Wir möchten in RLP ein Einfamilienhaus anstelle eines alten Gebäudes errichten. Grundsätzlich kein Problem. Dies haben wir bereits abgeklärt. Da wir im Dorfkern bauen möchten, gibt es nur die Grenzbebauung für unser Projekt.
Nun zur Situation: Beide Häuser sind nicht in einer Flucht zur Straße, sondern unser Haus ist nach hinten versetzt um 7 Meter und ist somit auch 7 m länger als das Nachbarhaus. Unser Haus endet quasi auf der Höhe des Gartens der Nachbarn.
Meine Frage: Da nur 1 m Abstand eingehalten wird, wissen wir, dass die Mauer zum Nachbarn eine Brandwand sein muss. Mich würde interessieren, ob wir in den 7 m, welche nicht direkt an das Nachbargebäude angrenzen, Fenster einbauen dürfen oder ob die Gesamtlänge als Brandschutzwand gebaut werden muss.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.