Hallo!
Wir haben ein Reihenendhaus mit knapp 300 m² Grundstück. In der Baubeschreibung steht zum Thema Außenanlagen, dass wir Oberbodengrobplanum mit Raseneinsaat erhalten. Der Rasen ist gut gewachsen, wenn auch durchsetzt mit massig Unkraut, vermutlich Nachtschatten, was nicht so schön ist. Zudem liegen überall Steine auf dem Boden, Abstand max. 10 cm, Größe der Kiesel: bis 10 cm. Beim Einpflanzen grabe ich ebenfalls zur Hälfte Steine aus - auch in einer niedrigen Pflanztiefe von 20 cm sind schon Steinbrocken bis 20 cm zu finden. Glas- und Keramikscherben (Glasscherben, Keramikscherben) haben wir auch schon einen Blumentopf voll - und der Garten ist noch lange nicht "entsteint".
Wir finden, dass das eigentlich keine gute Qualität an Mutterboden ist und möchten die letzte Rate für den Bauträger um einen adäquaten Betrag mindern, da sich der Boden schlecht komplett austauschen lässt. Andererseits haben wir für den Garten inkl. Mutterboden eine ganze Menge bezahlt, haben kleine Kinder und da ärgert man sich doch, wenn man erstmal die Glasscherben aus dem Rasen fischt.
Ich würde mich freuen, falls uns jemand einen Hinweis geben kann, ob 1.) vielleicht diese Steine und Glasscherben hingenommen werden müssen? und wenn nicht, 2.) welcher Betrag zur Minderung angemessen ist dafür, dass ich jetzt seit Übergabe des Grundstücks Steine sammle. Vielen Dank vorab und viele Grüße, Anne Möller
Mutterboden mit Wackersteinen und Glasscherben ...
BAU-Forum: Rund um den Garten
Mutterboden mit Wackersteinen und Glasscherben ...
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Hallo Anne Möller, gemäß DIN 18300 ist der ...
Hallo Anne Möller,
gemäß DINAbk. 18300 ist der Oberboden, so nennt sich der Mutterboden, vor Arbeitsbeginn von den Auftragsflächen abzutragen und gesondert zu lagern. Somit ist erst einmal zu prüfen, ob vertraglich vereinbart war, dass dieser Mutterboden nach Fertigstellung wieder einzubringen ist, oder ob Sie vor Abtrag des Oberbodens Eigentümer des Grundstückes wurden. Denn dann haben Sie Anspruch auf diesen Oberboden.
Ansonsten ist mir ist keine Vorschrift bekannt, die den Begriff "Oberboden" und die zulässige Anzahl und Größe von Steinen beschreibt. Denn dazu ist Oberboden je nach örtlicher Lage auch zu unterschiedlich. Aber in der DIN 18300 heißt es weiter, dass der Oberboden nicht durch Beimengungen wie Baurückstände, Metalle, Glas, Schlacke, Asche etc. verschlechtert werden darf. Und das ist wohl offensichtlich bei Ihnen geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Vorher stand hier eine Fabrik ... - ca. -Betrag?
Hallo Herr Schwabe,
das ist interessant, danke für die Info. Auf unserem Baugrundstück (und auch rundherum bei den Neubauten) stand vorher eine Fabrik, deswegen wurde der gesamte Boden X Meter tief abgetragen. Es gab hier quasi keinen ursprünglichen Oberboden.
Nachdem ich viel Zeit mit Steinbrocken und Glasscherben verbringe, die Frage doch noch an Sie oder andere Experten: Wenn unser Boden somit nicht der DINAbk. entspricht - was können wir denn dann tun? Austauschen wäre der Sache nicht angemessen (das wollten wir nicht, weil eben endlich alles fertig ist) - aber könnten wir einen gewissen Betrag mindern? Und wenn - was circa?
Vielen Dank für eine unverbindliche Einschätzung und ein schönes Wochenende!
Anne Möller -
Hallo Anne Möller, wie bereits geschrieben, ist erst ...
Hallo Anne Möller,
wie bereits geschrieben, ist erst einmal zu prüfen, ob vertraglich vereinbart war, dass dieser Mutterboden nach Fertigstellung wieder einzubringen ist, oder ob Sie vor Abtrag des Oberbodens Eigentümer des Grundstückes wurden. Denn dann haben Sie Anspruch auf diesen Oberboden.
Und dann können Sie, in welcher Form auch immer, etwas unternehmen.
Ansonsten waren Sie nicht Eigentümer des Mutterbodens und haben somit auch kein Anspruch darauf. Dann können Sie nur nachträglich Mutterboden kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Eigentumsfrage ...
Hallo nochmal und sorry - ich hatte nicht auf die Eigentumsfrage geantwortet: Wir waren vor Baubeginn nicht Eigentümer, sondern haben Haus mit Grundstück vom Bauträger gekauft. Sind also kein Bauherr, sondern Käufer, haben keinen Anspruch auf den alten Oberboden, sondern nur auf das in der Baubeschreibung genannte Oberbodengrobplanum.
Mir ging es um die Definition Oberbodengrobplanum - da hat mir Ihre Aussage zur DINAbk.-Norm hinsichtlich Vermengung von Bauabfällen weitergeholfen. Ich verstehe es so, dass zwar Oberboden nicht gleich Mutterboden ist, aber Steine/Glas/Eisenteile dürfen dennoch nicht drin sein. Das war bei uns der Fall.
Könnten Sie mir vielleicht dennoch mit einem Ansatz zur Bewertung weiterhelfen? Gibt es einen Betrag X pro Quadratmeter, den ich wegen der schlechten Bodenqualität von der letzten Kaufpreisrate abziehen könnte? Wir möchten nicht übertrieben "das letzte rausholen" oder ähnliches, sondern nur einen fairen Ausgleich für den wirklich schlechten Boden (der jetzt als Basis für mein Gemüse und Obst dasitzt) haben. Es wäre nett, wenn Sie uns nur eine ganz grobe Idee nennen könnten, was verhältnismäßig wäre. Generell wollen wir das Ganze jetzt einvernehmlich abschließen. Vielen Dank - auch falls jemand anders sich noch einschalten wollte - und viele Grüße! -
"Könnten Sie mir vielleicht dennoch mit einem Ansatz ...
"Könnten Sie mir vielleicht dennoch mit einem Ansatz zur Bewertung weiterhelfen? Gibt es einen Betrag X pro Quadratmeter, den ich wegen der schlechten Bodenqualität von der letzten Kaufpreisrate abziehen könnte? "
Hierzu kann Ihnen nur ein Gutachter für Wertermittlung und Bewertung von Grundstücken weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe
Interne Fundstellen
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- … schlechter Mutterboden zwecks Raseneinsaat …
- … nur Mutterboden (B). …
- … Außerdem habe ich mich inzwischen bei dem Lieferanten der Gartenbaufirma über Mutterboden informiert. Dieser gibt keine Garantien auf einen völlig scherbenfreien Boden, …
- BAU-Forum - Rund um den Garten - 11674: Mutterboden mit Wackersteinen und Glasscherben ...
- … Mutterboden mit Wackersteinen und Glasscherben ... …
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