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Dämmung von Wänden zu unbeheizten Kellerräumen
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Dämmung von Wänden zu unbeheizten Kellerräumen

nur noch mal zum Verständnis: Beim Niedrigenergiehaus (NEH) mit offenem Treppenhaus bis in den Keller sind die Bodenplatte und die Außenwände im Bereich des Flures gedämmt. Nun habe ich mehrfach gelesen, das zusätzlich die Wände zu den unbeheizten Kellerräumen gedämmt werden müssen und gleichzeitig luftdicht schließende Türen verbaut werden müssen. Meine Frage: Wo steht das? Worauf kann man sich bei einer evtl. Mängelrüge berufen?
  1. Regelwerken

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Die DINAbk. 4108 und die Wärmeschutzverordnung 1995 gibt ausreichend Infos. Dort sind die Dämmschichten und deren Stärke festgelegt.
  2. Die wärmegedämmte Hülle muss geschlossen sein ...

    Das ist hier die Kernaussage!
    Und das ist nur logisch und steht nicht extra irgendwo geschrieben.
    Wenn Sie sich ihr Haus betrachten, ist ja grundsätzlich
    die Kellerdecke der untere Abschluss.
    Nur leider ist da drin ein Loch, das Treppenloch!
    In diesem Bereich ist die nächste Decke, sprich die Sohlplatte die Grenze.
    Die Verbindung zur Decke stellen die seitlichen Wände dar.
    Diese sind also "Verlustbringer" zu den unbeheizten Kellerräumen.
    Diese sollten (gedämmt oder ungedämmt mit Einhaltung des Mindest-k-Wertes) im WSNW auftauchen. Fehlende Tür-k-Werte werden selbst von manch Sachverständigen nicht als Fehler angekreidet, wenn
    Sie nicht einmal einen Heizkörper im Kellervorraum haben.
    Die Luftdichtigkeit ist hier jedoch sicherzustellen.
  3. Mängelrüge? Warum denn das?

    Warum soll hier denn eine Mängelrüge ausgesprochen werden?! Wenn der Bauträger den Wärmebedarfsnachweis für das erstellte Niedrigenergiehaus (NEH) erbringen kann gibt es wohl keinen Grund. Noch ein Tipp: Zu viel gedämmt und dann auch noch nicht ganz fachgerecht ergibt ein hundsmiserables Raumklima. Der Keller sollte wirklich nicht luftdicht abgeschlossen werden. Zumindest nicht nach außen.
    Mr. Debakel 2
  4. frage nicht gelesen?

    Foto von Stefan Ibold

    @ Mr. Debakel 2,
    Entschuldigung, haben Sie die Frage nicht richtig gelesen?
    Da ist nicht die Rede von zu viel Dämmung, da ist die Rede von evtl. fehlender Dämmung. Die Sache ist doch die: die beste Ehefrau aller Zeiten geht in den Keller, hier in die Waschküche, nimmt die Wäsche aus der Maschine und hängt sie auf. Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass sie dabei die Tür zwischen Kellerflur und Waschküche hinter sich schließt wenn sie im Raum ist?! Nun kann denn die feuchtwarme Luft aus dem Kellerflur UND der Waschküche durch die anderen (nicht luftdichten) Kellertüren eben dort in die anderen Räume dringen, dort abkühlen und als Tauwasser ausfallen.
    Nochmals  -  und da kann mir einer erzählen was er will  -  wenn ich schon den Kellerbereich dämme, dann sollten die paar Mark fünfzig für eine umfassende Dämmung nicht gespart werden, sondern lieber der goldene Wasserhahn. Man bedenke, es wird sehr häufig ein Kellerraum umgenutzt  -  und dann?
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Herzlichen Glückwunsch

    zur falschesten Antwort im Forum. Selbstverständlich MUSS der Keller sogar luftdicht abgeschlossen sein. Steht in der WSVO, der EnEVAbk. und der DINAbk. 4108. Schon mal was von Mindestdämmung gehört?
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Hee, si, bring nicht alles Durcheinander <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Meine Antwort beziog sich auf Punkt 3 natürlich :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. sach mal

