Hallo zusammen,
wir haben eine etw in einem Zweifamilienhaus, zu unserer Wohnung gehört das 1. og und das Dachgeschoss.
die Nachbarn bewohnen das eg und ug.
wir würden gerne auf der Nordseite im og einen Balkon anbauen.
hierzu habe ich einige fragen.
1. ist hierfür in jedem Fall die Zustimmung der unteren Nachbarn erforderlich?
da es sich ja um die Nordseite handelt, hätten die Nachbarn durch unseren Balkon keinen "lichtverlust".
wir benötigen für den Balkon auch keine stützen auf der gemeinschaftsfläche, der Balkon würde nur an der Fassade verankert werden, also quasi "schwebend"
da das Verhältnis zu den Nachbarn leider nicht das Beste ist, befürchte ich, dass wir schon aus Prinzip keine Zustimmung bekommen würden..
2. braucht man immer einen bauplan? oder kann man bis zu bestimmten größen auch eine Genehmigung ohne Bauplan von der Gemeinde bekommen?
3. muss immer genehmigt werden? gibt es Masse die auch ohne Genehmigung der Gemeinde angebaut werden dürfen?
für eure/ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Grüße
melanie
Balkon nachträglich anbauen, genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkon nachträglich anbauen, genehmigungspflichtig?
-
Auch bei 2er WEG ...
braucht es die Zustimmung der WEGAbk. (ob einfache Mehrheit reicht =>frag den RA)
Eine Baugenehmigung braucht es je nach Bundesland wahrscheinlich auch.
Lichtverlust findet statt. nur keine Beschattung zusätzlich
Stützenlos - geht nicht überall und ist z.T. auch kostentechnisch sinnlos.
Nachbarn fragen (lassen) und dann ab zum Planer. -
mehrere Schritte
Schauen Sie im Anhang zu Ihrer Landesbauordnung nach ob ein Balkon genehmigungsfrei errichtet werden kann.
Genehmigungsfrei bedeutet, Sie zeigen per Formblatt und Plan sowie Katasterauszug der Gemeinde das Vorhaben an und erhalten entweder die Mitteilung, dass kein Einspruch erfolgt oder die Mitteilung, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Ein Genehmigungsverfahren ist immer bei einem Antrag auf Befreiung von Vorschriften notwendig.
Das ist die öffentlich-rechtliche Seite.
Privatrechtlich sind Miteigentümer Drittrechte und Sie brauchen bei Bauvorhaben immer Einstimmigkeit.
In Ihrem Fall wird es irgend eine Gemeinschaftsordnung geben wenn es zwei Eigentümer gibt, oder wie regeln Sie sonst gemeinschaftliche Kosten und Instandhaltungen?
Danach müssen Sie sich erst mal richten.
Gruß
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Balkon, Nachbar". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - PV-Elemente statt Dachüberstand zur Verschattung nutzen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ist Wärmepumpe eine Nebenanlage?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grenzabstand nicht eingehalten
- … Wir bauen im schönen Baden Württemberg und haben einen Balkon mit einer Länge von 11 Metern. Auf der einen Seite endet …
- … er an der Scheune des Nachbarn direkt auf der Grundstücksgrenze. Die beiden Häuser stehen direkt aneinander. Die Tiefe ist 3,6 m. Auf der anderen Seite beträgt der Abstand zum Nachbargrundstück 2 m. Unser Haus selber hat nur ca. 0,7 …
- … m Abstand zur Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist weiter entfernt von der Grenze. Die Tiefe des Balkons dort ist 1,2 m. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ich bin entsetzt - darf ein Architekt so etwas überhaupt?
