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Unwissend aber gerecht?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Unwissend aber gerecht?

Unser Nachbar wohnt seit zwei Jahren jetzt bei uns nebenan. Gestern meinte er plötzlich, ein großes Stück (ca. 50 % ) unseres Gartens würde noch ihm gehören, wobei schon seit über 25 Jahren dort unser Garten und eine Terrasse ist.

In den Plänen ist es nicht eindeutig erkennbar, aber für den Fall, dass es wirklich ihm gehört:

Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht" o.ä., dass ihm den Bau seiner Stellplätze auf "unserem" Garten untersagt?

  • Name:
  • Cedric
  1. Katasteramt

    Ein Auszug aus dem Katasterblatt wäre ein erster Hinweis, wer baut muss einen Lageplan haben und den Bau amtlich einmessen lassen. Eine Klärung ist sinnvoll bevor man das wacklige Gewohnheitsrecht bemüht. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Miete

    Foto von Thorsten Bulka

    Gewohnheit, heißt nicht, das er in Zukunft keine Pacht verlangen kann ... Rückwirkend ist fraglicher!
    • Name:
  3. Soso

    Der Nachbar wohnt seit 2 Jahren dort. Er hat das Nachbargrundstück also vor 2 Jahren erworben? Auf welcher Grundlage denn? Sicher doch mit Eintragung ins Grundbuch und da wird es also vom Kataster her eindeutige Aufteilung und Eigentumszuordnung der einzelnen Flurstücken geben, oder?

    Was meinen Sie mit "aus den Plänen nicht eindeutig ersichtlich"? Die Zäune stimmen nicht mit den Grenzen der Flurstücke überein? In einem solchen Fall hilft Ihnen ein amtlicher Vermesser bei der Neufeststellung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen.

    Wenn durch die Neuaufteilung der Grundstücke nach Kataster weder Zuwegung zu ihrem Grundstück unmöglich wird noch die Rechte dritter in Mitleidenschaft gezogen werden, steht einer Übernahme der Flächen durch den Nachbarn nichts im Wege. Gewohnheitsrecht schafft in einem solchen Fall wohl weder Eigentum- noch Besitzansprüche. Der Nachbar ist vermutlich nicht verpflichtet, ihnen seine Flächen auch zukünftig zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

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