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Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ...
BAU-Forum: Dach

Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ...

Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach eines Wintergartens aus Polycarbonat-Doppelstegplatten erneuert. Dabei wurden die Klemmprofile einschließlich der Gummidichtung ersetzt. Die Versicherung ist der Meinung, die Klemmprofile und Gummidichtungen hätten wiederverwendet werden können. Mir ist schleierhaft, wie das sinnvoll funktionieren soll. Was meinen die Experten dazu?

Vielen Dank für eine Antwort

Rainer L.

  • Name:
  • Rainer Laur
  1. Um welche Art Klemmprofile

    Foto von Josef Schrage

    handelt es sich denn?

    Waren die Klemmprofile auch durch den Hagelschlag zerstört?

    Gruß

  2. Klemmprofile

    Hallo Herr Schrage,

    vielen Dank für die schnelle Reaktion.

    Leider war ich nicht vor Ort. Im August 2011 gab es einen immensen Hagelschlag im Rheinland, in der Gegend von Andernach. Dabei wurde das Haus meiner Mutter stark beschädigt. Ich selbst wohne in der Gegend von Bremen.

    Zunächst war das Dach (Betonfaserplatten) beschädigt. Der Gutachter der Versicherung war der Meinung, das seien keine Hagelschäden. Ich konnte an Hand von Fachliteratur nachweisen, dass es eindeutig Hagelschäden waren. Unsere Forderung auf Schadensregelung konnten ich dann über den Ombudsmann für das Versicherungswesen durchsetzen.

    Zusätzlich war das Dach des Wintergarten (Doppelstegplatten) zerstört. Auch hier verwickelte sich der Gutachter in Widersprüche, die weitgehend geklärt sind. Eine Position war, dass er angab, die Klemmprofile hätten wiederverwendet werden können. Tatsächlich hatten die Profile oberflächliche Schäden durch Hagelschlag, und mussten schon deshalb ersetzt werden. Unabhängig davon hat der Handwerker mir verichert, dass sich die oberen Profile beim Herausziehen so stark verbiegen, dass eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Zudem hätten die Dichtlippen erneuert werden müssen. Die Unterprofile konnten aber verwendet werden und wurden nicht demontiert.

    Welches der vielen Profile eingesetzt wurde, kann ich leider nicht sagen. Eindeutig ist allerdings, dass die Oberprofile nicht mit Schrauben befestigt sind.

    Vielen Dank und beste Grüße

    • Name:
    • Rainer L.
  3. ähmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    je nach Zustand  -  und das zeigt die Erfahrung mit derartigen Hagelschäden  -  können die Profile tatsächlich wieder verwendet werden. Die Lippendichtungen müssen dabei oftmals ausgetauscht werden. Wenn Ihnen der Handwerker "versichert" es ginge der Rückbau nicht ohne Beschädigungen, so ist das aus einem anderen Blickwinkel betrachtet unzutreffend. Er hat nämlich schon ein Interesse, seine eigenen Klamotten zu verkaufen. Insbesondere bei Versicherungsschäden leuchten bei einigen Handwerks"Kollegen" die Dollerzeichen in den Augen auf.

    Wie Sie nun als Laie dem Gutachter "nachweisen" können, dass die erkennbaren Schäden an den (ich vermute mal) Faserzement-Platten tatsächlich einen Hagelschlag als Ursache haben, will ich nicht weiter kommentieren. Es gibt für einen erfahrenen Sachverständigen eine Menge Kennzeichnen und Indizien, wie und wann ein Schaden entstanden ist. Die bloße Behauptung, ein Schaden sei auf eine Ursache, in diesem Fall auf Hagelschlag, zurückzuführen, reicht in der Regel nicht aus. Sie glauben gar nicht, was mir in den letzten Jahren aufgetischt wurde. Die Vollkaskomentalität einiger Versicherungsnehmer erreicht inzwischen erschreckende Ausmaße und ist sehr häufig mit Betrugsabsichten verbunden. Allerdings wird es eher als Klevernes bezeichnet, wenn man eine Versicherung "gemolken" hat. Ich betrachte das als Betrug. Nicht nur an der Versicherung, sondern vielmehr an der Solidargemeinschaft, also an allen Versicherungsnehmern.

