Hallo,
die Abrechnung nach VOBAbk. habe ich ja so lagsam kapiert (2,5 m² und so) aber jetzt zum Ende noch eine Frage: Wird bei der Außendämmung die m² nach der Dämmung also überall +12 cm oder bevor die Dämmung drauf kam gemessen?
Macht bei mir einige € aus.
Vielen Dank
Albrecht Schmidt
VOB: Abrechnung der Maße vor oder nach der Dämmung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
VOB: Abrechnung der Maße vor oder nach der Dämmung
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da streiten sich die Gelehrten
der Landesinnungsverband empfiehlt, nach den fertigen Außenmaßen abzurechnen, wenn man die VOBAbk. ernst nimmt, müssten eigentlich die Rohbaumaße der unbekleideten Flächen genommen werden. Natürlich wird der Maler das für sich günstigere wählen. Wenn es so ist, ist die Frage, ob sich ein Streit lohnt ... -
@MK
die VOBAbk. im Bild (jau, ich habe sie, weil ich schwarz auf weiß was zum Gucken brauche) ist als Text nach DINAbk. 18350,5.1.1.1 die Arbeiten an Fassaden zu den Außenarbeiten gehörig und die dazu gehörenden Abrechnungsmaße bestimmen sich nach der fertigen Bekleidung, d.h., die fertigen Maße der erbrachten Leistung.
Wie siehst du das als Fachmann? Ist das nicht deutlich genug? -
hast recht TU,
ich sollte mal öfter meine VOBAbk. im Bild updaten, oder wenigstens einen Blick reinwerfen. Da steht es eigentlich deutlich drin, dass die Maße der fertigen Beschichtung zu benutzen sind. Was ich in Erinnerung hatte, ist unter anderem ein Merkblatt des Fachverbands WDVSAbk. "Erläuterungen zu Aufmaß und Abrechnung von WDV Systemen" (leider kein Datum angegeben) in dem zu lesen ist: "Für Wärmedämm-Verbundsysteme gibt es bisher nur die Norm DINAbk. V 18559 "Begriffe, Allgemeine Angaben". Eine Norm, welche Aufmaß und Abrechnung regelt, fehlt noch. Ersatzweise können deshalb aus der VOB die ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten (Putzarbeiten, Stuckarbeiten)" oder die DIN 18363 "Maler- und Lackiererarbeiten (Maler-arbeiten, Lackiererarbeiten)" vertraglich vereinbart werden. Welche der beiden ATV gelten soll, muss schon in der Ausschreibung, spätestens im Vertrag angegeben werden, um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. "
Ich folge aber eher der Meinung, dass WDVS, wie auch in der VOB im Bild bildlich gezeigt, zu den Maler-Lackiererarbeiten gehören und abrechnet werden sollen, nachdem diese Arbeiten nach langem Streit zwischen Haupt- und Nebengewerbe auch den Malerarbeiten zugerechnet werden (und so ein größerer Betrieb hier in der Innung, der nur Vollwärmeschutz (VWSAbk.) verbaut, auch keine Beiträge zur SOKA Bau nachzahlen muss, sondern in der Sozialkasse der Maler verbleiben kann ...) -
ok, also habe ich auch dann auch bei den 2,5 m² verloren?
Danke für die schnelle Antwort,
dann ist jede Öffnung die jetzt kleiner als 2,5 m² ist also zu übermessen? MIST!
Wie wird denn eine Öffnung über 2,5 m² richtig nach VOBAbk. berechnet?
Die Laibung kann ja eigentlich nicht nach dem m²-Preis berechnet werden (Da würden die Verputzer bestimmt schreien). Die Schienen und Leisten sind klar.
Wir dachten nach "VOB" kann man nicht viel verkehrt machen. Haben die meisten auch so angeboten.
Vielen Dank -
Die
Leibungen werden meist nach laufenden Metern berechnet, wenn die Öffnungen über 2,50 m² groß sind und infolge dessen abgezogen werden. Es gibt - bei extra-tiefen Leibungen - auch die Möglichkeit, sie nach m² zu berechnen, dann allerdings entweder mit Zulage-Preis oder separaten, höherem Preis als die Gesamtfassade.
Sie hätten das alles natürlich vorher erfahren können und nicht erst jetzt, wo die Rechnung auf dem Tisch liegt. Im Normalfall hätte ein Planer eine Kostenschätzung erstellt, mit der Sie grob hätten rechnen können. Nach Festlegung der Ausführungsart wäre dann ein Leistungsverzeichnis mit möglichst allen Eventualitäten gemacht worden und anhand der eingetragenen Preise der Unternehmer hätten Sie eine gute Gesamtübersicht gehabt. Der Planer hätte selbstverständlich automatisch die Abrechnungsmodi berücksichtigt.
Tut mir leid, dass Sie keine angenehmere Auskunft bekommen können ... -
Wie ist die Fläche der Dämmung bei Verblenderbau zu berechnen?
