Wie werden Risse fachgerecht behoben?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Wie werden Risse fachgerecht behoben?
unser Außenputz wurde im Nov/Dez 2006 aufgebracht.
Mittlerweile haben wir an einigen Ecken der Fenster und Türausschnitte Risse die nun demnächst vom Gipser behoben werden.
Soweit ist die Sache ja eigentlich gegessen.
Die Frage ist nur, wie werden solche Risse fachgerecht nachgearbeitet?
Ich hätte gerne eine Lösung dass die Risse nicht mehr wiederkommen ...
Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
ach so, Rissursache konnte mir bisher noch keiner sagen.
Es wurde immer was von "ist halt so" gemurmelt.
Ich vermute aber eher, dass das Gewebe nicht ordnungsgemäß eingebracht wurde und/oder es nachts Frost gab.
Danke für jeden Hinweis.
-
Hallo Sven Tejcka, " ... demnächst vom Gipser behoben werden ...
Hallo Sven Tejcka,
" ... demnächst vom Gipser behoben werden. Soweit ist die Sache ja eigentlich gegessen. "
Nein! Dies geht in eine völlig falsche Richtung.
Erstens ist m.E. laut VOBAbk./C DINAbk. 18350 die Verwendung von Gips im Außenbereich von Neubauten wegen seiner hygroskopischen Eigenschaft verboten.
Und zweitens muss doch zu aller erst die Rissursache gefunden werden. Und darauf aufbauend kann dann eine erfolgreiche Risssanierung z.B. gemäß den entsprechenden Vorgaben des WTAAbk.-Merkblattes 2-4-94/D erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Dennoch Gipser oder?
Hallo Herr Schwabe,
der Mensch der das Teug anbringt ist für mich der Gipser.
Ich gehe natürlich davon aus, dass der Außenputz (!) dennoch geeignet ist um auf die Außenseite meines Hauses aufgebracht zu werden, oder?
Spaß beiseite ...
Wie kann ich den "Putz-Aufbringer" dazu bringen, die Ursache der Risse zu klären?
Ich habe bisher einen Mangel angezeigt und er hat ihn anerkannt und will ihn nun beheben.
Kann ich ihn dazu bringen die Ursache zu ermitteln und wenn ja wie?
Kann ich den Gipser dazu zwingen die Risse gem dem benannten Merkblatt zu sanieren und wie kann ich das überwachen?
Vielen Dank
Sven Tejcka -
"Wie kann ich den "Putz-Aufbringer" dazu bringen, die ...
"Wie kann ich den "Putz-Aufbringer" dazu bringen, die Ursache der Risse zu klären?
Kann ich ihn dazu bringen die Ursache zu ermitteln und wenn ja wie? "
Ich gehe davon aus, dass die Abnahme bereits statt fand. Somit müssen Sie ihm den Mangel nachweisen, nicht er Ihnen die Mangelfreiheit. Wie wollen Sie das machen?
"Kann ich den Gipser dazu zwingen die Risse gem dem benannten Merkblatt zu sanieren und wie kann ich das überwachen? " Auch wieder für Sie nicht möglich. Warum? Dazu müssten Sie ja wissen, was und wie zu sanieren ist. Und woher wollen Sie das wissen?
Also, wie sie merken, wird es wohl ohne einen Gutachter nicht gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Hallo Herr Schwabe, wie oben schon erwähnt ist ...
Hallo Herr Schwabe,
wie oben schon erwähnt ist der Mangel bereits anerkannt.
Außerdem hat die Abnahme des Außenputzes auch noch nicht stattgefunden.
Somit ist Ihre Annahme an dieser Stelle leider (oder vielleicht auch in diesem Fall zum Glück für mich?) falsch.
Wie verhält es sich mit meinen Fragen wenn die Abnahme noch nicht stattgefunden hat?
Also :- Kann ich - und wenn ja wie - den Gipser dazu zwingen die Rissursache zu ermitteln und mir mitzuteilen?
- Kann ich - und wenn ja wie - den Gipser dazu zwingen die Risssanierung gemäß dem von Ihnen angeführten Merkblatt auszuführen?
