchen Sie die neutrale Schlichtungsstelle auf. -
klar kostet das was!
Auskünfte, Gutachten, Stellungnahmen kosten je angefangene Stunde 80 bis 100 €.
Schlichtung:- für nichtvermögensrechtl. Streitigkeiten: 200 bis 1000 € je nach Aufwand
- für vermögensrechtl. Streitigkeiten: Gebührenstaffel von 200 € (Streitwert 2500 €) bis 6500 € (Streitwert über 500.000 €)
Bitte hier nachlesen:
-
Es geht beim UrHG nicht um "Pläne" ...
sondern um eine "maßgebliche und wiederkennbare _gestalterische_ Leistung".
Wenn Architekt 2 nach Ihren Wünschen und Vorstellungen "Pläne" erstellt, diese jedoch die "maßgebliche gestalterische Leistung" des Architekten des Bauträgers Nr. 1 beinhalten, nützt Ihnen jede Beteuerung dass doch nach den "Plänen" von Architekt 2 gebaut wird, auch nichts. Einziger fraglicher Punkt ist, ob wirklich an der Leistung des Architekten 1 diese besagte individuelle "gestaltbestimmende Idee" überhaupt nachweisbar ist, oder ob das Objekt letztlich auch nur ein 0/8/15-Haus wie 99 % der Bauträger- Objekte ist. Wenn die allerdings bereits schon am Rohbaukeller erkennbar sein soll, dann sehe ich nicht sonderlich rosig.
Schöne Grüße, -
@Haenel
Hallo Frau Hänel,
ist ein 0/8/15 Erker etwa eine massgebliche gestalterische Leistung? Ich denke der Architekt hat einfach mal ins dunkle Geschossen. Es ist wirklich ein ganz normales 0/8/15 Haus. Der Erker war sogar 2. geschossig geplant ist jetzt aber nur noch eingeschossig.
Gruß
EZ -
Also ...
Eine Hausplanung ist übrigens sehr viel mehr als nur ein Erker, egal ob ein- oder mehrgeschossig, die gestalterischen und funktionellen Aspekte sind komplex und vielfältig, Schon beim Erker könnte sich ein kreativer Architekt "austoben".
Außerdem gibt es etliche Bauträger- Fertighäuser mit sehr typischer Charakteristik, und/ oder klaren maßlichen Festlegungen. Da wäre ich vorsichtig, wenn dieser nachweisen kann, dass es "sein" Haustyp ist. Urheberrecht wäre auch, wenn der Bauträger- Architekt nachweisen kann, er hätte eine ganz spezielle planerische Lösung auf der Basis eines bestimmten Haustypes für die ganz "speziellen" Bauherrenwünsche des Herrn "EZ" ausgeknobelt, die den Charakter einer eigenständigen gestalterischen Lösung besitzen.
Chancen sehe ich höchstens, wenn Sie also nachweisen können, auch verschiedene x - beliebige Hausanbieter das (fast) gleiche Haus anbieten. Aber warum eigentlich nicht den Weg der Schlichtung suchen? Schon so Verfahren die Kiste?
Schöne Grüße, -
Da können wir noch lange diskutieren ...
-
@Haenle
Aber er muss doch beweisen, dass es so ist. Ich muss doch nicht meine Unschuld beweisen oder? -
Ich denke schon ...
-
mehr noch
Sie sprachen davon, dass Sie keine _Originalpläne_ weitergegeben hätten, was zumindest heißt, Sie sind im Besitz irgendwelcher "Originalpläne" sind!
Sofern mit diesen "Plänen" mehr gemeint ist, als nur bunte Katalogblättchen vom Bauträger, sondern echte Entwurfspläne für ihr Vorhaben, können Sie es noch weiter drehen und wenden wie sie wollen, in dem Falle hätte ihr Architekt-Bauträger sowieso die Leistungsphasen 1-3 erbracht, und das unabhängig davon, ob Sie nun auch noch das Urheberrecht verletzt haben, oder nicht.
"Schadensersatz wegen Urheberrecht" wird im übrigen auch nie nach der HOAIAbk. bemessen ...
Schöne Grüße, -
mal davon abgesehen,
wie die Sache ausgeht - kann ich nachvollziehen, das Bauträger 1 sauer ist, denn sie schreiben ja selber, das sie sich "nicht mehr gemeldet" haben, obwohl sie schon drei mal mit ihm zusammengesessen hatten und anscheinend eine individuelle Lösung erarbeitet hatten. wenn sie ihn angerufen hätten, um ihm abzusagen, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert ... aber einfach nicht mehr melden!?! ich denke mal, das waren doch mindestens 6 Stunden, die sie zusammengesessen haben? auch nicht die feine hanseatische kaufmannstradition, oder?
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