Wiedermal hoffe ich auf Eure Hilfe. Der Bau macht langsam Fortschritte, allerdings kommt finanziell gesehen, ein Hammer nach dem anderen. Wir hatten uns im November 2001 für den Bau eines Fertighauses entschieden. In den Gesprächen mit der Fertighausfirma wurden uns sämtliche Kosten aufgezählt, wie Hauspreis, Keller, Kosten für Restausbau, Garage, Notar und Vermessung sowie die Hausanschlüsse. Alles in allem ergab eine Summe von 500.000 DM. Abzüglich unseres Eigenkapitals in Geldwert = 40.000 DM stand ein zu finanzierender Betrag von 460.000 DM an. Einen unabhängigen Finanzmakler der (... XYZ ... Bank ...) bekamen wir seitens der Fertighausfirma empfohlen. Bei dem Gespräch dort, wurde uns Aufgrund des günstigen Zinssatzes (5,03 %) schnell klar, dass wir dort finanzieren werden, da alle sonstigen Anfragen bei anderen Kreditinstituten Zinssätze von 5,5 - 6,2 % ergaben. Zudem noch wurde uns zugesichert, dass wir eine Sondertilgung pro Jahr von bis zu 10 % der Kreditsumme in Anspruch nehmen könnten. Seitens des Finanzmaklers stand eine Finanzierung für uns generell fest, da wir neben unserem Eigenkapital in Geldwert ein Grundstück im Wert von 340.000 DM besitzen. Also schlossen wir dort die Finanzierung ab.
Davon abgesehen, dass wir 1 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr von Anfang an weniger ausgezahlt bekamen (dies sei, laut Aussage des Maklers, die Gebühr der Bank, damit wir Sondertilgung wie o.a. leisten dürfen), kam nun, nach knapp einem halben Jahr der Hammer:
Die Fertighausfirma verlangt seitens der finanzierenden Bank eine Bürgschaftserklärung. Diese wurde seitens der Bank mit 2.600 € von unserem Baukonto abgebucht. Es wurde in den Vorgesprächen NIE über eine Bürgschaftserklärung, geschweige denn über einen zu leistenden Betrag für eine Bürgschaft gesprochen; weder in den Gesprächen mit dem Verkäufer der Fertighausfirma (der es hätte ja eigentlich wissen müssen), noch mit dem Finanzmakler der (... XYZ ... Bank ...). Dieser Betrag taucht nirgendwo auf, weder in der Kostenaufstellung der Fertighausfirma, noch in den Finanzierungsunterlagen des Maklers.
Nach Telefonaten mit der (... XYZ ... Bank ...) selbst, bekamen wir zu verstehen, dass diese 1,5 % des zu garantierenden Betrages generell von der (... XYZ ... Bank ...) in Rechnung gestellt werden und dass lediglich der Makler dies ändern könne. Für uns stellt sich nun die Frage, wer ist verantwortlich hierfür? Der Verkäufer der Fertighausfirma, der diesen Betrag hätte in seine Kostenaufstellung mit einrechnen müssen? Der Finanzmakler, der die Aufstellung des Verkäufers übernommen hatte, ohne den Betrag für die Bürgschaftserklärung mit einzurechnen? Beide wissen von der Bürgschaftserklärung, und keiner hatte uns darauf hingewiesen. Nach stundenlangen Gesprächen mit dem Finanzmakler war dieser bereit, auf 1,25 % zu gehen. Dies hilft uns jedoch keine Spur weiter, da die Finanzierung bereits ausgereizt ist. Was können wir tun? An einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, jedoch haben wir mit dem Makler keinen Vertrag und ihm somit auch nichts bezahlt; die Bezahlung des Maklers erfolgt, laut Seiner Aussage von der (... XYZ ... Bank ...). Wir haben lediglich Formulare der (... XYZ ... Bank ...) unterschrieben.
Kosten für Bürgschaftserklärung
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kosten für Bürgschaftserklärung
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§ 648a BGB
Ich kann nicht nachvollziehen was genau gelaufen ist, welche Details zur Sicherheitsleistung vertraglich vereinbart sind und ob diese wirksam vereinbart sind, deshalb ein Rat mit Einschränkungen: Sie sollten auf jeden Fall den § 648a BGB lesen. Möglicherweise sind die Kosten für die Bürgschaft vom Auftragnehmer zu tragen. So steht es zumindest in Absatz 3 des § 648a: "Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 vom Hundert für das Jahr zu erstatten". Und noch eins oben drauf, in Absatz 7 steht: "Eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 abweichende Vereinbarung ist unwirksam". -
Was für eine Bürgschaft?
