Lasse gerade von Bauträger Reiheneckhaus bauen. Stehe mit dem Dachdecker und der Qualitätskontrolle auf der Baustelle auf dem Kriegsfuß.
Der letzte Sparren ist im Haus vor dem Giebel. Dann kommen ca. 8,5 cm Luft, 17,5 cm (Kalksandstein) KS-Stein, 12 cm WDVSAbk. und ca. 15 cm (vielleicht etwas mehr) Dachüberstand. In Summe also mindestens 53 cm, die nur von den freischwebeneden Dachlatten (30x50) getragen werden. Da drauf liegen Betondachsteine von Nelskamp.
Mir erscheint das mehr als gewagt. Nachdem ich gestern Abend lange im Netz gesurft habe, bin ich anscheinend nicht der Einzige, der da Bedenken hat. habe z.B. sehr interessante Artikel und PDFs von Herrn Ibold gefunden.
Insofern werde ich gegenüber dem Bauträger Bedenken anmelden. Zwei Fragen habe ich, um mich auf die zu erwartende Diskussion vorzubereiten:
1. Wer ist "normalerweise" für dieses Thema verantwortlich: Statiker, bauleitender Architekt, Dachdeckerfirma? (Ja, ja, ich weiß selbst das auf unserer Baustelle nur wenig "normal" läuft)
2. Gibt es ein Regelwerk, DINAbk., Berufsgenossenschaft o.ä., die ich als Referenz zitieren kann, dass es so nicht geht? Was genau kann oder muss ich daraus zitieren?
Oder habe ich da einen blinden Fleck und das ist so doch in Ordnung?
Bernd
kein Flugsparren - dafür Flugdachsteine und Flugdachlatten?
BAU-Forum: Dach
kein Flugsparren - dafür Flugdachsteine und Flugdachlatten?
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Hallo Herr Seemann,
OT: Welche Rolle spielt denn die Qualitätskontrolle?
Grüße -
OT: Mit Qualitätskontrolle
wollte ich ausdrücken, dass ich für mein Geld auf der Baustelle jemanden erwartet hätte, der die Arbeiten der Subunternehmer kontrolliert und dafür sorgt, dass ggf. auftretende Mängel behoben werden. Weil: eigentlich habe ich ein fertiges und mängelfreies Haus laut Vertrag gekauft. Und ich habe weder billig noch Geiz-ist-geil gekauft.
Insofern habe ich ein Problem damit, wenn selbst nach persönlichem Gespräch, Email, Fax und Einschreiben einfachst zu behebende Mängel nicht behoben werden. Und darum das Kriegsbeil. -
OT: Sorry
ich dachte, Sie waren zu dritt.
;-( -
Vertragspartner
Mit wem haben Sie denn einen Vertrag geschlossen? Mit dem Dachdecker, dem Statiker, dem Bauleiter?
Das beantwortet Ihre Frage. -
Vertragspartner von mir
ist ausschließlich der Bauträger.
Der Bauträger hat eine Firma als Generalübernehmer und diese wiederum eine Menge von Sublieferanten, die die echte Arbeit tun. Von der Planung bis zur Ausführung. Da ich aber mit denen kein Vertragsverhältnis habe, ist mir die Aufgabenteilung und -Abgrenzung nicht klar.
Mittlerweile hat mein Vertragspartner (Bauträger) einen unabhängigen (?) Sachverständigen zwecks Prüfung dieses und einiger weiterer Mängel beauftragt. Da der Bauträger noch einige Häuser nicht verkauft hat, hat er noch ein gewisses Interesse, die bisherigen Käufer nicht in Horden meckernd während der Verkaufsgespräche daneben stehen zu haben. Außerdem wird er sich ggf. gegenüber seinem Generübernehmer schadlos halten wollen.
Hat denn noch jemand zu meinen beiden konkreten Fragen eine Antwort? -
Die Antwort ist doch da
Ihr Vertragspartner ist der Bauträger! Mit keinem anderen haben Sie einen Vertrag. Ich fürchte, Sie wissen nicht, was Sie da unterschrieben haben.
Nochmal: Ihr Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Es ist für Sie völlig gleichgültig, wer für was verantwortlich ist.
Sie sollten den Mangel (selbst wenn es ein vermeintlicher Mangel ist) schriftlich (!) rügen. Fachregeln des Dachdeckerhandwerks kosten Geld, allerdings finden Sie im Internet auch einiges dazu. -
letztlich alle
Moin,
Zu Frage 1. Letztlich müsste es einen Planer geben, der das plant. Tut der das nicht, ist der Bauleiter an der Reihe. Pennt auch der, müsste der Dachdecker Bedenken anmelden.
SIE können nur bei dem Bauträger rügen. DER muss die Rüge weitergeben.
Zu Frage 2. Die Antwort steht in dem Artikel auf Seite 2 in der gesamten linken Spalte.
Grüße
Stefan Ibold -
Statiker hat Berechnung erstellt
und behauptet darin, dass ein Überstand von 55 cm über den letzten Sparren vertretbar sei. Das würde Schnee, Wind und Dachdecker aushalten - nur nicht alles gleichzeitig. Das ist im Widerspruch zu den bisher im Netz gefundenen Aussagen. Noch mal zur Erinnerung: S10-Dachlatten und Betondachsteine.
Hat jemand noch "ernsthaftes Futter" in Form von "Dachdeckernormen", aRdT, DINAbk., etc. Andernfalls werde ich die Ausführung wohl mit deutlichem Grummeln in der Magengegend akzeptieren müssen.
Danke und Gruß, Bernd
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