    Foto von Stefan Ibold

    Moin MB,
    haste durchgemacht? um 06.57.00 schon die ersten Antworten?
    si
    • Name:
  8. Das Sinnvolle tun

    Mir fällt immer wieder auf, es wird oft nur in Vorschriften, aber nicht physikalisch gedacht. Greifen wir mal wieder das offenen Treppenhaus und den Keller auf: Eine Dämmung des ganzen Kellers hat eine riesige Gesamtfläche. Rechnen Sie mal den Gesamt-Wärmewiderstand dieser Konstruktion aus. Und dann nehmen Sie mal eine Dämmung der Trennwand vom Treppenhaus zu den angrenzenden Kellerräumen und rechnen Sie mal den Wärmewiderstand der ungedämmten Wand aus.
    Beispiel: Keller Länge der Außenwände 10 m, Höhe 2,5 m gedämmte Außenwände, Wände des Kellerflurs (mal angenommen nur zu benachbarten, nicht gedämmten Räumen) 2x2x2,5 m. Da muss also die Dämmung der Außenwände 25 mal besser gedämmt sein als die der Trennwand zum nicht beheizten Keller um den Wärmestrom vom bewohnten Teil nach außen genauso zu behindern. Es bringt also vielmehr, den bewohnten Teil möglichst engumschlossen zu dämmen, als unbenutzte Bereiche außen. Und wenn man tatsächlich später umnutzen will, sollte man beides tun.
  9. Da ich nur die Wandflächen

    betrachtet habe und die Fußböden vergessen habe, wird das Verhältnis noch krasser
  10. Ja und?

    Wo ist der Widerspruch?
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Um so besser

    wenn es keinen Widerspruch gibt. Aber ich denke es ist nicht unbedingt jedem Bauherren klar.
  12. Auch wieder wahr

    Entschuldigung, hatte ich jetzt nicht berücksichtigt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Helft dem Fragesteller!

    Hallo, Eure Antworten sind sicher richtig, aber dem Fragesteller ging es um sein Problem und erwartet einen Rat. Ich Vermute der Keller ist nicht gedämmt (weder Außenwand, Innenwand noch Bodenplatte), die Dämmung ist im EGAbk. unter Estrich, das Treppenhaus ist offen, jetzt was tun? . Vermutlich wird im WSNW das Treppenloch "vergessen" worden sein (war bei mir auch so). Ich weiß es leider auch nicht was man tun kann wenn der Bau schon steht, vielleicht sogar schon verfüllt. Kann er den Bauträger zwingen alles wieder "aufzureisen" oder reicht es wenn er innen (im Treppenhaus auf Bodenplatte, Innenwände zum Treppenhaus und Außenwand Treppenhaus Keller innen Dämmen). Experten! Helft Ihm! (ich habe es noch rechtzeitig gemerkt und Keller außen und unter Bodenplatte gedämmt, Bauträger hat die Kosten für die Dämmung im Bereich "Kellertreppe" übernommen. Ergänzende Frage sind in diesem Zusammenhang eigentlich Stahlkellerfenster noch zulässig?
  14. Tun wir doch

    Ist ein schlauer Fragesteller, benutzt nämlich den Chat :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. wenn beheizte Keller wohl kaum

    Foto von Stefan Ibold

    Moin Andreas,
    wenn die Kellerräume beheizt werden wohl nicht. Wen diese allerdings unbeheizte Räume darstellen, die Trennwände und Türen entsprechend ausgeführt wurden, ja.
    Aber  -  ich betone noch einmal, das ist in meinen Augen völlig an der Lebensralität vorbei. Gedämmt Innenwände und Türen sind Schwachsinn. Ein Gebäude wird außen gedämmt und zwar umfassend von der Sohle bis zum Dach.
    Grüße
    si
    • Name:
  16. Dämmung von Wänden zu unbeheizten Kellerräumen