- … mein Nachbar hat ein relativ kleines Grundstück erworben und will dieses nun mit …
- … m der Abstandsfläche auf mein Grundstück fällt. Darauf angesprochen hat mein Nachbar gemeint, dass er sich da nicht auskenne, der Plan stamme von …
- … Ich habe die Unterschrift verweigert und heute nun legt mir mein Nachbar den vom Architekten geänderten Plan vor, wobei nun die Abstandsfläche auf …
- … Darf ein Architekt bewusst so planen und einen derartigen Plan den Nachbarn zur Unterschrift vorlegen? Ich meine, der hat doch eine Planvorlageberechtigung mit …
- … Ein entsetzter Nachbar …
- … Der Architekt vertritt die Interessen Ihres Nachbarn, …
- … Ein immer noch entsetzter Nachbar …
- … Wenn Sie nicht wissen, was der Nachbar darf, ohne Ihre Rechte zu beschneiden, müssen Sie sich jemanden suchen, …
- … nach hinten losgehen, weil die Gemeinde durchaus das Recht hat, das nachbarliche Einvernehmen sozusagen ersatzweise selbst zu erklären, wenn die Weigerungsgründe nicht …
- … Sie also wirklich das eine Gemeinde sich so einfach mirnichtsdirnichts über Nachbarschaftsrechte hinwegsetzen darf? …
- … die Gründe für die entsprechende Vorschrift (hier vor allem Brand- und Nachbarschutz) gar nicht tangiert werden und auch zukünftig nicht tangiert werden …
- … Bach auf dem Grundstück verläuft. Dort soll eine Abstandsbaulast eingetragen werden. Nachbarrechte werden nicht tangiert (Ackerfläche an Wohngebiet angrenzend), Bauer X ist …
- … Ich glaube, das wäre im Interesse aller Beteiligten - Planer, Bauherr, Nachbar, Prüfungsbehörde ... …
- … Ein inzwischen etwas beruhigter Nachbar …
- … die Unterschiede genau definiert, also darlegt, wo man die Zustimmung des Nachbarn braucht. …
- … Nachbar muss alles selbst herausfinden, will betrügen. …
- … Schon mancher hat bereut, dass ein Nachbarbauwerk ohne nötige Nachbarzustimmung schlimm wird z.B. durch Balkone …
- … erweitern können, weil Sie einen Teil der Abstandsfläche übernehmen, um dem Nachbarn sein Vorhaben zu ermöglichen, dann ist das für Sie ein Nachteil …
- … bzw. für den Nachbarn ein geldwerter Vorteil, auch wenn Sie selbst das zurzeit gar nicht beabsichtigen. …
- … Noch etwas: Es ist des Nachbarn Problem, nicht Ihres, wenn er nicht so groß bauen …
- … Vorschlag erzwingen wollen, auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Im Gegenzug sollten Nachbarn doch immer konstruktiv miteinander umgehen, z.B. wenn der Nachbar eine Unterschrift …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anbau - Wohnzimmervergrößerung (Lichthöhe, Dämmung 2009?)
- … Wohnung in Baden-Württemberg (Baujahr 1978) gekauft. Sie hat eine überdachte Terrasse (Balkon des Nachbars von oben). Ich wollte ein Teil der Terrasse …
- … Aber: was ist mit der Dämmung nach oben zum Balkon der oberen Wohnung? Wie sicher ist die Abdichtung nach oben? Was …
- … Nicht nur für die Fenster, sondern auch für die neue Decke (Balkon) und für den neuen Zimmerboden (ehemals Terrassenfläche) gelten Mindestanforderungen hinsichtlich der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Genehmigung erforderlich?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - extrem lässiger Archt
- … enthält 2 lange Stahlstützen außen (von der Terrasse bis hoch zum Balkon). Im April fragte ich nach einem Musterstück oder wo ich …
- … sich langfristig auszahlt einen Architekt für die Sanierung zu engagieren (unsere Nachbarn, mit ähnlichem Haus haben das in Eigenregie gemacht mit weniger …
- … Das müsste doch irgendwo geregelt sein. Habe mir vom Nachbar die VOBAbk. ausgeliehen ? damit kommt man als Laie nicht wirklich weit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Träger lockert sich wegen isolierschicht
- … (Staglrohr) und einen Querträger der an der Stütze und unterhalb unserem Balkon befestigt ist. An diesem Gestell wächst wilder Wein und ein Sonnenschutz …
- … Jetzt hat sich der Querträger unten am Balkon gelockert. Als ich mir das näher angeschaut habe stellte ich fest, …
- … dass am Balkon unten Styroporplatten angebracht sind. Da er Träger nur auf dem Styropor aufliegt, denke ich hat sich dieses duch das Schaukeln zusammengedrückt und der Träger hat sich gelockert. …
- … Ich wollte das Styropor einfach entfernen und den Träger direkt an den Beton wieder anschrauben, aber mein Nachbar meinte, dass das bestimmt eine Funktion hat. Isolierung oder sowas. …
- … Aber was soll unter einem Balkon eine Isolierung für einen Sinn machen. Da gibt es doch nichts zu isolieren. …
- … kein Isokorb, sondern Balkon komplett eingedämmt, um Kältebrücke zu vermeiden. Nicht entfernen, kann zu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hallo Wir wohnen in Rheinland-Pfalz in einem 2 ...
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten bauen teuer
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Balkon, Nachbar" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Balkon, Nachbar" oder verwandten Themen zu finden.