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Schaden an Eternit-Fassade meines Okal-Hauses
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Schaden an Eternit-Fassade meines Okal-Hauses

Ich habe im Jahre 1983 ein Fertigkhaus der Fa. Okal gebaut. Die Außenwand besteht aus einer hinterlüfteten Eternit-Fassade, die Asbest enthält.
Vor 2 Jahren ist auf der Wetterseite (Westen) die erste Fassadenplatte der Länge nach gebrochen. Eine Anfrage bei Okal brachte keine Antwort und auch keine Lösung. Die Fa. beruft sich auf die 5 Jahre VOBAbk./BGBAbk.. Man empfiehlt mir, eine neue Fassade anzubringen, die ohnehin besser gedämmt wäre. Ich bin der Ansicht, dass eine Fassade doch möglichst lange halten sollte und gehe deshalb von 30 Jahren aus. In der Zwischenzeit haben sich weitere Platten derartig aufgebeult, dass ich nur noch darauf warte, dass auch diese reißen werden. Die Fa. Okal weißt einen Verarbeitungsfehler und auch einen Materialfehler von sich.
Wer hat Erfahrungen ähnlicher Art gemacht oder kann mir einen Gutachter für derartige Fälle nennen.
  1. Sie erwarten 30 Jahre von einer Fassade?

    Da lassen Sie mal besser keinen Gutachter kommen. Das ist schlichtweg überaltert, sonst nix. Selbst wenn es ein Verarbeitungsfehler wäre, wen wollen Sie da zur Verantwortung ziehen und wie?
    Nutzen Sie die Gelegenheit lieber, die Fassade zu erneuern. Holen Sie sich einen staatlich geförderten Energieberater dazu und somit haben Sie letztendlich einen Gewinn.
    Seihen Sie froh, dass Sie das Asbest loswerden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Also ich weiß nicht so recht

    ich bin da zwar kein Experte, habe aber selbst so ein verkleidetes Haus (als was verkleidet weiß ich nicht!) eines anderen Herstellers. Als Ursache kann ich mir bei Ihrer Beschreibung nur äußere und starke Gewalteinwirkung oder starke Spannungen, die durch Verschiebung der tragenden Holzständer vorstellen. Ich würde da schon der Ursache auf den Grund gehen, da das nicht unbedingt ganz harmlos sein muss.
    Ich habe unsere Fassade dieses Jahr gestrichen und würde ihr (Baujahr 85) aus heutiger Sicht geschätzt mindestens die nochmal so lange Lebensdauer zugestehen, eher wesentlich mehr.
  3. stimmt

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo Herr Nittmann,
    Mal unabhängig von dem Alter der Fassade, wenn sich nach der langen Standzeit plötzlich Veränderungen ergeben, dann hat das seinen Grund. Ich will es ja nicht beschwören, aber evtl. sind tragende Teile der Konstruktion abgängig.
    Der Energiesparer hat somit unbedingt Recht, lassen Sie die Fassade überprüfen.
    MfG
    Stefan Ibold
  4. Eternit hält locker 30 Jahre

    Da dürfte mit ziemlicher Sicherheit die Unterlattung schadhaft sein. Die Eternitplatten brechen nicht ohne Gewalteinwirkung.
    Wir haben schon ziemlich viele Fassaden demontiert, ohne Gewalteinwirkung brechen die Platten nicht.
    Mit freundlichem Gruß
    Werner Jüngst
  5. Schutzgemeinschaft streitbarer Fertighausbauherren e.V.

    in Hamburg. Tel 0 40 / 82 48 58 Herr Michael Kohler.
    Fragen Sie ihn mal nach seinen Erkenntnissen zu Ihrem FH-Hersteller.
    Sollte das Haus am Rande des Sauerlandes stehen, erübrigt sich der Hinweis. ;-)
    Unsere Fassade (1980) enthält kein Asbest, ist absolut OK und hält mindestens nochmal so lange. Sollte man einem Haus schon zutrauen, oder? ;-)
    30 Jahre = überaltert? *hüstelhüstel, räusper, grummel* ...
    Ich weiß ja was du meinst MB, war ja meine Idee, aber weiß es auch der Fragesteller? Sonst noch einmal fragen Herr Nittmann.
    Zum Ständerwerk: Ich kenne jemanden, der hat seinen Dachstuhl ausgebaut, ohne einen Gedanken an die Statik zu verschwenden!
    War nicht so toll, es hat ihm die ganze Hütte verzogen. Nur mal so'n Gedanke ...
    Grüße von
  6. Und was ist jetzt erreicht?

    Nix. Gewährleistung gibt es nicht mehr. Also immer noch Fassade runter, Gutachter (Statiker, Tragwerksplaner) kommen lassen, Ursache ermitteln und beseitigen, neue Fassade mit Hilfe von Energieberater.
    1983 gebaut! 1999 der Schaden, das sind nach meiner groben Rechnung 17 Jahre. Von so einer Gewährleistung habe ich noch nie gehört, es sei denn, es ist ein Planungsfehler. Aber auch dann gilt das oben gesagte.
    • Name:
    • Martin Beisse
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