    Rein Interesse halber: gibt es Bilder von dem Hagelschaden auf der Dachfläche mit den Faserzement-Platten?

    Grüße

    Stefan Ibold

  4. Hagelschaden: Faserzementplatten und Doppelstegplatten

    Foto von wiki

    • Zu den Klemmprofilen der Doppelstegplatten: Das mit den Dollarzeichen bei manchen Handwerkern stimmt sicher hin und wieder. Tatsächlich waren die Oberprofile teilweise massiv vom Hagel geschädigt, sodass ein Austausch erforderlich war.
    • Zu den Faserzementplatten: Ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet Dach, schreibe aber Gutachten zu Schäden an elektronischen Systemen, kann Fachliteratur lesen und interpretieren. Zustand des Daches vor dem Hagel: Absolut dicht, regelmäßig vom Dachdecker inspiziert und bei Bedarf repariert. Zustand des Daches nach dem Hagel: Etwa 100 Faserzementplatten zerschlagen. Zwei Bilder Stelle ich beispielhaft ein. Man erkennt, dass die Dichtheit des Daches eindeutig nicht mehr gewährleistet ist. In unmittelbarer Nähe waren alle Dächer mit Faserzementplatten massiv geschädigt. Deren Reparaturen wurden ausnahmslos von den Versicherungen übernommen.
    • Der Gutachter lieferte zu den Faserzementplatten zwei Stellungnahmen die sich selbst widersprachen: 1. Es seien keine typischen Beschädigungen durch Hagelschlag wie ovale oder kreisrunde Einschläge erkennbar". 2. Die Schäden seien zwar vom Hagel verursacht, seien aber durch "Abnutzungs- und Alterserscheinungen (Abnutzungserscheinungen, Alterserscheinungen) unterstützt worden. usw., usw.
    • Zu den gemolkenen Versicherungen: Das gibt es sicher. Hier aber war das Haus mehr als 40 Jahre bei der gleichen Versicherung versichert, ohne große Schäden. Es tritt ein Schaden auf, der von der Regionalorganisation der Versicherung eindeutig als Hagelschaden anerkannt wird. Der Dachdecker versichert sich vor der Reparatur, dass der Schaden übernommen wird und erhält dazu telefonisch eine Zusage. Der Gutachter war nie vor Ort und urteilte nur nach Fotos, die mit einer Kompaktkamera aufgenommen wurden. Seine schlampigen Stellungnahmen, die sich selbst widersprechen, nimmt die Versicherung zum Anlass, die Regulierung abzulehnen. Wer versucht da wen über den Tisch zu ziehen.
    • Es handelte sich hier um einen begrenzten Schaden von ca. 1500 €. An den Nachbardächern waren Schäden bis zu 50000 € entstanden. Ein derartiger Schaden wäre in diesem Fall (Rentnerin, alleinstehend, 82 Jahre) zum existenziellen Problem geworden, nur wegen eines schlamperden Gutachters.

    Wenn Sie an meiner umfangreichen Stellungnahme an den Ombudsmann interessiert sind Herr Ibold, dann schicke ich Ihnen diese gerne per E-Mail zu. Kurze Anforderung per E-Mail genügt.

    Grüße

    Rainer L.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Hagelschaden: Faserzementplatten und Doppelstegplatten" auf die Frage "Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ..." im BAU-Forum "Dach"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Hagelschaden: Faserzementplatten und Doppelstegplatten" auf die Frage "Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ..." im BAU-Forum "Dach"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. hmm

    Foto von wiki

    Moin,

    es wären Bilder der Bruchkanten der Sache dienlich. anhand der beiden Bilder könnte ich den Schaden nicht eindeutig zuordnen. Einzig am Kamin KÖNNTE man davon ausgehen, dass der Schaden nicht alterungsbedingt, sondern durch mechanische Einwirkung entstanden ist.

