Drainage-Gefälle
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Drainage-Gefälle

Sehr geehrte Experten,
unsere Ringdrainage um unseren Neubau wurde ohne Gefälle ca. in Höhe der Bodenplattenunterkante verlegt. Unter der Bodenplatte befinden sich noch Streifenfundamente. Inzwischen habe ich erfahren, dass ein Gefälle von 5 % eingehalten werden solle. Die Baugrube ist schon verfüllt (mit Kies bis oben wegen lehmigem Boden). Die waagrechte Verlegung ist in der Baubeschreibung erwähnt (schlüsselfertig), doch halte ich das nicht für den aktuellen Stand der Technik. Auf Rückfrage, warum die waagrechte Verlegung gewählt werde, sagte man uns, dies reiche aus. Liegt ein Mangel vor, auch wenn dies vertraglich vereinbart wurde? Sollten wir nochmal aufgraben?
  • Name:
  • Maria
  1. Dränung nach DIN 4095

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    lt. DINAbk. 40095 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen, ist eine Angabe für ein bestimmtes Gefälle nicht explizit angegeben. In der Bauausführung heißt es wörtlich: Dränleitungen benötigen ein stabiles Rohrleitungsplanum im vorgesehenen Gefälle. Sie werden in der Regel, am tieften Punkt beginnend, gradlinig zwischen den Kontrollpunkten verlegt. Die Überwachung und Reinigung der gesamten Dränleitungen muss möglich sein. "Zitatende"
    Die Dränleitung muss alle erdberührte Wände erfassen und ist entlang der Außenfundamente anzuordnen. Die Auflagerung auf Fundamentvorsprüngen ist im Regelfall unzulässig. Der Rohrgraben darf nicht tiefer als die Fundamentsohle geführt werden.
    Ist nur mit Bodenfeuchtigkeit in nichtbindigen Böden und ebenen Gelände zu rechnen, so ist in der Regel keine Dränung, sondern nur eine Abdichtung nach DIN 18195-4 erforderlich.
    MfG A. Müller
  2. Danke, Herr Müller für die präzise Antwort. Noppenbahn

    Es ist immer schwierig für einen Bauherren, den Inhalt der DINAbk.'s ausfindig zu machen, deshalb sind wir Ihnen für die Erklärung sehr dankbar. Wir haben übrigens die DIN 18337 vereinbart, die Anlage einer Drainage aber zusätzlich vereinbart, da unsere Nachbarn wegen bindigem Boden bereits Probleme mit aufstauendem Wasser hatten. Unsere Drainage liegt zwar eher im Bereich des Fundament-Bodenplattenübergangs, doch scheint hier kein Verstoß gegen die Regeln der Technik vorzuliegen. Die Bitumen-Abdichtung scheint fachgerecht gegen drückendes Wasser durchgeführt zu sein. Darauf wurden Styropor-Pordrainplatten angebracht (nur Sockel bis Frosttiefe Perimeterdämmung), anschließend Arbeitsraumverfüllung mit Kies 16/32. Dazu die nächste Frage: alle Nachbarn haben noch eine Noppenbahn zwischen Perimeterdämmung und Kies. Ist das nicht doppeltgemoppelt?
  3. Noppenbahn

    Hallo Maria,
    es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Zu der Noppenbahn gibt es immer unterschiedliche Ansichten. Die Noppenbahn dient in erster Linie nicht der Abdichtung oder vor drückendes Wasser, sondern ist ausschließlich für den Schutz der Abdichtung oder Isolierung gedacht. Steine oder sonstige spitzen Gegenstände könnten die aufgebrachten Schichten beschädigen. Es ist immer sinnvoll diese Noppenbahn anzubringen.
    MfG A. Müller
  4. Einfüllschutz für Perimeterdämmung Vorschrift?

    Danke Herr Müller für Ihre Antwort. Ist denn dieser Einfüllschutz auch in irgendeiner DINAbk. vorgesehen oder liegt dies im Ermessen des Bauherren?
    • Name:
    • Maria
  5. in erster Linie

    ist der Bauvertrag mit der Baubeschreibung maßgebend. Für eine fachgerechtes Verfüllen der Arbeitsräume gehört meines Erachtens eine Noppenbahn zwingend dazu. Auch aus Gewährleistungsgründen empfiehlt es sich grundsätzlich eine Noppenbahn anzubringen. Wer haftet sonst für Beschädigungen an der Dämmung oder Abdichtung ...? Nur der der die Arbeitsräume verfüllt. Habe in der DINAbk. nichts darüber gefunden. Vielleicht weiß nooch ein anderer Forumsteilnehmer mehr darüber.
  6. Dränung nach DIN 4095

