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5 % Spachtelarbeiten gem. VOB bei Malerarbeiten inkludiert?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

5 % Spachtelarbeiten gem. VOB bei Malerarbeiten inkludiert?

Unser Verputzer behauptet, dass wir bei Vergabe der Malerarbeiten an eine Fachfirma gem. VOBAbk. Spachtelarbeiten von 5 % der Gesamtfläche ohne gesonderte Bezahlung als Vorarbeiten inkusive hätten. Stimmt das?
Gruß P. Schumacher
  • Name:
  • Schumacher
  1. Mehr Details

    Die Aussage taugt ungefähr genau so viel wie: NACHTS IST ES kälter als DREAUSSEN.
    Ich vermute mal, dass der Verputzer etwas nicht richtig geglättet hat ...
  2. Jag trur, vi har Problem med tyska? ...

    Jag trur, vi har Problem med tyska? eller so? .. :-))
  3. men tysk er ikke den storste Problem

    synes jeg (paa dansk).
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  4. bakel makt med und tüt so oppers kann ...

    Vara värmepumpar ger stora besparingsmöjligheter. Upvärmningskostnaden kann sänkas med upp till 70 % om man utnyttjar energin som finns lagrad i marken. Läs mer om vara markvärmepumpar (bergvärmepumpar / jordvärmepumpar).
  5. Dänen haben keinen Zutritt, und andere Südeuropäer müssen noch viel lernen, :-)

    Außerdem: Bakel, ist das ein Text aus der Website von Thermia? Macht ruhig weiter so!
  6. VOB/B DIN 18363 ...

    (Malerarbeiten)
    Nebenleistungen  -  also im Preis enthalten
    Punkt 4.1.5
    Ausbessern einzelner kleiner Putzschäden ...
    Dies sind in keinem Fall 5 %, sondern bestenfalls 0,05 % der Fläche.
    Beliebte Ausrede aler Pfuscher. Mein Rat. Verputzer und Maler in einen Käfig. Und dann Ohrenschützer aufsetzen ;-).
    Herr Kurz:
    Ihr Ratschlag taugt so viel wie: NACHTS IST ES kälter als DR (E) außen.
    VOBAbk. aufschlagen und lesen und schreiben
    OT Mein Dänisch ist noch schlechter als das von JDB, daher schreib ich weiter auf Deutsch ;-))
  7. Wo steht das

    es nicht 5 % sind? 0,05 Prozent ist ja an den Haaren herbeigezogen. Putzschäden haben ja mit dem putze nichts zu tun, er kann nicht für später beschädigte Flächen. Architekten fordern in LVs gerne "Putzunterhaltung während der gesamten Bauzeit" damit wäre der putze dann für diese verantwortlich. Das ist völliger Schwachsinn und nicht kalkulierbar. Worum geht es überhaupt? Wir wissen doch gar nicht was dem putze vorgeworfen wird. Der Maler muss seinen Untergrund vorbereiten, muss ich das Mauerwerk ja auch. Nägel raus, Mörtelbatzen abschlagen, Betondecken abknabbeln, abfegen etc. etc. gehört alles dazu und bekomme ich auch nicht bezahlt. Maler haben das nicht nötig? Was war denn vom putze gefordert? Tapete? Anstrich? Wusste er das? Welche Qualitätsstufe? Ich Wette die einzige Anforderung war: nicht so teuer. 5 % sind die absolut übliche Grenze für Nachbesserungen. Dabei wird das aber keiner nachrechnen: Maler die Nachspachteln und mit schlechten Putzarbeiten begründen, zocken! Damit werden Aufträge gestreckt und schlechte Einheitspreise aufgebessert. Sie können auch die DINAbk. für Maßtoleranzen heranziehen (Ebenheitstoleranzen). Ist aber aussichtslos, so kommen sie dem nie bei! Der Maler soll sich nicht so anstellen und machen wofür man ihn bezahlt! Rolle dranhalten kann es ja wohl nicht sein! Schließlich hätte er den Untergrund ja Prüfen können bevor er ihn annimmt. Aber Wetten das hat er sich nicht getraut? Erst mal billig anbieten und dann Bedenken äußern, das habe ich gerne. Dieses Problem tritt häufig auf, jedoch immer von den selben Malern. Viele machen das ohne zu murren. Wenn sie die Malerarbeiten selber machen, gewöhnen sie sich dran das Malerarbeiten aus etwas mehr Handwerk bestehen als "streichen".
    Es sei denn der putze ist mit "Fehlerhaften Putzstellen" über 5 %, dann nehme ich alles zurück.
  8. Herr Iking!