Vielen Dank
-
der
ist noch gar nicht richtig fertig
und schon solche Risse : O
Da würd ich schon auf Herrn Schwabe hören
Grüße -
Öhm fertig ist der Putz schon, der ist ...
Öhm fertig ist der Putz schon,
der ist wie gesagt schon seit Ende 2006 an der Wand.
Nur hat bisher eine offizielle Abnahme noch nicht stattgefunden weil eben die ersten Risse bereits im April aufgetaucht sind.
Ist es wirklich richtig, dassich da erstmal einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen muss um ordnungsgemäße Arbeit zu bekommen? -
hängt davon ab, ob abgenommen oder nicht
-
Hallo Herr Kempf, bei sämtlichen erfolgten Abnahmen wurde ...
Hallo Herr Kempf,
bei sämtlichen erfolgten Abnahmen wurde jedesmal der Außenputz explizit ausgenommen und als noch nicht abgenommen festgehalten.
Schlussrechnung ist weder gestellt noch bezahlt (klar wenn sie noch nicht gestellt ist ...).
Die SR ist u.A. Aufgrund der Mängel im Außenputz noch nicht gestellt worden.
In wie fern verändert das die Situation?
Wie kann ich eine Ursachenermittlung bzw. Arbeit nach dem Merkblatt erwirken?
Danke -
"bei sämtlichen erfolgten Abnahmen wurde jedesmal der Außenputz ...
"bei sämtlichen erfolgten Abnahmen wurde jedesmal der Außenputz explizit ausgenommen und als noch nicht abgenommen festgehalten. "
Wenn das auch so ganz klar und deutlich im Abnahmeprotokoll so steht - dann hat noch keine Abnahme Putz stattgefunden.
Und dann reklamieren Sie die Putzrisse in Form einer Mängelanzeige.
Allerdings müssen Sie m.E. aufpassen, dass nicht mehr zu viel Zeit ohne Mängelanzeige und (!) bis zur Abnahme Außenputz ins Land gehen, sonst könnte es der Richter als stillschweigende Abnahme werten.
Trotzdem mein Tipp: suchen Sie sich einen Gutachter. Wissen Sie, ob die Putzfirma Ihnen alles richtig erzählt?
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Hallo Herr Schwabe, wie eben oben schon geschrieben ...
Hallo Herr Schwabe,
wie eben oben schon geschrieben ist der Putz noch nicht abgenommen, Mängelanzeigen wurde gemacht, Mangel ist auch anerkannt.
Soweit so schlecht ...
Ist es tatsächlich so, dass ich auf meine Kosten einen Gutachter besogen muss, um korrekte Arbeit zu bekommen?
Sorry wenn es kleinlich klingt, aber wem kann ich diese Gutachterkosten in Rechnung stellen?
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich als Bauherr dem guten Willen der Handwerker ausgeliefert bin und Geld in die Hand nehmen muss um korrekt bedient zu werden.
Oder ist das tatsächlich so?
Etwas verständnislose Grüße -
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich ...
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich als Bauherr dem guten Willen der Handwerker ausgeliefert bin und Geld in die Hand nehmen muss um korrekt bedient zu werden. "
Müssen Sie nicht (siehe Möglichkeit 1), aber, wie schon geschrieben: wie wollen Sie sicher gehen, dass der Handwerker richtig arbeitet? Sie kennen doch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Sie haben also 2 Möglichkeiten:1) Sie vertrauen dem Handwerker und lassen Ihn arbeiten und hoffen, das er es richtig ausführt. (vielleicht führt er es auch richtig aus?) Dafür gibt es ja die Gewährleistung des Handwerkers.
2) Sie wollen sicher gehen, und nehmen Geld in die Hand (machen meine Bauherren übrigens auch und beauftragen mich, kostenpflichtig, mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle - wie Sie sehen ist es so unüblich nicht) und beauftragen einen Gutachter mit Begutachtung und Überwachung der Ausführung.
Nur diese 2 Möglichkeiten gibt es.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe
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