Frostschäden Tondachziegel - Hersteller Firma Pfleiderer pleite
BAU-Forum: Dach
Frostschäden Tondachziegel - Hersteller Firma Pfleiderer pleite
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Wer ist Ihr ...
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Vielen Dank!
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Nein nein, ...
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Baurechtsanwalt
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Ein Anwalt macht noch lange kein neues Dach!
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Mit Verlaub: das ist völliger Mumpitz ...
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Oh jeee ...
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denkbar
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Naja,
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Sicher kein VOB/B Vertrag
Hallo liebe Experten,
wir haben uns für unser im Jahr 2006 gebautes Haus die Tondachziegel "Terra Harmonica" der Firma Pfeiderer ausgesucht: Nun sind uns nach diesem Winter an unzähligen Ziegeln Frostschäden aufgefallen - viele Ziegel sind regelrecht zerplatzt.
Wir haben das Haus schlüsselfertig von einem Bauunternehmer bauen lassen. In der eigentlichen Ausschreibung waren Betondachziegel enthalten und wir hatten uns mit dem ausführenden Dachdecker gegen einen Aufpreis für die o.g. Ziegel entschieden.
Der Dachdecker war schon vor Ort und hat den Schaden besichtigt - der Dachdecker hat dann auch umgehend die Firma Pfleiderer kontaktiert. Nun das Problem: Offenbar wurde die Firma vor Kurzem von der Firma Creaton übernommen. Der Gutachter der Firma Creaton meinte nun, dass Creaton nicht für diesen Schaden haftet, da ja die Firma Pfleiderer die mangelhaften Ziegel hergestellt hat.
Wer haftet in diesem Fall denn überhaupt?- Der Bauunternehmer ja sicher nicht, da wir uns nicht an die Ausschreibung gehalten haben und mit dem Dachdecker etwas anderes vereinbart haben.
- Die Herstellerfirma der Ziegel offenbar nicht (s.o.).
- Der Dachdecker vielleicht?
Wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte und einen Rat für uns hat.
Viele herzliche Grüße und schon einmal vielen Dank!
Indra Clever Wer ist Ihr Vertragspartner? Creaton mit Sicherheit nicht. Pfleiderer auch nicht. Der Bauunternehmer nach eigenen Bekunden auch nicht. Also bleibt wer nach? ... Bleibt also der Dachdecker. Allerdings versucht der aber alles auf die Herstellerfirma abzuwälzen und sagt, dass ER die Ziegel ja nicht falsch gebrannt hat, sondern die Firma (ehemals Pfleiderer). Er hat ja nur das auf's Dach gedeckt, was er bekommen hat und er hat seine Arbeit fehlerfrei ausgeführt. Und laut seiner Einschätzung müssten wir ein komplett neues Dach bekommen, da ja sonst im nächsten Jahr wieder mit neuen zerplatzten Ziegeln zu rechnen ist. Aber das wird er natürlich nicht machen, wenn er das nicht bezahlt bekommt.
Wir sind nach wie vor ratlos. Nein nein, so einfach kommt der Dachdecker da nicht raus. Er hat den Ziegel eingedeckt und damit haftet er. Denn er hat den Ziegel ja wohl auch empfohlen, oder? Letztendlich hat er an dem Ziegel ja auch was verdient) Oder war es gar ein Planungsfehler?
Frage ist, Gewährleistungsfrist? Oder gar versteckter Mangel? Auf jeden Fall mal nen Baurechtsanwalt aufsuchen. Um die Beratungsstunde beim Baurechtsanwalt kommt ihr nicht herum:
Der sagt euch ob der Dachdecker in der Haftung ist oder nicht.
Dass sich der DD mit Händen und Füßen wehrt ist nur verständlich.
Gruß Oiso Indra,
das mit dem Anwalt ist so eine fürchterlich zeitverzögende
Angelegenheit. Der Dachdecker haftet ohne wenn und aber im
Rahmen der Produkthaftung für die von ihm gelieferten Dachziegel
wenn mit Ihm ein Werkvertrag geschlossen wurde.
Versuchen Sie nochmals ein Gespräch mit ihm. Machen Sie ihm die
Situation klar, dass er derjenige ist, der bei Ihnen in der Verantwortung steht und nacherfüllen muss. Die Sache DD und
Händler geht Sie nichts an, dass müssen die untereinander ausmachen. Dem DD kann nur soviel geraten werden, dass er sich
an seinen Obermeister der DD-Innung wendet und im sein Problem
vorträgt. In der Gemeinschaft besteht für den DD ehr die Möglichkeit eine etwaige Kulanzlieferung durch die Firma Creaton zu erhalten. Ist er nicht in der Innung ändert das nichts an der Verpflichtung zur Nacherfüllung Ihnen gegenüber.