    Ovale oder halbrunde Einschläge gibt es nur bei Kunststoffbahnen, nicht aber bei asbesthaltigen Faserzementplatten. Natürlich sind die Platten seit über 40 Jahren auf dem Dach und haben damit ihre Lebensgrenze eindeutig erreicht. Vorschäden sind ebenso eindeutig erkennbar. Eine lange Versicherungszeit bei dem selben Versicherer als Argument heranzuziehen ändert nichts  -  aber auch gar nichts  -  an den vorliegenden Tatsachen. Im Gegenteil, der Hinweis darauf wird von mir in vielen Fällen mit Vorsicht zur Kenntnis genommen. Die Regionalorganisation (Geschäftsstelle?) einer Versicherung kann Hagelschäden ja grundsätzlich anerkennen, das heißt aber auf der anderen Seite nicht, dass der Mutterkonzern sich der Beurteilung anschließen muss und einen Sachverständigen (hoffentlich ist es bei Ihnen einer gewesen = einer mit Sachverstand) beauftragt. Wer hat denn bei Ihnen die Bilder erstellt?

    Auch ich kann Fachleteratur lesen und interpretieren. Wie Sie das allerdings auf einen Schaden, der durch Hagelschlag verursacht sein soll, umsetzen wollen, entzieht sich meiner Kenntnis, es geht nicht.

    Grüße

    Stefan Ibold

  6. Faserbetonplatten zum Zweiten

    Foto von wiki

    Hallo Herr Ibold,

    vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Da die Sache inzwischen positiv für die Versicherte entschieden wurde, nur noch ein paar Anmerkungen:

    • Faserbetonplatten haben gemäß Bethe, IEK 2009, Bundesbauministerium und SwissBauCo (Schweizer Baucontrolling) eine mittlere Lebenserwartung von 55 Jahren
    • Unmittelbar vor dem Hagel war das Dach unbeschädigt, was leicht von unten erkennbar war. Außerdem war es absolut wasserdicht!
    • Unmittelbar nach dem Hagel waren etwa 100 Faserbetonplatten massiv mechanisch geschädigt (Zersprungen, angeschlagen), was ebenfalls von unten leicht erkennbar war.
    • Ergo, Schäden unmittelbar durch Hagel verursacht, so wie in den Versicherungsbedingungen gefordert.

    Im Folgenden noch zwei Bilder, an denen die direkte Hageleinwirkung schön erkennbar ist: Man erkennt die klare Begrenzung des Moosansatzes. Die Fläche unter dem weggesprengten Plattenteil ist absolut sauber  -  also kein älterer Schaden. Außerdem erkennt man sehr schön den Einschlag des Eisklumpens, der zur Zerstörung der Platte geführt hat. Man sieht dass an der Einschlagstelle die Oberfläche nahezu kreisrund von Flechten befreit ist. So was passiert, wenn der Eisklumpen mit hoher kinetischer Energie einschlägt und das Eis mit ebenso hoher Energie parallel zur Oberfläche weggeschleudert wird (vergleichbar dem Einschlagkrater einer Bombe).

    Zum Abschluss noch ein Bild einer total zerstörten Platte. Wenn dieser Schaden schon längere Zeit existiert hätte, wären die freien Flächen von Moosen und Flechten bedeckt. Bei einer großen Zahl derartiger Schäden wäre das Dach sicher nicht mehr wasserdicht gewesen.

    Sehr schön erkennt man die Energie des Hagels an dem gestern geposteten Bild vom Kamin. Im Hintergrund sieht man ein Gewächshaus, dessen eine Dachseite vom Hagel vollständig zerstört wurde.

    Aber lassen wir die Faserbetonplatten. Das Thema ist erledigt.

    Viele Grüße

    Rainer L.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Faserbetonplatten zum Zweiten" auf die Frage "Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ..." im BAU-Forum "Dach"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Faserbetonplatten zum Zweiten" auf die Frage "Wegen eines Hagelschadens wurde das Dach ..." im BAU-Forum "Dach"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
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