Hallo
Was für eine Bürgschaft wurde denn gefordert?
Ich frage weil bei fast allen Bürgschaften die Kosten eigentlich immer der Unternehmer tragen muss, und da die meisten Bürgschaften im BGBAbk. für Ein und Zweifamilienhäuseren klar ausgeschlossen sind.
MfG Ralf Sparwel
PS. Keine Rechtsberatung -
Bürgschaftserklärung ...
Seitens des Fertighausherstellers, da dieser den Großteil des finanzierenden Betrages (170.000 €) erhält, wurde von der Bank eine Bestätigung (sog. Bürgschaft) gefordert, dass der Fertighaushersteller auf jeden Fall sein Geld erhält. Das ganze ist für uns sowieso schleierhaft, da die Bank als Sicherheit unsererseits ein Grundstück mit dem selben Wert (170.000 €) hat. Und für ein Schreiben, welches die Sicherheit des zu zahlenden Hauspreises bestätigt, 2.600 € zu verlangen, ist das schon heftig. Lt. Aussage des Finanzmaklers wäre das generell so und die 1,5 % der (... XYZ-Bank ...) noch günstig. -
Und welche "Sicherheit" haben Sie dafür im Gegenzug erhalten ...
ist wohl üblich, dass der Hausbauer eine Bank-Bürgschaft möchte. Möglichst noch unter Verzicht der Vorausklage. d.h. Hausbauer bekommt immer Geld, auch wenn der Bau Mangelhaft ist. Sie können noch nicht mal was zurückhalten, da die Bank direkt an den Hausbauer zahlt. Die rechtliche Frage wäre nur, wie schon geschrieben, ob diese Klauses wirksammer Vertragsbestandteil ist. Da Sie es nicht gewusst hatten ist es "überraschend" und dürfte nach meinem Verständnis nach dem AGBG unwirksam sein. Das müsste RA wissen (Erstberatung verlangen).
Die Frage wäre nun, was SIE als Sicherheit erhalten haben. z.B. Sicherheit bei Konkurs (sog. Vorauszahlungssicherungsbürgschaft). Fazit: Der Hausbauer bekommt auf jeden Fall sein Geld. Sie haben jedoch keine Sicherheit. Ist aber wohl so üblich in der Branche. Sind Sie wohl leider nicht der einzige. Hoffen Sie einfach, dass alles gut geht. Dann bleibt es "nur" bei einem "Verlust" von 2500,- €. Das einzige was Sie machen können, die Bauabnahme absolut gründlich. Da lohnt es sich dann auch nochmals Geld für einen externen Bausachverständigen auszugeben. Dann haben Sie wenigsten noch "etwas" Verhandlungsspielraum im nachinhein. Wobei es Ihnen dann passieren kann, dass Sie erst einziehen, wenn alle Mängel behoben sind. Also wohl auch nicht das erwünschte. -
Ich kann nur erzählen wie es bei uns war/ist
wir brauchten auch eine Bürgschaft über einen Teil der Bausumme, unbedingt zum RA gehen es gibt hier verschiedene Bürgschaftsformen, nicht dass sie eine auf erste Anforderung haben die ist für sie im Streitfall äußerst ungünstig auch wenn sie wergen Mängeln Geld einbehalten wollen.
1,5 % ist nach unseren Erfahrungen durchschnitt, ungewöhnlich finde ich, dass die komplette Bausumme abgedeckt ist, in der Regel vereinbart man einen bestimmten Betrag und dieser wurde/wird bei uns monatlich nach Zeit der Anspruchnahme gerechnet.
Welche Bürgschaft erhalten sie denn im Gegenzug vom Unternehmen (Fertigstellungsbürgschaft?) oder ist dies nur einseitig?
Ich versuche seid nun mehr einem Jahr meine Bürgschaft zurückzzbekommen und die Sache wird sich noch über Jahre ziehen so wie es aussieht, bitte, lassen sie unbedingt einen RA auf die Verträge und auch die Bürgschaft schauen man kann damit gehörig auf die Schnauze fallen.
