Die Lampe für den öffentlichen Fußweg zwischen zwei Grundstücken steht etwa 50 cm auf dem unserem Grundstück (vor Erwerb bereits dort). Kommt hinzu, dass auf dem Grundstück an eben dieser Stelle eine Stützmauer von etwa 80 cm Höhe nach einer neu zu erfolgenden Anschüttung errichtet werden muss (siehe Beitrag "Stützmauer ... ").
- Darf die Lampe der Gemeinde da überhaupt stehen oder können wir eine Verschiebung verlangen?
- Muss der untere Teil der Lampe zugänglich sein, d.h. muss die Mauer an dieser Stelle hinter die Lampe gesetzt werden (kostet Geld und Platz.
- Gibt es gar Abstände, die zu der Lampe einzuhalten sind?
Danke und Gruß,
Tobias