    Wir haben auch ein Niedrigenergiehaus gebaut, jetzt hat ein Sachverständiger festgestellt dass es doch keins ist. In unserem Fall muss der Unternehmer u.a. das offene Treppenhaus im Keller außen und innen sowie die Kellerdecke dämmen, von luftdichten Türen wurde nichts im Gutachten geschrieben. Er muss die Türen trotzdem auswechseln, da mit einer Dämmung der Türstock auch nicht mehr passt. Übrigens einen Wärmebedarfsnachweis hatten wir bekommen, sogar das FA hat dafür die Förderung bezahlt, hat aber leider nicht auf unser Haus zugetroffen.
  17. willkommen im Club, goldi

    bei mir steht diesbezüglich die Mängelbeseitigung allerdings noch aus.
    Was mich interessieren würde: Welche Maßnahmen wurden denn bei Ihnen durchgeführt? Wie wurde denn nachträglich der Fußboden im Kellerflur gedämmt, ohne zu viel Raumhöhe zu verlieren?
    Bei vielen Häusern wird heutzutage derart gemogelt, nur viele Bauherren wissen es nicht.
    Möchte nicht wissen, für wie viele "falsche" Niedrigenergiehaus (NEH) der Staat die Fördergelder bezahlt. Und das alles von unserer aller Steuern!
  18. Dank Bauforum

    sind wir zum Glück rechtzeitig auf diese Problematik aufmerksam geworden, und bekommen nun nicht nur "auf dem Papier" ein Niedrigenergiehaus (NEH), sondern auch ein reelles. Bauträger wollte zuerst den Keller nur teildämmen und hatte die Kellerdecke als Gebäudeabschluss in die Wärmebedarfsrechnung eingerechnet (und natürlich das Treppenloch "übersehen") ... Also: Aufpassen, Leute und Bauforum lesen, hihihi.
  19. AW: willkommen im Club, goldi

    Durchgeführt wurde bei uns auch noch nichts, der Unternehmer muss (bei dem Umfang unserer Mängel) erstmal eine Planung (Zeit- und Detailplanung) vornehmen, wie er das ganze realisieren möchte. Wir sind uns aber mittlerweile nicht mehr sicher ob wir diese "Nachbesserung" wirklich wollen ... Außer dem Verlust der Raumhöhe im Keller (10 cm Dämmung) müssen ca. 15 cm Wärmedämmverbundsystem außen (wie sieht das Haus besonders die Fenster danach aus?) angebracht werden und in diesem Zug muss unser Garten, der natürlich bereits vollständig angelegt ist, wieder ums Haus aufgebaggert werden. Falls wir eine Alternative wüssten wie wir den Ärger, unseren Zeitaufwand und ein nachher evtl. "häßliches" Haus vermeiden könnten, wären wir glücklich.
    Über Tipps wie die Außenwände mit weniger als 12 cm Dämmung (040) gedämmt werden können würden wir uns auch schon freuen : -]
  20. Überlegungen zur nachträglichen Kellerdämmung:

    Tja, wir haben ja auch Probleme mit der Raumhöhe. Eine Idee ist, bei den beheizten Räumen Dielenfußboden (statt 5 cm Estrich) zu nehmen, um die Höhe des Gesamt-Aufbaus zu reduzieren.
    Reduzierung der Wand-Außendämmungsdicke: bessere Wärmeleitgruppe (WLG 035 oder sogar 030, falls es sowas für ein WDVSAbk. gibt ...) nehmen, dann kann reicht dünnere Dämmung aus.
    Alternative wäre eine Innendämmung, die aber immer etwas kritischer ist bezüglich Tauwasserausfall, diese muss absolut luftdicht zur Raumseite hin ausgeführt werden. Am unkritischsten aber auch am teuersten ist hier Schaumglas als Dämm-Material.
    Aber vielleicht sollten Sie hier zu den Themen im Forum mal suchen. Da gab's schon viele Beiträge.
    Weitere Tipps sehr willkommen!
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