Ich habe etwas Verständnisprobleme bei der Abrechnung meines Bauunternehmers.
Wir haben ein Verblenderbau. Zwischen Hintermauerwerk und Verblender ist Mineralwolle als Dämmung angebracht worden.
Nun wurde von dem Bauunternehmen die Flächenangaben des Verblendermauerwerks für die Flächenberechnung der Dämmung angesetzt.
Wir haben im ganzen Haus Rollladenkästen selbst eingebaut. Hierfür hat der Maurer über allen Fenstern und Terrassentüren eine Öffnung im Hintermauerwerk freigelassen. Da die Dämmung am Hintermauerwerk angebracht wurde und natürlich im Bereich der Rollladenkästen keine Dämmung angebracht wurde, habe ich das Verständnis, dass sich die Flächenberechnung auf das Hintermauerwerk beziehen müsste.
Aufgrund der 2,5 m² Regel ergeben sich zusätzliche Abzüge, da mehrmals die Öffnungen im Hintermauerwerk (und die angebrachte Dämmung) über 2,5 m² betragen.
Wenn nun die Flächenberechnung der Dämmung auf Basis des Hintermauerwerks, bzw. der real angebrachten Flächen basieren würde, so hätte man mehrmals einen Abzug durch die 2,5 m² Regel zu berücksichtigen. Der Bauunternehmer vertritt aber die Meinung, dass er das Verblendermauerwerk (Außenmaß) laut VOBAbk. ansetzten darf. Hiermit vergrößert sich zusätzlich noch die Differenz zwischen der realen Dämmfläche und der Abrechnungsfläche.
Wie sieht die richtige Berechnung nach VOB in diesem Fall aus?
Gruß -
sein Januar 2005 gibt es die DIN 18345 für WDVS
und dort ist festgelegt, dass die Masse der fertigen Oberfläche zugrunde gelegt werden -
und bei anderer Dämmung?
Wir haben aber kein WDVSAbk., sondern es wurde Mineralwolle angebracht.
Außerdem, unser Vertrag mit dem Bauunternehmer wurde bereits im Jahr 2003 geschlosssen.
Was gilt dann bei uns? -
Berechnung der Laibung bei übermessenen Flächen WDVS
Hallo,
Ich plane mein Haus mir 14 cmm WDVSAbk. zu dämmen.
Volumen mehr als 250 m²
In einen ersten Angebot berücksichtigte der Anbieter die Laibungen der Fenster gar nicht bez. einer Dämmung. Nach seiner Aussage würden ledichlich Eckprofile angebracht und die Flächen dann mit überputzt und gestrichen. Eine Dämmung sieht er nicht vor.
Auf Nachfrage würde die Dämmung der Laibung inkl. Freischneiden ca. 23 E /lfm kosten
Ich erstellte meinem Maler eine Aufstellung der gesamten Flächen die zu dämmen sind. Inkl einem Bereich oberhalb der Traufen.
inkl einzeln ausgewiesen die Fensterflächen
sowie der zu dämmenden Laibungen.
In seinen neuen Angebot setzt er die Bruttofassadenflächen an. Die Laibungen berechnet er extra per lfm (hier 103 m) die großen Fensterflächen rechnet er jedoch nicht heraus. (30 m²) bei 64 €/m² macht das schon so einiges aus. Er erklärte sich bereit, dass das Ausschneiden der Fensterlaibungen duch uns gemacht wird.
Wie ist der Korrekte Weg. Laibungen bei übermessenen Fenstern zusätzlich? Bei Flächen <2,5 ist das ja klar.
Danke -
Leibungen gehen extra, unabhängig
-
Danke
Danke für die schnelle Antwort -
Berechnungsproblem Leibung bei Öffnungen>2,5 m²
liebe versammelte sachkenntnisinhaber:)
jetzt schiebe ich mal (m) ein aktuelles Abrechnungsproblem nach:
1. Vollwärmeschutz d=16 cm vermeintlich vollständig ausgeschrieben und inzwischen ausgeführt
2. zulageposition für 2 cm starke Dämmung der Leibungen aller Öffnungen in Ausschreibung vorhanden: angegeben wurde auch die Leibungstiefe, gemessen von der Außenkante neue Dämmung bis zum Fensterstock, dieser liegt etwa 12 cm von der alten wandkante nach innen. mengenangabe in lfm
3. Öffnungen > 2,5 m² in nicht unerheblichem ausmaß vorhanden
Maler stellt Rechnung und für Öffnungen >2,5 m² sieht das so aus:
1. Position Fassadendämmung: öffnungsflächen > 2,5 m² werden abgezogen
2. die Leibungsfläche wird berechnet, Grundlage Leibungstiefe 30 cm, mal die Leibungslänge. die Leibungsfläche addiert Maler zur Position Fassadendämmung d=16 cm (= teuer)
2. Leibungslänge wird zusätzlich nochmal über die zulageposition in lfm abgerechnet.
des mach mal immer so, sagt er - hat er damit recht?
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