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Malervlies auf Rigips, zwingend notwendig?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Malervlies auf Rigips, zwingend notwendig?

Liebe Experten,
ich wohne seit einem halben Jahr in einer neuen Wohnung. Diese wurde vor meinem Einzug saniert und renoviert, im Rahmen der Sanierung wurden auch viele Gipskartonplatten verarbeitet. Nun bilden sich Risse an den Anschlussfugen der Gipskartonplatten. Die Hausverwaltung bestellte die Firma die den Gipskarton aufgestellt hatte und die Malerfirma die die Renovierung übernommen hatte zur Begutachtung der Schäden.
Nun will keine der beiden Firmen für die Entstehung der Risse verantwortlich sein. Der Maler beschuldigt den Rigipser, dass er keine Rissbinden oder gleichwertige Spachtelmasse verwendet hat, was dieser bestreitet und der Rigipser behauptet, dass es zwingend notwendig ist, dass der Maler vor dem Anstrich (keine Tapete) ein Malervlies klebt, da ohne dieses Malervlies keine Gewährleistung gegen Risse gegeben werden kann.
Können Sie mir weiterhelfen? Ist es richtig, dass der Maler verpflichtet ist ein Malervlies zu kleben oder muss es genügen wenn der Rigipser Rissbinden verwendet, sodass keine Risse entstehen?
Nun stehe ich da, mit Rissen in der Wand, und keiner will sie beseitigen. Die Hausverwaltung sagte mir, dass es dauern könnte, da sich die beiden Kontrahenten wohl gerichtlich einigen müssen.
Leider habe ich im I-Net keine befriedigende Antwort gefunden!
Vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Robert Heilmann
  1. Egal,

    was hier richtig oder falsch ist. Ihr Anspruch richtet sich gegen den Eigentümer, hier vertreten durch die Hausverwaltung, da kommt es nicht darauf an, wem die HV die Schuld geben kann oder will. Achtung, nur Laienmeinung: Schriftlich Mangel bei HV anzeigen, angemessene Frist zur Beseitigung setzen, eigene Beauftragung zur Mängelbeseitigung androhen usw. Wenn sich die HV jetzt schon aus der Verantwortung für eine mängelfreie Wohnung schleichen will, besser von RA oder Mieterverein bei Schriftkram beraten lassen, da kann es auf einzelne Formulierungen ankommen. Lassen Sie sich auf keinen Fall in den Streit um die Ursache hineinziehen!
    Gruß
    VL
  2. Vielen Dank

    für die Antwort!
    Nur beantwortet sie nicht meine Frage, da sich die HVW ja um die Sache kümmert.
    Mich interessiert hier vor allem die fachliche Frage: Muss ein Maler, trotz (wie die Rigipser versichern) verarbeiteter Rissbinden, ganzflächig ein Malervlies kleben um Risse zu verhindern?
    Das ist auch der Grund aus dem ich in einem Bau-Fach-Forum diese Frage gestellt habe und nicht in einem Mieterschutz-Forum. Vielen Dank im Voraus!
  3. Nein

    Foto von Lukas Ensikat

    muss er nicht.
  4. Besten Dank

    für die kurze und prägnante Antwort!
    Gibt es dafür Gutachten, Urteile oder sonstige schriftliche Hinweise im Netz, die den Maler unterstützen würden?
    • Name:
    • Robert
  5. andersrum.

    Foto von Martin Kempf

    Wenn es zwingend notwendig wäre, gäbe es das irgendwo in schriftlicher Form als verbindliche Handlungsanweisung. Gibt es aber nicht.
  6. mal etwas Fleisch auf die Knochen

    Foto von Martin Kempf

    es wäre interessant zu wissen, wie ausgeprägt und in welcher Art die Risse sind (Fotos?).
    Um das ganze mal mit etwas Fleisch auszustatten: Die Anschlussfugen von Gipskarton an Massivwände sind immer rissgefährdet. Insbesondere wenn es sich um Beplankungen von Dachschrägen handelt und das Gebälk noch neu ist und seine Ausgleichsfeuchte nicht erreicht hat und daher mit massivem Schwund zu rechnen ist. Dieser Riss ist nicht zu vermeiden und damit er nicht unkontrolliert verläuft, wird vor dem Anspachteln ein Klebeband auf die Massivwand geklebt, das nach dem Spachteln oberflächenbündig abgeschnitten und abgezogen wird. Dies bildet dann eine Sollbruchstelle, damit der Riss kontrolliert in der Ecke verläuft. Ist die Ausführung in dieser Art erfolgt, dann ist sie technisch in Ordnung und wenn keine weiteren Fehler bei der Ausführung gemacht wurden, ist der Riss technisch nicht zu vermeiden, im Gegenteil: Er ist geplant und vorgesehen.
    Malerseits schaut es so aus, dass Bewegungsfugen aus dem Untergrund in die Beschichtung / Bekleidung übernommen werden müssen und keinesfalls einfach überdeckt oder überspannt werden dürfen, insbesondere wenn mit weitere Bewegung zu rechnen ist. Wird auf die Gipskartonbeplankung eine Tapete oder ein Vlies aufgebracht, so ist der Anschluss in der Ecke keinesfalls zu überspannen, sondern auch hier ist wieder ein Stoß oder ein Schnitt auszuführen, damit die Wandbekleidung keine Schäden durch Abscheren und Wegreißen erhält, sondern sich die Fuge vom Untergrund kontrolliert öffnen kann. In der Regel wird die Fuge aber dann kaum sichtbar. Wird die Oberfläche nur gestrichen, so wird natürlich jede Anschlussfuge, die sich bewegt, sofort sichtbar. Dies ist vielleicht optisch unschön, aber wenn keine Fehler beim Herstellen der Gipskartonflächen gemacht wurden, technisch in Ordnung und nicht zu beanstanden.
  7. diese Erklärung ist sehr gut

    ich werde sie gleich kopieren und speichern.
    prima
    jens
  8. Risse in der Fläche

    Foto von Jens Raabe

    sind natürlich nicht zulässig. Kommt es zu Rissen, deutet dies auf Schwund der Gipsplatten nach der Montage hin. Möglich wäre hier, dass das Aufheizen der Wohnung nach der Renovierung bzw. das damit einhergehende Absenken der Raumfeuchte schockartig erfolgte und den Platten zu wenig Zeit gelassen wurde, sich der veränderten Situation anzupassen.
  9. Die Risse

    treten weder an Anschlussfugen zu Massivwänden auf noch in den Ecken, sie sind mitten auf der Wand an den Stellen an denen sich die Rigipsplatten treffen und die Spachtelung verläuft.
    Auf jeden Fall bedanke ich mich für die ausführliche Antwort.
    Da aber der Rigipser jegliche Schuld von sich weist (ich glaube zu unrecht) und nicht bereit ist die Schäden auszubessern muss wohl ein Gutachter von der HVW bestellt werden.
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