- Traufhöhe Max 4,5 Meter
- Dachneigung 30-45 %
- Einschränkungen bei Dachaufbauten und Zwerchhäusern (Max Breite von 1/3 des Hauses).
Jetzt hier meine Fragen:
- in der textl. Festsetzung ist nichts von einem Mansarddach erwähnt. Welche Schräge wird hierfür verwendet? Wir hierfür die Maximalschräge oder ein Durchschnitt genommen?
- ist es grundsätzlich möglich ein Satteldach mit einem Anbaudach (gleiche Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) wie Hauptdach) zu versehen, sodass man drei Kantenenden Statt zwei hat?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.