Empfehlung: Stufe 1 = Gespräch mit DD und sonstigen Beteiligten
Stufe 2 = Schiedsverfahrung unter Einbezug eines
sachkundigen, Architekt, Ingenieur,
Sachverständigen etc.
Stufe 3 = Wenn alles nichts hilft, dann Rechtsanwalt.
Viele Grüße aus Oberbayern Mit Verlaub: das ist völliger Mumpitz niemand hier kennt die vertragliche Situation. Im schlimmsten Fall, wurde die VOBAbk. (bis 2006) wirksam vereinbart. das bedeutet: Gewährleistung 2 Jahre. Dann lehn ich mich als DD ganz locker zurück und sach red Du man. Einen Werkvertrag vorauszusetzen (zugegeben, es spricht einiges dafür) ist eine Sache, aber keiner weiß das hier.
Daher auch man Hinweis auf eventuellen Planungsfehler: man kann ja nun nicht ohne drüber nachzudenken überall nen Ziegel draufklatschen, gewisse Grundbedingungen müssen schon eingehalten werden. In dem Fall wäre dann der Bauunternehmer wieder dran, weil der wohl die Planung gemacht hat, oder nicht? , wer weiß und der DD gleich mit, weil er keine Bedenken angemeldet hat.
Alles in allem ist das eine verworrene Situation, die erst mal sauber geklärt werden muss. Und Hinweis 1 von Ihnen ist schon erledigt, DD will nich. Hinweis 2 bringt auch nix, Aufgrund der gesamten Gegebenheiten wie vor. Oh jeee also, ich danke schon mal allen, die hier geantwortet haben. Auch wenn die Situation ja scheinbar wirklich genauso kompliziert ist, wie wir angenommen haben.
Wir werden zunächst einmal den Rat von Herrn Schäfer befolgen und noch mal mit dem Dachdecker sprechen. Ein eventuell anschließendes Gespräch mit dem Architekten (den hatten wir ja auch) hatten wir ebenfalls schon angedacht. (Vielleicht noch einmal zu unserer Bausituation: Wir haben das Haus damals mit einem Architekten geplant und dann wurde der komplette Hausbau schlüsselfertig ausgeschrieben und letztendlich an den durchführenden Bauunternehmer vergeben.)
Wir hätten nun aber noch eine weitere Frage:
Wir vermuten, dass der Dachdecker uns eventuell vorschlagen wird, die geplatzten Ziegel auszutauschen. Was halten Sie davon?
Es ist ja nun nicht auszuschließen, dass im nächsten Winter wieder neue Ziegel kaputt gehen ... Müsste die der Dachdecker dann auch wieder austauschen? Und nach dem übernächsten und überübernächsen Winter wieder? Die 5 Jahre Gewährleistungsfrist sind ja bald vorbei, und die gelten für uns, soweit ich weiß.
Letztendlich glauben wir nicht, dass wir in den Genuss eines komplett neuen Daches kommen. Ob nun mit oder ohne Anwalt.
Vielen herzlichen Dank noch einmal und wir werden gespannt verfolgen, ob noch weitere interessante Einträge zu unserem Problem gemacht werden! durchaus denkbar dass der DD das anbietet. Dran glauben würd ich aber erstmal nicht.
Ganz oder teilweiser Austausch: Aus welchem Grund die Ziegel kaputt gingen wissen wir nicht ... ist ja nicht der erste Winter und kältere Phasen als im letzten Winter hatten wir meiner Erinnerung nach im vorletzten Jahr (wenn auch vielleicht trockene Kälte).
Die ganzen Ziegel sollte sich ein Fachmann auf jeden Fall mal ansehen ... vielleicht sind sie schon geschädigt ... dann natürlich austauschen wenn der DD anbietet, die def. /schadhaften Ziegel auszutauschen, ist es ja schon mal gut. Wie weit Er die Creat.. an den Eggs packen kann, muss Er selber klären.
Bevor aber Planungsfehler in den Raum gestellt, bzw. darüber diskutiert wird, sowie die Gewährleistung geklärt werden kann, sollte der Fragesteller erst mal den Auftrag der erteilt wurde beschreiben. Auch die vorh. Konstruktion zu erfahren wäre schön. Ein VOB/B Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Auftraggeber diese auch erhalten hat bzw. vom Auftragnehmer übergeben bekommen hat.
Zusätzlich zu der VOB/B sind auch die VOB/C Normen - für die Gewerke die ausgeführt werden - zu übergeben.
Ferner bleibt auch zu sagen das seit 2002 die Mängelhaftung (Gewährleistung) entsprechend der VOB/B 4 Jahre beträgt und nicht wie hier oftmals - soauch von Monika Berg- behauptet wird, nur 2 Jahre.
VOB/B Mängelhaftung 4 Jahre also.
Es dürfte also dabei bleiben, dass der Dachdecker der alleinige Ansprechpartner ist.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
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