Förderung von Solaranlagen reduziert
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
Förderung von Solaranlagen reduziert
habe ich heute morgen in der Zeitung gelesen. Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt, sowas für Warmwasser zu machen, obwohl ungünstige Voraussetzungen, da keine Dachschräge in Südrichtung vorhanden ist. Aber mit verschlechterter Förderung wird das ja noch unwirtschaftlcher.
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Ja, es ist leider wahr: Die Förderung für thermische Solarkollektoren ist auf 170 DM/m² reduziert
Kürzungen bei Erneuerbaren Energien nicht hinnehmbar
Zu den Kürzungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien im
Marktanreizprogramm erklärt Hans-Josef Fell MdB:
Die Kürzungen der Zuschusshöhen im Marktanreizprogramm sind nicht
hinnehmbar. Sie widersprechen den offiziellen Zielen der Bundesregierung. Es
ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie von der Bedeutung Erneuerbarer
Energien für den Klima- und Ressourcenschutz gesprochen wird und zeitgleich
zum Klimagipfel in Bonn die Förderung gekürzt wird.
Es ist auch nicht hinzunehmen, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wird,
die Mittel aus der Besteuerung Erneuerbarer Energien für ein
Markteinführungsprogramm zu verwenden. 2002 sind dies über 700 Mio. DM,
tatsächlich sollen laut Regierungsentwurf nur 200 Mio. DM in den Haushalt
2002 eingestellt werden. Offensichtlich wollen das
Bundeswirtschaftsministerium und der SPD-Vorsitzende Struck mit den
weitreichenden Kürzungen jetzt Fakten schaffen, die einen möglichst
niedrigen Mittelansatz für das Marktanreizprogramm ermöglichen. Statt bei
der Kohle und den Werften soll auf dem Rücken der Grünen bei der
Solarenergie gekürzt werden. Dabei ist man offensichtlich auch bereit,
getroffene Vereinbarungen zu unterlaufen.
Trotz aller Widerstände werden sich die Grünen in den parlamentarischen
Beratungen weiterhin dafür einsetzen, die Mittel im nächsten Jahr auf
mindestens 400 Mio. DM zu erhöhen.
Ich fordere daher Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auf, umgehend die
geänderte Richtlinie außer Kraft zu setzen und eine neue Richtlinie
vorzulegen. In der neuen Richtlinie sollten die alten Förderkonditionen
enthalten sein. Antragssteller, die in der Zwischenzeit Anträge gestellt
haben, dürfen nicht benachteiligt werden; d.h. sie sollten gleich behandelt
werden mit Antragsstellern, die unter den verbesserten Bedingungen Anträge
stellen.
Mein Unverständnis bezieht sich ebenfalls auf die Kürzungen bei
Biogasanlagen. Auch hier wurde über das Maß hinaus gekürzt, das ich bei
dieser jungen Branche für akzeptabel halte.
Kürzungen im Detail:
Für Flachkollektoren gab es bislang 250,- DM und für Röhrenkollektoren 320,-
DM, nach der neuen Richtlinie ist eine Kürzung auf 170 DM sowohl für Flach -
als auch für Röhrenkollektoren vorgesehen.
Für Biogasanlagen gab es bislang Zinsvergünstigungen - verbunden mit dem
Wegfall von Tilgungsraten. In der Zukunft soll es nur noch
Zinsvergünstigungen geben. Positiv ist hier immerhin die nunmehr mögliche
Kumulierbarkeit mit Länderprogrammen, die es allerdings kaum noch gibt.
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