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Guten Tag zusammen, ich hoffe dass ich meine ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Guten Tag zusammen, ich hoffe dass ich meine ...

Guten Tag zusammen,
ich hoffe dass ich meine Frage in diesem Bereich des Forums richtig platziere.
Wir haben uns vor Unterzeichnung eines Werkvertrages mit einem Fertighaushersteller von den Vertriebsmitarbeitern im Musterhaus beraten lassen. Ein Thema war das Thema Drempel, bei dem wir Wert darauf gelegt haben den nach Baubeschreibung zulässigen Drempel von 80 cm voll auszureizen.
Somit wurde vereinbart, den Drempel gegen Aufpreis um 10 cm auf dann 80 cm zu erhöhen, sodass sich eine Innenwandhöhe von ca. 1 m ergeben würde. Die Dachneigung ist 40 °, die Wandstärke 41,8 cm und der Fußbodenaufbau 11 cm. Rein rechnerisch würde sich so dann sogar eine Innenwandhöhe von ca. 104 cm ergeben.
Nun haben wir die umgesetzten Bauzeichnungen erhalten, und es sind auf einmal nur 77 cm Innenwandhöhe. Das Problem liegt daran, dass man den Drempel nicht an der Außenwand ansetzt, sondern dort wo das Hölzständerwerk aufhört.
Dies ist uns so vor Unterzeichnung nicht gesagt worden.
Nun meine Frage:
Ist es üblich, dass bei der Drempeldefinition nicht die gesamte Wandstärke berücksichigt wird? Und wie sieht es mit der dann falschen Auskunft der Vertriebler aus? Vertraglich festgehalten ist natürlich nur ein Drempel von 80 cm ...
Vielen Dank
Frank
  • Name:
  • Frank
  1. dazu gab es schon mal was ...

    aus einem Bebauungsplan:
    Ein Drempel (Kniestock) von maximal 1,00 m, gemessen von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Ringanker ist zulässig (ganz brauchbar, Rohbaumaß innen ohne Fußpfette)
    vgl.
  2. gibt aber wohl auch die Definition:

    Drempelhöhe von Oberkante Rohdecke bis OK tragendes Dachbauteil außen (also Oberkante Sparren) im Schnittpunkt zwischen Außenwandfläche und Sparren.
  3. Drempel-Definition ist klar, aber ...

    Hallo zusammen,
    danke für die beiden Antworten. Die eigentliche Definition des Drempels von Rohbaudecke bis Oberkante Mauerwerk ist okay und unumstritten. Für mich ist aber das Problem, dass das Mauerwerk bei uns mit 20 statt mit 41,8 cm berechnet wurde und somit durch den Winkel eine geringere tatsächliche Innenwandhöhe zustande kommt (denn das Dach liegt auf der äußeren Kante der Mauer auf ...).
    Die eigentliche Frage ist also, ob es eine Definition für die Wandstärke gibt, oder ob es Auslegungssache des Herstellers ist.
    Wie gesagt, bei 80 cm Drempel kommen bei 40 ° Dachneigung mathematisch noch TAN (40 °) x41,8 cm = 35,07 cm hinzu, das macht dann rund 115 cm abzüglich Fußbodenaufbau (11 cm) blieben noch 104 cm Innenwandhöhe.
    Bei gleichem Drempel aber nur 20 cm Wandstärke kommen TAN (40 °) x20 cm = 16,8 cm hinzu, das macht dann rund 97 cm abzühlich Fußbodenaufbau (11 cm) bleiben nur noch 86 cm.
    Erklärt und verkauft wurde es uns von den Vertrieblern mit der 40er Wandstärke, im Plan ist es aber nun mit der 20er Wandstärke.
    Na ja, vielleicht weiß ja dazu noch jemand was ...
    MfG
    Frank
  4. 1+1+1=3

    Wenn folgende Definitionen klar sind:
    Drempelhöhe = OK Rohfußboden bis OK Mauerwerk
    und
    das Maß der Drempelhöhe mit 80 cm vereinbart wurde
    und
    das Dach auf der äußeren Kante des MW liegt,
    dann ist die Wandstärke doch völlig egal.
    Damit ist der Drempel voll genutzt.
    Wo dann die senkrechte Wand zu liegen kommt,
    ist doch eine ganz andere Frage.
    Um die 1 m Wandhöhe zu erreichen muss die
    Vorsatzschale entsprechend platziert werden.
    Einen Verlust an Wohnfläche oder eine zu geringe
    Wandhöhe sehe ich nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Nun mal mit Zeichnung

