In den Plänen ist es nicht eindeutig erkennbar, aber für den Fall, dass es wirklich ihm gehört:
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht" o.ä., dass ihm den Bau seiner Stellplätze auf "unserem" Garten untersagt?
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In den Plänen ist es nicht eindeutig erkennbar, aber für den Fall, dass es wirklich ihm gehört:
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht" o.ä., dass ihm den Bau seiner Stellplätze auf "unserem" Garten untersagt?
Was meinen Sie mit "aus den Plänen nicht eindeutig ersichtlich"? Die Zäune stimmen nicht mit den Grenzen der Flurstücke überein? In einem solchen Fall hilft Ihnen ein amtlicher Vermesser bei der Neufeststellung der tatsächlichen Grundstücksgrenzen.
Wenn durch die Neuaufteilung der Grundstücke nach Kataster weder Zuwegung zu ihrem Grundstück unmöglich wird noch die Rechte dritter in Mitleidenschaft gezogen werden, steht einer Übernahme der Flächen durch den Nachbarn nichts im Wege. Gewohnheitsrecht schafft in einem solchen Fall wohl weder Eigentum- noch Besitzansprüche. Der Nachbar ist vermutlich nicht verpflichtet, ihnen seine Flächen auch zukünftig zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
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