Hallo,
wir haben ein Grundstück mit Haus erworben. Für den Kredit bei der Bank sollen wir mit einer Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde zum Notar. In dieser Urkunde steht aber neben der Grundschuld (Kreditbetrag) auch, dass die Grundschuld einmalig mit 10 % und jährlich mit 15 % versinzt wird.
Ist diese Formulierung normal, standardisiert?
Machen das alle Banken so?
Und was bedeutet diese Formulierung für uns. Wenn wir nach 5 Jahren nicht mehr Zahlungsfähig wären, könnte die Bank die eingetragene Grundschuld und Zinsen (15 %) im Grundbuch für die Rückzahlung fordern?
Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten.
Gruß,
Yusuf
Grundbuchbestellung beim Notar
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grundbuchbestellung beim Notar
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Grundschuld und Kredit sind getrennt zu betrachten
1. das ist normal so, standardisiert
2. das machen alle Banken so.
3. bis zu diesem Prozentsatz kann die Bank aus der Grundschuld (z.B. im Rahmen einer ZV verlangen (anmelden)
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