Hallo,
Im Rahmen einer Grenzbebauung soll an ein bestehendes Gebäude (mit WDVSAbk.) durch mich (Bauherr) ein Neubau gesetzt werden. Das Dach des Neubaus wird etwas niedriger als Satteldach ausgeführt.
Der Dachdecker bietet eine fachgerechten Anschluss an die Wand des bestehenden Gebäudes an.
Nun meine Frage: Kann der Eigentümer des bestehenden Gebäudes den Anschluss verhindern oder muss er ihn dulden?
Ist er zustimmungspflichtig oder muss er nur informiert werden?
Land: Sachsen-Anhalt
(Baugenehmigung ist noch nicht vorhanden).
Danke+Gruß
Kann ein Wandanschluss abgelehnt werden?
BAU-Forum: Dach
Kann ein Wandanschluss abgelehnt werden?
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Ganz einfach
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Nachbarrechtsgesetz
Sachsen-Anhalt
§ 14
(2) Der Nachbar oder die Nachbarin hat auf eigene Kosten die zweite Grenzwand dicht anzuschließen und erforderlichenfalls eine Fuge zwischen den Grenzwänden auszufüllen und zu verschließen. Er oder sie darf auf eigene Kosten durch übergreifende Abdeckungen einen Anschluss an das Bestehende Gebäude herstellen. Der Anschluss ist von ihm oder ihr zu unterhalten. Werden die Grenzwände gleichzeitig errichtet, tragen beide Seiten die Kosten des Anschlusses zu gleichen Teilen.
Die geplante Errichtung ist dem Nachbarn anzuzeigen.
Im übrigen mal googlen nach "Nachbarrechtsgesetz Sachen-Anhalt".
Ansonsten wie Vorschreiber: Erst mal mit dem Nachbarn reden. -
@Hr. Peters
danke für Hinweis auf das Nachbarrechtsgesetz. Genau das habe ich gesucht.
PS: Reden ist schwierig, da es sich um eine zerstrittene Erbengemeinschaft handelt, die das Haus nicht selbst bewohnen.
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