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Austritt-Stufe an Terrassentür als Alufensterbank?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Austritt-Stufe an Terrassentür als Alufensterbank?

In unserem Neubau wurden gerade die Fensterbänke eingebaut. Verputzt wurde noch nicht. Wir hatten uns für weiße Aluminium-Fensterbänke entschieden. Jetzt wurden auch bei den Terrassentüren Aluminiumfensterbänke als Austritt-Stufe eingebaut. Ist dies fachgerecht? Die Verputzer hielten eine solche Lösung für ungewöhnlich und unsinnig, weil bei jeder Belastung die Aluminiumfensterbänke im Putz Risse hinterlassen würden, weil sie ja ein wenig elastisch sind. Unser Bauleiter argumentierte, man würde sowieso einen großen Schritt auf die Terrasse machen. Wir dachten an eine Ausführung in Naturstein. Vertraglich vereinbart wurde dies aber leider so nicht.
Was sollen wir tun? Macht die augenblickliche Lösung mit Alufensterbänken als Austritt-Stufe Sinn?
  • Name:
  • Jürgen Diedrich
  1. Eine Aluminium-Fensterbank ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Eine Aluminium-Fensterbank als Abschluss vor einer Terrassentüre ist sicherlich nicht fachgerecht.
    Zu diesem Thema wurde hier im Forum schon sehr viel geschrieben.
    Ich empfehle Ihnen das Durchstöbern des nachfolgenden Links.

    MfG
    Jürgen Sieber

  2. Der Link war nix!

  3. wurde hier schon diskutiert

    Mein Bauträger hat es leider auch so gemacht. Betreten können Sie diese Fensterbank nicht. Aber vielleicht ist sie ja gar nicht als Stufe gedacht, sondern lediglich als ordentlicher Abschluss der Terrassentür an die Wärmedämmung/Außenputz. Der Bauträger könnte dann nämlich so argumentieren: "Wenn Sie keine Stufe vereinbart haben, dann ist das eben Eigenleistung, wie Sie die dann montieren, ist Ihre Sache. " Diese Argumentation habe ich genau so bei meinem Bauträger erlebt :-((
    Derartige Ausführungen sieht man leider recht häufig. Sinn machen sie nicht. Meiner Meinung nach nur aus dem Grund, weil das kaum einer ordentlich plant und Alufensterbänke nun mal billig sind.
    Lesen Sie mal die folgenden Beiträge bis zum Ende durch. Da ging's unter anderem auch um meinen Fall ...
  4. Trittsicherheit muss gegeben sein!

    Auch wenn nichts "besonderes" vereinbart ist, haben Sie aus rein technischer Sicht Anspruch auf eine "normale" oder "übliche" Bauweise. Die Funktionstüchtigkeit muss mindestens gegeben sein. Im Falle eines Terrassenaustrittes ist eine TRITTSICHERE Abdeckung zu fordern, auch wenn dies nicht explizit in den Vertragsunterlagen aufgeführt ist. Allerdings kann der Bauträger die "billigste" Lösung anwenden. D.h. er könnte einen billigeren Naturstein verwenden. Der Einbau eines Fensterbleches ist in der Regel, insbesondere im Bereich des Überstandes nicht trittfest. Wenn also die Austritte zweifelsfrei mit zur geschuldeten Leistung des Bauträgers gehören, würde ich eine Trittsichere Ausführung fordern und die ungeeigneten Verblechungen ablehnen, wenn die Funktion des Austrittes (Betreten) in diesem Falle nicht gegeben ist. Viele Grüße aus Leipzig Uwe Wild
    • Name:
    • Reg2023-Herr U. Wild
  5. Landesbauordnung

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    sagt: Ein Gebäude muss sicher nutzbar sein. Deshalb gehört nach meiner Meinung ein sicherer Austritt bei einem Fertighaus zur Grundausstattung. (Punkt)
    • Name:
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