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Gewohnheitsrecht bei Fenstern zum Nachbargrundstück?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Gewohnheitsrecht bei Fenstern zum Nachbargrundstück?

Wir haben vor 9 Jahren ein altes Haus gekauft und kernsaniert. Zum Nachbargrundstück / Hof gehen 2 Fenster, davon eines ein Badfenster aus Glasbausteinen. Heute erreicht uns ein Schreiben des Besitzers vom Nachbargrundstück, dass diese beiden Fenster nicht erlaubt seien und dementsprechend wieder verschwinden müssten. (Grundbuch von 1903, was wir nie gesehen haben). Wir gehen jetzt davon aus, dass der Nachbar-Mieter sich an den Besitzer gewandt hat, um uns sozusagen "eins auszuwischen". Schließlich gab es in den letzten Jahren nie Schwierigkeiten. Die beiden Streitobjekte existierten zum Zeitpunkt unseres Hauskaufs schon.
Daher meine Frage: gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, sodass die Fenster bleiben können? Sie sind beide "undurchsichtig" ...
(Bundesland: Rheinland-Pfalz)
  • Name:
  • F. Seiler
  1. Moin,

    riecht nach Nachbarschaftsstreit.
    Da sollte man mal ergründen weshalb das so ist.
    Fenster und Türen, sowie Veränderungen an Fassaden unterliegen auch der Genehmigungspflicht.
    Vielleicht gab es ja mal einen genehmigten Bauantrag u.a. für diese Fenster. Dann ist alles gut.
    Wenn nicht, kann man den sicher nachholen.
    Ich habe zum Nachbarn auch 2 Fenster, 2x2 m groß, Grenzabstand 1,40 m. War uberhaupt kein Problem dafür eine Baugenehmigung zu bekommen.
    Lediglich die Unterschreitung des Grenzabstandes zum Nachbarn musste mittels Baulasteintragung von selbigen zugestimmt werden.
    Ich wohl die besten Nachbarn, die man sich vorstellen kann :-)
    Auf Gewohnheitsrecht würde ich mich nicht so wirklich verlassen.
    Besser ist es, zunächst den Streit zu beerdigen.
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  2. Gewohnheitsrecht,

    Hallo,
    gibt es im Baurecht nicht. Es gibt nur schwarz und weiß! Entweder sind die Fenster genehmigt oder nicht.
    Klingt hart ist aber so.
    Je nach dem wie es mit dem Nachbarn läuft, können ungenehmigte Fenster evtl. von der Baurechtsbehörde geduldet werden. Wenn es aber zu Streitigkeiten kommt, liegt ein öffentliches Interesse vor und die Behörde muss einschreiten.
    Gehen Sie zu Ihrem Bauamt, Landratsamt, Landesarchiv ... und suchen die noch auffindbaren Genehmigungen durch, ob die Fenster irgendwo mal genehmigt wurden.
    Wenn Sie nicht ins Grundbuch gesehen haben, bevor Sie gekauft haben, dann sind Sie selber Schuld.
    Schauen Sie auch mal ins Baulastenverzeichnis, vielleicht sind die Fenster ja auch bis auf Widerruf zugelassen!
    Alles in Erfahrung bringen und evtl. dann einen Architekt einschalten, der sich mit so was in der Pfalz auskennt.
    Gruß aus Baden
  3. Nein,

    ein echtes Gewohnheitsrecht gibt es nicht, wohl aber evtl. einen Bestandsschutz. Aber es ist auch nicht ganz so einfach, wie der Nachbar möchte: Wenn diese Fenster 'nicht erlaubt' sind (z.B. Brandschutz, aber sind Glasbausteine in einer Brandwand nicht sowieso erlaubt?) ist es Sache des Bauamts das zu bemängeln (kann natürlich auf Betreiben des Nachbarn passieren). Dann kann man sich immer noch mit Bauamt und Nachbar streiten, wer den Fehler gemacht hat: Für die Sanierung gab's ja wohl einen Bauantrag, also eine behördliche Genehmigung. Warum wurden die Fenster darin nicht gestrichen (Bestandsschutz fällt bei Bauantrag weg!), warum der Nachbar nicht gefragt usw. Ich würde mir allerdings die Pläne der damaligen Baugenehmigung genau ansehen und zwar die Originale; wenn ich's richtig in Erinnerung habe, waren die behördlichen Änderungen in grün und als Kopie nicht zu erkennen. Da es wohl kaum um Gefahrenabwehr (Brandschutz) gehen wird, könnte es auch sinnvoll sein, mal beim Bauamt nachzufragen.
    (Laienrat)
    Volker Leue
  4. Sinnvoll

    ist sicher auch eine Einsichtnahme ins Grundbuch. (Darauf bezieht sich ja der Nachbar). Stichwort: Grunddienstbarkeit
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