ich wohne in Bayern und es stellt sich hier bei mir im Wohngebiet die Frage, ob eine Wärmepumpe eine Nebenanlage i.S. § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) (also genehmigungs- und abnahmefrei) darstellt.
Selbst Beamte des Landratsamts konnten bei einer kürzlichen Ortsbegehung hier keine eindeutige Meinung abgeben.
Kann mir jemand sagen, wie aktuell die Rechtsprechung eine Wärmepumpe sieht?
Nun fällt es mir natürlich leichter, wenn ich aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung (Urteile, etc.) argumentieren könnte. Von daher bitte ich um fundierte Antworten ohne subjektive Meinungen. Zielführend wären wie gesagt Gesetzesstellen oder einschlägige Rechtsprechung.
Vielen Dank