    Hallo,
    also ich habe das nun mal skizziert. An den Außenmaßen des Hauses ändert sich nichts; die Wand ist auch in jedem Fall 41.8 cm stark. Aber der Punkt, an der das Dach aufliegt, verschiebt sich je nachdem wie man die Außenwand definiert.
    Ist es wie im Verkaufsgespräch die komplette Außenwand, dann "gewinnt" man durch die Dachneigung bis zur Innenwand ca. 35 cm Höhe.
    Ist es wie in der Bauzeichnung, dann "gewinnt" man lediglich 16 cm, da die Wand nur mit 20 cm berechnet wird.
    Aber vielleicht schafft die Skizze ja Klarheit :-)
    Gruß
    Frank

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Missverständnis

    Die Skizze schafft Klarheit. Allein an der geführten Diskussion
    erkennt man, dass es ohne eine Skizze fasst nicht möglich ist
    die genaue Absicht zu erkennen. Da ist ein Missverständnis
    vorprogrammiert. Der Drempel ist in beiden Fällen 80 cm.
    Vermutlich stellt die 20 cm starke Wandschicht die
    Holzkonstruktion dar, auf die auch die Pfette / der Dachstuhl
    gelegt wird. Die restliche Bauteilstärke wird eine Vormauerung
    o.ä. sein. Eine falsche Auskunft seitens des Herstellers kann
    ich nicht erkennen.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Drempel-Definition ist klar, aber ...

    Hallo zusammen,
    danke für die beiden Antworten. Die eigentliche Definition des Drempels von Rohbaudecke bis Oberkante Mauerwerk ist okay und unumstritten. Für mich ist aber das Problem, dass das Mauerwerk bei uns mit 20 statt mit 41,8 cm berechnet wurde und somit durch den Winkel eine geringere tatsächliche Innenwandhöhe zustande kommt (denn das Dach liegt auf der äußeren Kante der Mauer auf ...).
    Die eigentliche Frage ist also, ob es eine Definition für die Wandstärke gibt, oder ob es Auslegungssache des Herstellers ist.
    Wie gesagt, bei 80 cm Drempel kommen bei 40 ° Dachneigung mathematisch noch TAN (40 °) x41,8 cm = 35,07 cm hinzu, das macht dann rund 115 cm abzüglich Fußbodenaufbau (11 cm) blieben noch 104 cm Innenwandhöhe.
    Bei gleichem Drempel aber nur 20 cm Wandstärke kommen TAN (40 °) x20 cm = 16,8 cm hinzu, das macht dann rund 97 cm abzühlich Fußbodenaufbau (11 cm) bleiben nur noch 86 cm.
    Erklärt und verkauft wurde es uns von den Vertrieblern mit der 40er Wandstärke, im Plan ist es aber nun mit der 20er Wandstärke.
    Na ja, vielleicht weiß ja dazu noch jemand was ...
    MfG
    Frank
  8. 80 cm Drempel

    Sie haben einen 80 cm hohen Drempel bestellt. Den werden Sie bekommen. Sie rechnen nun mit Hilfe der Winkelfunktion vor wie viel cm Wandhöhe Sie bei einer 20 cm starken Wand und wie viel cm Wandhöhe Sie bei einer 40 cm starken erreichen können. Wenn Sie mit 3 Stellen hinter dem Komma rechnen, dann muss auch der Vertrag entsprechend genau sein. Ist er aber nicht. Somit hätte die jetzt von Ihnen angefertigte Skizze mit in den Vertrag gehört.
    Die Definition einer Wandstärke ist eindeutig: sie wird von der innersten bis zur äußersten Schicht gemessen. Das hilft Ihnen aber nicht weiter. Die Drempelhöhe wird von OK RFBAbk. bis UKAbk. MW gemessen. Ihre konstruktive Holzwand scheint 20 cm stark zu sein. Auf diese Holzwand wird die Fußpfette des Dachstuhles gelegt (davon gehe ich jedenfalls aus). Also wird für die Drempelhöhe auch dieses Maß zugrunde gelegt. Wenn vor Ihrer Holzwand eine Verblendschale (z.B. Sichtmauerwerk) liegt, kann die Fußpfette nicht bis VK MW geschoben werden. Auch bei einem Massivbau wird die Pfette nicht bis VK MW geschoben.
    Wenn nun doch die Drempelhöhe an der VK MW gemessen werden würde, dann müssten Sie die 20 cm starke Holzwand erhöhen  die Drempelhöhe betrüge dann mehr als 80 cm.
    Mit freundlichen Grüßen
  9. besser wäre vielleicht gewesen mit dem Hersteller eine ...

    besser wäre vielleicht gewesen mit dem Hersteller eine bei vorgegeben Raumgröße nutzbare Höhe der Wand unter der Dachschräge zu vereinbaren. Falls Sie also mehr brauchen, Vorsatzschale einziehen lassen (auf Kosten des Verkäufers) und schauen ob sich wegen der Verkleinerung des Raumes dadurch soviel Nachteile ergeben, dass sich das Streiten lohnt.
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