Da das Verfahren noch läuft darf ich leider nicht mehr sagen. -
Noch was
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kosten, Bürgschaftserklärung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - ungerechtfertigte Mängelrüge
- … und die Mängelrügen sich als unberechtigt herausstellen, können wir dann Fahrtkosten und Lohnkosten dem Unternehmen in Rechnung stellen? …
- … Ich würde dem Auftraggeber mitteilen, dass jede Anforderung von ihm grundsätzlich Kosten verursacht, weil er derjenige ist, der beweisen muss, dass ein Mangel …
- … vorliegt. Die Kosten (Fahrt-km, Arbeitszeit) würde ich ihm mitteilen und um Beauftragung bitten. Zusatz: auf eine Berechnung wird selbstverständlich verzichtet, wenn ein festgestellter Mangel des Gewerks vorliegt. …
- … Man muss unterscheiden ob bereits abgenommen ist oder nicht. Vor der Abnahme muss der AN beweisen, also reagieren. Aussicht auf die Erstattung von Aufwendungen für die Abwehr ungerechtfertigter Mängelrügen besteht nur, wenn die Kosten hierfür vorher schriftlich angekündigt werden. Eine Quellenangabe habe ich leider …
- … nicht. Wenn sowieso schon gestritten wird, wird der AG solche Kosten nicht bezahlen. Die gehen dann in das gesamte Forderungspaket ein. Ich nehme an, es wird noch um Werklohn gestritten. …
- … Eine andere Möglichkeit ist die Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB. Die Kosten hierfür gehen allerdings zu Lasten des AN. …
- … wird. Es kommt nicht der AN, sondern der Gutachter. Allerdings auf Kosten des AN. Und das Risiko, dass evtl. doch Mängel vorhanden sind, …
- … § 17 4 ... Die Bürgschaftserklärung ... …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Abtretungserklärung
- … sie eine Drittfirma mit der Mängelbehebung beauftragen dürfen und die Mängelbeseitigungskosten nach dorthin bezahlen. Dies halte ich für wichtig. …
- … Die Kosten einer …
- … Sie anfangen erst eine Erfüllungsbürgschaft und anschließend eine Gewährleistungsbürgschaft erbringen müssen, kosten diese auch Geld. …
- … also ich finanziere über eine Bank mit Bürgschaftserklärung (dort kostet diese auch nichts - bei anderen 0,5 - 1,5 …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 10443: Kosten für Bürgschaftserklärung
- … Kosten für Bürgschaftserklärung …
- … Wiedermal hoffe ich auf Eure Hilfe. Der Bau macht langsam Fortschritte, allerdings kommt finanziell gesehen, ein Hammer nach dem anderen. Wir hatten uns im November 2001 für den Bau eines Fertighauses entschieden. In den Gesprächen mit der Fertighausfirma wurden uns sämtliche Kosten aufgezählt, wie Hauspreis, Keller, Kosten für Restausbau, Garage, Notar und …
- … Die Fertighausfirma verlangt seitens der finanzierenden Bank eine Bürgschaftserklärung. Diese wurde seitens der Bank mit 2.600 von unserem Baukonto abgebucht. …
- … Es wurde in den Vorgesprächen NIE über eine Bürgschaftserklärung, geschweige denn über einen zu leistenden Betrag für eine Bürgschaft gesprochen; weder in den Gesprächen mit dem Verkäufer der Fertighausfirma (der es hätte ja eigentlich wissen müssen), noch mit dem Finanzmakler der (... XYZ ... Bank ...). Dieser Betrag taucht nirgendwo auf, weder in der Kostenaufstellung der Fertighausfirma, noch in den Finanzierungsunterlagen des Maklers. …
- … hierfür? Der Verkäufer der Fertighausfirma, der diesen Betrag hätte in seine Kostenaufstellung mit einrechnen müssen? Der Finanzmakler, der die Aufstellung des Verkäufers …
- … übernommen hatte, ohne den Betrag für die Bürgschaftserklärung mit einzurechnen? Beide wissen von der Bürgschaftserklärung, und keiner hatte uns darauf hingewiesen. Nach stundenlangen Gesprächen …
- … auf jeden Fall den § 648a BGBAbk. lesen. Möglicherweise sind die Kosten für die Bürgschaft vom Auftragnehmer zu tragen. So steht es zumindest …
- … 3 des § 648a: Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 vom Hundert für …
- … Ich frage weil bei fast allen Bürgschaften die Kosten eigentlich immer der Unternehmer tragen muss, und da die meisten Bürgschaften …
- … Bürgschaftserklärung ... …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Was, wenn vertraglich vereinbarte Fertigstellungsbürgschaft nicht gestellt wird?
