Hallo,
zurzeit wird gerade meine Doppelhaushälfte gebaut mit Unipor-Ziegeln. Das Nachbarhaus wird aber erst in ein paar Jahren angebaut. Nun wurde im Gegensatz zu vorherigen Erläuterungen für die Trenn-Giebelwand zum Nachbar kein (Kalksandstein) KS-Stein verbaut, sondern ebenfalls der Unipor-Ziegel (mit einer Rohdichte von 1,2). Reicht das offiziell als Schallschutz zum Nachbarhaus oder muss nachgebessert werden? Was müsste getan werden, um die Schallschutzrichtlinien oder DINAbk. einzuhalten?
Mein Bauleiter erzählt mir irgendein Nonsens, was ich nicht glaube.
Die Wände abreißen ist nicht mein Ziel, aber ich möchte in 10 Jahren vom Architekt des Nachbarhauses hören, dass meine Haustrennwand unzulässige Werte hat.
Danke für Ihre Mühe
MfG
L. Lübke
Trennwand zum künftigen Nachbarhaus falsch
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Trennwand zum künftigen Nachbarhaus falsch
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geringere Rohdichte
bedeutet immer geringeren Schallschutz. Wichtig ist auch, dass die Kommunwand zum Nachbarhaus bis außen geführt wird und nicht schon auf der Innenseite der beiden angrenzenden Außenwände endet (Stichwort Schalllängsleitung). Es existieren auch in den aktualisierten DINAbk.'s Anpassungen, die diese Schallängsleitungen stärker berücksichtigen.
Es stellen sich immer die gleichen Fragen :
(1) bauen Sie mit einem Bauträger bzw. gehören Ihnen Grund und Boden?
(2) was steht in der Baubeschreibung?
(3) was steht in Ihrem Vertrag? -
Hallo, das Grundstück ist unser eigenes, und wir ...
Hallo,
das Grundstück ist unser eigenes, und wir bauen mit Bauträger.
Im Kaufvertrag steht nichts bzgl. dieser Trennwand, auch in der Baubeschreibung ist nichts darüber zu finden. Lediglich in der Baudurchsprache wurde darauf hingewiesen, dass dort eine KS-Mauer gebaut werden müsse.
Ich vermute, der Rohbauunternehmer hat das einfach vergessen, weil die andere Doppelhaushälfte nicht zur gleichen Zeit mitgebaut wird, und den Bauleiter des Bauträger kümmerts nicht, obwohl der Baufortschritt bis jetzt gut verlaufen ist und auch der Kontakt ist super. Bauträger ist hier WENO, die haben auch einen Ruf zu verlieren.
MfG
L. Lübke -
tja, wenn gemäß Vertrag
lediglich Ziegel geschuldet werden, gibt es auch nichts anderes.
Ohne Ihnen nähertreten zu wollen: sind Sie sicher, das in Ihrem Vertragswerk alles Wichtige so drinsteht, dass am Ende das herauskommt, was Sie vereinbart zu haben glauben?
Ich würde einen bauerfahrenen Fachmann und danach zusammen mit diesem einen Rechtsanwalt aufsuchen: das ist möglicherweise noch mehr im Argen ... -
Das sehe ich etwas anders,
schließlich gibt es Schallschutznormen bzw. Vorschriften, wie der Schallschutz zum Nachbarhaus beschaffen sein muss.
Meine Frage nochmal: ist diese Bauweise laut DINAbk. zulässig?
Danke für Ihre Mühen.
Übrigens gibt es ein Fehler in meinem ersten Text. Der neue Wortlaut lautet
Die Wände abreißen ist nicht mein Ziel, aber ich möchte in 10 Jahren vom Architekt des Nachbarhauses "nicht" hören, dass meine Haustrennwand unzulässige Werte hat. -
kommt auf die Nachbarwand an
Die maßgebliche DINAbk. 4109 kennt nur Anforderungen und Bewertungen der zweischaligen Gebäudetrennwand insgesamt. Was Ihnen die Firma schuldet, ergibt sich also nicht aus der DIN 4109, sondern aus dem Vertrag.
Der Mindestschallschutz von 57 dBAbk. wird schon mit 2x175 mm Rohdichte 0,9 erreicht. Der empfohlene erhöhte Schallschutz von 67 dB wird z.B. erreicht mit 175 mm + 240 mm, jeweils Rohdichte 1,2. Der Nachbar könnte also den erhöhten Schallschutz herstellen, wenn Ihre Wand mindestens 175 mm dick ist. -
Schallschutz-Mindestnormen
Mit 175 mm Hochlochziegel-Trennwand pro Haus kann die Mindestnorm locker übertroffen werden. Hilft Ihnen aber nicht wirklich. Denn die Schallschutz-Mindestnorm ist so lasch, dass sie u.U. recht viel von Ihren Nachbarn hören können (nur bei sehr ruhigen Nachbarn natürlich nicht).
(Bauherrenerfahrung)
Höherer Schallschutz hätte vorher vereinbart werden müssen. -
Herzlichen Dank für Ihre Tipps,
nun bin ich beruhigt, denn meine Giebelwand ist 24 cm dick mit einer Rohdichte von 1,2. Wenn mein (späterer) neuer Nachbar die gleiche Wand (oder besser) einbaut, haben wir sogar die Bedingungen für den erhöhten Schallschutz eingehalten. Diese Auskunft reicht mir völlig aus. Vielen Dank nochmal.
Übrigens wird unabhängig davon in Kürze ein Gutachter den Rohbau besichtigen. Ich bin mir völlig im klaren, dass ich nur Laie bin in Bezug auf Hausbau.
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