Bitte helfen Sie mir.
Ich habe ein mächtiges Problem und die Zeit drängt.
Stehe akut in einer Gerichtsverhandlung und
Mein Anwalt schafft es nicht Licht ins Dunkel zu bringen
und ich sehe mich schon mein Geld zu verlieren!
Problem:
Zwei Lieferungen Fensterscheiben:
- Bestellt war K-Wert 1.1
- Alle Scheiben sind im SZR eindeutig gekennzeichnet
- Lieferung 1 hat jedoch zusätzlich den (wahrscheinlich freiwilligen) Zusatz 1.1
- Lieferung 2 hat dagegen keinen Zusatz und trotz gleicher Abmessungen und Beschaffenheit weichen die Kennzeichnungen von denen der 1. Lieferung ab.
Verdacht:
- Scheiben der zweiten Lieferung erfüllen nicht den K-Wert 1.1
- Daher Geld zurückgehalten wegen Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Dann Nachfrage beim Fensterlieferant:
- Auskunft: "Ja die Scheiben sind so korrekt, da braucht nichts drin stehen" (Her mit dem Geld)
- "Ein Zertifikat legen wir nicht vor, weil das haben sie ja nicht bestellt. "
Eigenmächtige Nachfrage beim GLASHERSTELLER:
- Auskunft: "Da können wir Ihnen keine Auskunft geben, weil der Fensterhersteller Großkunde bei uns ist .. "
Inzwischen wurde ein Gutachter vom Fensterlieferanten angestrengt, der jedoch (wenn man es ganz genau liest):
- alle Kennzeichnungen auflistet
- aussagt, ".. dass es ein Ü-Zeichen gibt.. " und dessen Nummer angibt
- aussagt, ".. das verbaute Scheiben dem K-Wert 1.1 entsprechen.. "
- Die Verordnungen sich geändert haben und daher 1.1 nicht mehr im SZR aufgeführt werden muss.
(Das glaube ich sogar: Im SZR muss es nicht stehen, trotzdem muss ich es doch auf ein Zertifikat zurückführen können und somit nachweisen können) ER lässt JEDOCH offen:
- Zu jeder (!) Scheibe das entsprechende Ü-Zeichen (Gibt es mehrere vielleicht)?
- Das ALLE (!) aufgelisteten Scheiben dem K-Wert 1.1 entsprechen.
Eigenmächtig und inoffiziell einen unabhängigen Gutachter aufgesucht:
- Und ihn das Gutachten vorgelegt
- Er bestätigte die o.g. Lücken
- Und die unzureichende Formulierungen.
- Im Klartext sagte er, ".. das wäre Wischi-Waschi"!
Mein Verständnis ist bis jetzt, dass ich jede einzelne Kennzeichnung im SZR auf ein eindeutiges Zertifikat (=Ü-Zeichen) zurückführen können muss. (Es mag natürlich sein, dass die eine oder andere Kennzeichnung auf das selbe Zertifikat verweisen).
In jedem Fall muss ich jedoch ALLE betreffenden Zertifikate einsehen und die dort angegebenen Ü-Zeichen ersehen können.
Liege ich damit falsch? Wie wäre die richtige, hinreichende (!) und eindeutige Beweisführung?
Habe selber studiert und auch Qualitätsmanagement/ISO 9000 sind mir zumindest ansatzweise ein Begriff,
es muss doch einen eindeutigen Nachverfolgung geben, oder nicht?
Kenne leider nicht die aktuellen Verordnungen und habe daher keine Einsicht.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich einem Betrug aufsitze.
Tut mir leid, dass es so lang geworden ist..
Mit freundlichen Grüßen
Jens Prystawik