- … haben. Laut Auskunft der Bank geht das jedoch nicht, da unsere Bürgschaftserklärung die Bank zwingt, den Betrag zu zahlen. Hier der genaue Wortlaut: …
- … oder den Bauherrn Aufgrund der oben bezeichneten Hauptschuld zuzüglich Zinsen und Kosten. …
- … mit etlichen Mängeln) und die Abschlagszahlung deckt ca. die Hälfte der Kosten für den Keller. Es ist also nichts verloren. Die Mängel sind …
- BAU-Forum - Keller - Erfahrungen mit Weberhaus / insbesondere Qualität der Kalkulation
- … der Unterschrift unter den Vertrag haben wir mit dem Bauberater die Kosten der Teilgewerke (auch Nicht-Weber-Leistungen) zusammengestellt, da für uns die Kosten der …
- … wir uns im Kreis, da Änderungen unsererseits (Streichen von Sonderwünschen) Planänderungskosten nach sich ziehen, die die möglichen Preissparmöglichkeiten wieder auffressen. …
- … Angebotsphase) mussten wir leider auch oft die Erkenntnis mitnehmen, dass die Kosten für die nicht vom Fertighaushersteller zu erbringenden Leistungen (Innenausbau, Heizung, Sanitär, …
- … haben, dass sie das von uns angefragte Bauvorhaben in dem vorgegebenen Kostenrahmen nicht realisieren können und daher kein Angebot abgeben. Hat mich …
- … Das tatsächliche Durchsetzen war dann doch etwas schwieriger und die genannten Kosten wurden dann etwas mehr als doppelt so hoch. …
- … der Berater schlicht sein Unwissen effektiv an die Kunden gebracht. Mehrkosten hatten wir hier von knapp 10000,- DM. …
- … 7. vorzeitige Einforderung einer Bürgschaftserklärung: …
- … .- Änderung der Dachneigung: damit Zusatzkosten für die Dacheinschubtreppe und Mehrpreis >1000 beim Klinker …
- … Also: neue Kosten: die Kellerstatik geht extra! Sind aber wohl nur noch 1600,- DM …
- … die wahrscheinlichen 4 Monate, bis zum Baubeginn nochmal knapp 1400,- Dm kosten. …
- … Die Bürgschaftserklärung …
- … Aber das haben wir von vorn herein in unsere Baukosten hineingerechnet! …
- BAU-Forum - Neubau - Verlängerung der Gewährleistungsbürgschaft
- … es sich genau? Bürgschaft auf erstes Anfordern? Wieviel Prozent der Gesamtbaukosten? Reicht sie der Höhe nach aus, um auf jeden Fall alle …
- … Nachbesserung in einer Weise, die den o.g. Voraussetzungen entspricht, oder auf Kostenvorschuss für eine solche Maßnahme (wobei sie hierfür zuvor einige rechtliche …
- … es sich genau? Bürgschaft auf erstes Anfordern? Wieviel Prozent der Gesamtbaukosten? Reicht sie der Höhe nach aus, um auf jeden Fall alle …
- … Bürgschaftserklärung: …
- … Sie scheinen bereits Gutachten über die Mängel vorliegen zu haben. Sie sollten der R+V schreiben (Einwurfeinschreiben) und möglichst unter Bezugnahme auf alle Mängel, mithin auch die, die der Architekt derzeit nicht zu beseitigen versucht, die Bürgschaftssumme raschestmöglich abfordern. Zweckangabe vorerst: Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung . Setzen Sie zur Auszahlung der Summe …
- BAU-Forum - Bauversicherung - Ärger mit sogenannter Bürgschaftsurkunde
- … angezeigter Mängel nicht mehr meldete. Glücklicherweise hatten wir im Bauvertrag eine Bürgschaftserklärung vereinbart (gem. VOBAbk.), welche wir auch mit der Schlussrechnung erhielten. Sie …
- … und nannte sich Normbürgschaftsurkunde . Wir forderten nun die Begleichung der Kostenvoranschläge einiger Handwerker. Sind keine großen Mängel, nur undichte Dachschrägenfenster und …
- … an den AN gezahlt haben und bestreitet eine Rechtspflicht hinsichtlich der Bürgschaftserklärung. Hinzu kommt, dass ein Bearbeiter der Versicherung den AN telefonisch anfragte …
- BAU-Forum - Wer hat Erfahrung mit - Insolventer Bauträger - Preisabschlag? sowie Wasser im Keller
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- … Uploads werden einmal pro Monat kostenlos durchgeführt. …
- … Für kostenlos erbrachte Dienstleistungen übernehmen wir grundsätzlich keine Gewährleistung und es entstehen …
- … uns daraus keinerlei Verpflichtungen. Kostenlos erbrachte Dienstleistungen können jederzeit und ohne Benachrichtigung der davon eventuell betroffenen Parteien eingestellt werden. …
- … Wunsch Dr. Partsch Consulting kostenlos zu übermitteln. …
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