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wieder so ein kniffeligges Ding mit Bebauungsplan und Dachform
BAU-Forum: Dach

wieder so ein kniffeligges Ding mit Bebauungsplan und Dachform

Hallo Forum,
noch so eine Sache mit Bebauungsplan: Der BP sagt es sind nur die Dachform "Krüppelwalmdach" und "Satteldach" erlaubt. Das will heute natürlich keiner mehr! Inwieweit stehen die Chancen mit einem "versetzten Satteldach" (auch bekannt als Pultdach mit 2 abfallenden Dachteilen) zu argumentieren?
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Kann ich davon ausgehen, wenn im BP nicht explizit drin steht, dass besondere Formen vom Satteldach NICHT erlaubt sind, sondern das Satteldach allgemein erlaubt ist, auch diese Form implizit erlaubt ist?
Gruß,
  • Name:
  • Stefan Neff
  1. mir egal

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    weshalb will heute selbstverständlich niemand mehr ein Satteldach?
    Design vor Technik, oder wie?
    Mit verwunderten Grüßen
    Stefan Ibold
  2. Ich stell jetzt mal eine provokante Frage ...

    Ich stell jetzt mal eine provokante Frage warum zum Teufel kauft man eigentlich so ein Grundstück? Erst passt die Dachpfannenfarbe nicht, jetzt die Dachform, morgen ist es die Grundstücksauslastung und nächste Woche ist es wer weiß was. Belehrt doch mal nen doofen ...
  3. Ich sag nur

    Foto von Stephan Langbein

    Bauvoranfrage vor Kaufvertrag, wer Sonderwünsche hat und die dann nicht genehmigt kriegt, braucht das Grundstück doch nicht kaufen. Wir haben 2 Bauvoranfragen gestellt und erst nach Befreiung gekauft. Das geht. wer es anders herum macht und dann keine Befreiung kriegt, muss damit leben :-)
  4. Schuld sind immer die anderen, seltsam..

    Lieber Grundstückskäufer,
    VOR dem Kauf des Grundstücks darf, kann und sollte sich jeder verantwortungsbewusste Bauherr doch einen klitzekleinen Blick in die Bauvorschriften erlauben. Eine weitere Möglichkeit der Bauvoranfrage können Sie doch locker bei Ihrer Baurechtsbehörde selbst einreichen. Dazu bedarf es keiner großen Pläne. Außerdem hat uns der liebe Gott doch fast alle die gute Sprache gegeben. Sprechen Sie doch mal mit den Verantwortlichen. Außer der Gemeinde kann auch noch die zuständige Baurechtsbehörde "NEIN" sagen. Andererseits geht ohne Zustimmung der Gemeinde selten etwas. Also, weshalb nicht den Schritt wagen?
    Bei Abweichungen vom Bebauungsplan dürfen auch die Nachbarn (schon ausgelotet, wie diese zu Ihren Ideen stehen, vielleicht schon gebaut und auch keine Ausnahme bekommen?) noch ihren "Senf" dazu geben.
    Und, was ist so schlimm an der von Ihnen monierten Dachform?
    Gruß und frohes Bauen!
  5. Das Risiko ist in der Tat nicht so groß,

    da Sie quasi zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
    Beim Rückbau der Eindeckung "braun" kommen Sie ja eh wieder an den Dachstuhl, der könnte dann direkt umgebaut werden, bevor neu eingedeckt wird.
    So sparen Sie sich einen zusätzlichen Rückbau, clever.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Scherzkekse

    Ihr seit mit ja alle lustig  -  tolle Kommentare! Das Grundstück haben wir schon seit 5 Jahren ... das war mal Ackerland von der Oma meiner Frau und wurde dann zu Baugebiet und die Oma hat uns quasi einen Teil davon vermacht. Wir haben dann später nur die Anliegerkosten getragen. Als das ganze damals (vor ca. 6 Jahre) spruchreif war, habe ich noch studiert und bauen war in weiter ferne ... hatte damals gar keine Ahnung von Bebauungsplänen und gar keine Vorstellung wie mal ein Haus für uns aussehen könnte.
    • Name:
    • Stefan Neff
  7. Wenn Sie das von mir halten, dann ...

    Auch wenn es nichts am Ergebnis ändert, bringt ein wenig Information über den Hintergrund doch etwas in die Diskussion ein. Beispielsweise bleibt es dabei, trotz Ihres "Scherzkekes", dass Sie eine Bauvoranfrage oder ein Gespräch mit der Gemeinde, Nachbar UND der Baurechtsbehörde führen können. Dies kostet noch nichts (mit Ausnahme der Voranfrage, die ich persönlich mündlich führen würde. Kostet dann auch nix).
    Und, wo bleibt nun der Scherz? Bebauungspläne sind Ortsrecht, wie Gesetze auf Landes- oder Bundesebene. Ausnahmen kann, muss es aber nicht geben. Deshalb der Vorschlag, den vorgegebenen kostengünstigen Weg zu gehen.
    Mit knackigem und bahlsenmäßigem Gruß
  8. Gespräch

    Hallo,
    bleibt zu überlegen, ob Sie das Gespräch selbst führen oder dies besser einem Architekten überlassen sollten.
    Viele Grüße
  9. @Marion

    Foto von Lieselotte Tussing

    guck mal in den 2. Thread  -  da geht es um die nicht passende vorgeschriebene Farbe der Ziegel ...
    Stefan Neff: Sie haben meine ironischen Anmerkungen zur Dachfarbe falsch verstanden. Das ist die einzige Art der Hilfe, die Sie hier erwarten können. Das Forum kann Ihnen nicht den Gang zum Bauamt ersparen (Ihnen oder Ihrem Architekten!). Die  -  und nur die!  -  können ja sagen zu Ihren Änderungswünschen.
    Und Anmerkungen wie Scherzkekse würde ich eigentlich unterdrücken, auch wenn es schwer fällt ;-)
    Viel Glück!
    • Name:
  10. @Tu

    Danke für den Hinweis.
    Ich denke, dass wir nicht deutlich genug waren (so mit Konjunktiv und ggf.).
    Also, wenn ich an der Stelle von Stefan wäre, würde zwar für eine einfache Auskunft (Was darf ich?) selbst vorsprechen, wenn es um mehr geht (Darf ich das?), einen den Beamten ebenbürtigen Verhandlungspartner schicken. Nach meiner Erfahrung darf ich mit Architekt mehr! :-))
    Marion
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