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Abrechnung WDVS nach VOB oder BGB
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Abrechnung WDVS nach VOB oder BGB

Hallo,
unser Verputzer hat uns ein Angebot für ein WDVSAbk.-System (16 cm PS) gemacht, dass wir angenommen haben (alles schriftlich!). Jetzt hat er gemerkt, dass er vergessen hat, uns als Vertragsgrundlage die VOBAbk. zu nennen und kam dann später damit. Nachträglich habe ich dies erstmal abgelehnt, sodass m.E. nun das BGBAbk. gilt.
Meine Frage nun ist, ob bei der Abrechnung nach BGB Öffnungen unter 2,5 m² ebenso übermessen werden oder hier nach den tatsächlichen Flächen abgerechnet wird. Bei uns würden dies anhand der Fenster und Außentüren insgesamt rd. 47 m² bzw. 7,6 m³ Dämmstoff sein. Ist hier doch eine erhebliche Menge an Material, die tatsächlich nicht eingebaut wird.
Danke für eure Antworten.
  • Name:
  • Reg2023-Thomas B.
  1. Die Vereinbarung der VOB

    Foto von Martin Kempf

    betrifft nach meiner Auffassung lediglich die VOBAbk./B, in der die Vertragsmodi wie Gewährleistungsfristen, Zahlungsfristen und dergleichen geregelt sind. Auch nur die VOB/B muss ausgehändigt werden. Die VOB/C, in der die Aufmaßregeln definiert sind, ist eine technische DINAbk. und gilt meines Wissens nach immer.
  2. noch ein Beitrag zu diesem Thema

    Foto von Martin Kempf

    der mich per Email von Bruno Stubenrauch erreichte, und vielleicht noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringt (oder mehr Verwirrung ...):
    die DINs der VOBAbk./C gelten nicht immer. Sie sind nicht wie eingeführte
    technische Baubestimmungen allgemein verbindlich. Aber was die Abrechnung
    betrifft, können sie herangezogen werden. Hierzu gibt es ein Urteil aus dem
    Jahr 2000,

    Leider steht im Link nur die Zusammenfassung, und in dieser ist steht der
    unglückliche Satz "Da die DINAbk. allgemeingültig ist". Der hat schon zu
    Missverständnissen geführt, weil er so ähnlich klingt wie "allgemein
    verbindlich". Tatsächlich wurde nur deshalb eine Abrechnung nach DIN mangels
    anderer Vereinbarung für rechtmäßig erklärt, weil sie "der gewerblichen
    Verkehrssitte und der Üblichkeit" entspricht.
    Das ist jetzt aber Wortklauberei, im Ergebnis kommt das selbe raus.
    Vielleicht kannst Du den Link noch im Forum posten.

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