    Vom Maler war in der Frage gar nicht die Rede!
    > Der Maler soll sich nicht so anstellen und machen wofür man ihn bezahlt! <
    Sagen Sie dass den Malern auf den Baustellen, wo Sie geputzt haben, auch?
    > Architekten fordern in LVs gerne "Putzunterhaltung während der gesamten Bauzeit" damit wäre der putze dann für diese verantwortlich. Das ist völliger Schwachsinn und nicht kalkulierbar. <
    Wenn es so im LVAbk. steht und Sie einen Preis widerspruchslos abgeben, geschiehts Ihnen recht.
    Ich könnt'ja auch sagen: putze bekommen oft keine Wand gerade hin. Wäre ungefähr genauso platt!
    Fünf Prozent wären bei einem Raum von 3,5*5,5*2,5 (h) m 2,25 auszubessernder Flächen.
    Was glauben Sie wohl, was der Maler sagt  -  völlig  -  zu Recht  -  wenn er dieses machen soll!
    > Erst mal billig anbieten und dann Bedenken äußern, das habe ich gerne. Dieses Problem tritt häufig auf, jedoch immer von den selben Malern<
    Wissen Sie mehr als wir anderen oder was sollen solche Sprüche?
  9. @dühlmeyer

    Decke vergessen ;-)
  10. ich würd mal sagen: schlechten Tag gehabt

    Foto von Martin Kempf

    wahrscheinlich Stress auf der Baustelle. Erst mal eine Nacht drüber schlafen lassen, dann wird das schon wieder.
  11. Herr Dühlmeyer!

    An anderer Stelle habe ich auch die Möglichkeit erwähnt das die Malerarbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden.
    Das das eine beliebte Ausrede aller Pfuscher sei fand ich schon sehr dreist. Das ist einfach üblich. Wenn ich auf der Baustelle auf einen Maler treffe der mit ungerechtfertigten Bemängelungen meiner Arbeit versucht dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen werde ich allergisch. Und dann sag ich ihm das tatsächlich so. Allerdings Arbeiten wir sehr oft für Maler (auch Ausstellungen und Privathäuser) und die sind immer sehr zufrieden.
    Ensprechende LVs von entsprechenden Architekten erhalten von mir auch entsprechende Preise. Abzocke bleibt es trotzdem. Und zum letzten Herr Dühlmeyer, berichten immer wieder Kollegen von Malern die genau das so machen! Übliche Leistungen oder schlimmer noch Leistungen die gar nicht nötig wären in Rechnung zu stellen und Putzes Arbeit ungerechtfertigt bemängeln. Kurzlich haben mich erst zwei Vertreter unabhängig voneinander vor einem Maler gewarnt der diese Methode wohl Standardmäßig anwenden soll. Komisch oder? Wenn man will kann man da eine schwarze Liste erstellen. Wenn Maler meinen eine Wand ohne Vorarbeiten womit auch immer beschichten zu können bleibt das unseriös. Zumal dem putze meist noch vorenthalten wird wie die Wand später beschichtet werden soll.
    Unten stehenden Link empfehle ich für alle die solche Streitigkeiten vermeiden wollen. Ich weiß sehr wohl was technisch (handwerklich) machbar ist und was einfach nur schlechte Arbeit ist, und gerade Herr Kempf kennt doch das Problem genau, siehe seine Homepage. Ich hatte keinen schlechten Tag und werde da auch nicht drüber schlafen. Das bleibt so stehen und ist völlig korrekt. Hier weiß niemand worum es überhaupt geht, aber der putze ist erst mal ein Pfuscher und zulässig sind höchstens 0,05 %. Vielleicht sollten sie da mal drüber schlafen Herr Dühlmeyer.
    Selbst wenn der Fragesteller hier Malerarbeiten in Eigenleistung ausführt ändert das nichts an der Tatsache das er gewisse Vorarbeiten erbringen muss, ob er den putze auf die spätere Beschichtung hingewiesen hat oder der vorhandene Aufwand zu hoch ist oder er der späteren Beschichtungsart bei der Vereinbarung der Preise Rechnung getragen hat, steht doch alles völlig offen. Selbst ich hatte schon Kunden die kleine, von Nachfolgenden Gewerken verursachte Macken im Putz reklamiert haben und auf Ausbesserung bestanden. Auch wenn ich es gemacht habe ist das trotzdem ungerechtfertigt. Das ist Malerarbeit! Welcher Aufwand nun Nebenleistung ist geht aber nicht aus der DINAbk., sondern aus der aktuellen Rechtsprechung hervor. Ob das 5 % sind, wie von Verbänden, Herstellern, und Verarbeitern immer wieder angeführt, kann ich nicht sagen. 0,05 % sind auf jeden Fall Unsinn. Also so eine Frage nicht einfach aus dem Handgelenk beantworten, das ist ein ganz heikles Thema das vielen Leuten Nerven und Geld kostet. Ihre Antwort Herr Dühlmeyer war etwas einseitig.
  12. Hallo Herr Schuhmacher!

    Es tut mir leid, dass ich in meinem ersten Beitrag zu Ihrer Frage die Ironie nicht lassen konnte, es war mir nicht bewusst, was ich damit auslöse!
  13. Was habe ich da losgetreten ...

    spannender Disput! Nur zur Info, der Putz ist grds.i.O.. Wenn, dann handelt es sich tatsächlich um kleinere "Macken" in Putz bzw. Trockenbau. Aber: Was denn nun  -  Muss der Maler in seinem Angebot Spachtelarbeiten genau bezeichnet haben oder sind diese Vorarbeiten (in welchem Umfang sei jetzt mal dahingestellt) drin. Muss auf die VOBAbk. seinerseits verwiesen werden?
    P. Schumacher
    • Name:
    • schumacher
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