    Foto von Robert Worsch

    Kleiner Einspruch Herr Müller,
    das Gefälle der Dränung ist sehr wohl angegeben, nämlich 0,5 %,
    steht in Tabelle 7, auch im Bild 2 eindeutig aufgeführt. Dies gilt für den Regelfall. Im Sonderfall, je nach Abflussspende, größeres Gefälle erforderlich.
    Der Rohrgraben darf auch tiefer als die Fundamentsohle ausgeführt werden, wie sollte denn sonst eine Dränung bei einer 20 cm Standartbodenplatte gemacht werden. Sie müssen halt aus dem Druckausbreitungsbereich der Bodenplatte rausgehen und dafür Sorge tragen, dass zwischen Kies und den Sickerplatten eine entsprechende Verbindung der Sickerschicht besteht. Und ohne Dränung und normale Abdichtung gegen Erdfeuchte funzt auch nur, wenn sie stark durchlässige Böden haben, die sind aber in der Regel selten.
    Und aufpassen, es werden hier Pordränplatten beschrieben. Die müssen auf alle Fälle mit einem Filtervlies geschützt werden. Eine zusätzliche Noppenbahn braucht es nicht. Die Pordränplatten sind ausreichender Schutz gegen Beschädigung der Abdichtung und bezüglich Punktbelastung wesentlich besser als Noppenbahnen. Und welche Bitumenabdichtung gegen drückendes Wasser? Doch wohl nicht Dickbeschichtung? Falls ja, dann nur zulässig gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser, Trockenschichtdicke 4 mm und Verstärkungseinlage.
    Maria, Maria, für eine Baulaiin hauen Sie aber ganz schön mit Fachbegriffen um sich ;-)) ) )
  7. DIN 4095 leider nicht vereinbart;

    in der Baubeschreibung steht "umlaufende waagrechte Drainageleitung ... "; d.h., man muss dies erst einmal akzeptieren. Es ist nur ärgerlich, dass unsere Bedenken, die wir Aufgrund der Hinweise unserer Nachbarn geäußert haben, nicht ernstgenommen wurden, sonst hätte man vielleicht rechtzeitig die Verlegung ändern können.
    • Name:
    • Maria
  8. eine falsche Ausführung müssen Sie nicht akzeptieren

    (da steht so einiges in vielen Baubeschreibungen), Sie haben Anspruch auf eine Ausführung nach den Regeln der Technik und dazu gehört die DINAbk. 4095 durchaus,
    was für eine Bitumenabdichtung wurde denn ausgeführt, eine entsprechend der DIN 18336 aus Bitumendichtungsbahnen?
    Die Dränung (schon das Wort Drainage in der Baubeschreibung ist falsch :-) besteht aus Filterschicht, die die Sickerschicht funktionsfähig hält und Drainrohr, ein richtig verlegtes liegt z.B. halb in einem Betonbett (oder ist ein spezielles Rohr), damit das Wasser nicht z.B. an den Stößen auslaufen und es unterspülen kann. Bei undurchlässigem Boden ist es ohne entsprechende Filterschicht und Sickerschicht nicht zu erwarten, dass die Dränung länger funktionstüchtig bleibt. Eine Noppenbahn erfüllt diese Anforderungen in keinem Fall, ob es die Drainplatten tun, ist durchaus die Frage und hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab,
  9. Filtervlies/Rohrdurchführungen /drückendes Wasser

    Sehr geehrter Herr Feldwisch-Drentrup, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Unsere Baubeschreibung: "geschlitztes Kunststoff-Rohr 100 mm in Kiesfilterpackung, mit Vliesabdeckung, tiefe Drainage und Spülschächte Unterkante Fundamente; ... Plastikol UDM 2S ... DINAbk. 18337. "; Ausführung: Rohre Höhe Fundament-Bodenplatten-Übergang (Fundamente 50x50) (BU und Bauträger meinen, es mache nichts, wenn die Fundamente im Wasser stünden, da WU-Beton 30 cm und Fugenband vorhanden); Rohre mit Vliesummantelung, dafür hat Kiespackung keine (den Forumsbeitrag über die Nachteile einer direkten Rohrummantelung mit Vlies habe ich  -  zu spät  -  gelesen; Bauunternehmer meint beides sei gleichwertig); Bitumenmasse 2-lagig mit Netz dazwischen (Dicke 4 mm könnte hinkommen-eher dicker).
    1.) wo ist gesetzlich geregelt, dass DIN 4095 angewendet werden muss, obwohl es nicht vereinbart wurde?
    2.) Mit einer Insuffizienz der Dränung scheinen wir wohl rechnen zu müssen; kann man nachträglich die Rohrdurchführungen in der Bodenplatte abdichten? welches Material ist geeignet?
    • Name:
    • Maria
  10. die Notwendigkeit der Ausfühurng der Dränung nach DIN 4095

    ist natürlich nicht im BGBAbk. festgeschrieben (da hätte der Gesetzgeber auch viel zu tun :-)
    aber es steht drin, dass 'das Werk frei von Sachmängeln' hergestellt werden muss.
    Dann steht da noch, dass ein Werk frei von Sachmängeln ist, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat ...
    Leider ist bei Ihnen die vereinbarte Beschaffenheit entsprechend den Vorgaben Ihres Bauträger/BU bereits mangelhaft,

    (die Abdichtung mit Bitumendickbeschichtung entspricht nicht der DINAbk. 18336  -  die 18337 ist wohl ein Schreibfehler  -  wie sich der Bauunternehmer die Verlegung der Dränleitung UKAbk. Fundament vorgestellt hat?

    da Sie jedoch in jedem Fall Anspruch auf ein mängelfreies Werk haben (und das beschreibt die DIN 4095 sehr wohl) ,
    müssen Sie jetzt (nach der Abnahme) den Mangel nachweisen, das kann kein Gesetz ersetzen.

  11. Abnahme noch nicht erfolgt

    Danke, Herr Feldwisch-Drentrup, für die wertvolle Auskunft. Die Abnahme ist noch nicht erfolgt. Wie sollte man sich verhalten?
    • Name:
    • Maria
  12. vor der Abnahme

    muss der Auftraggeber nachweisen, dass die Ausführung vertragsgemäß ist, leider ist es in Ihrem Fall etwas komplizierter, da der Vertrag nicht in sich schlüssig ist.
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