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Doppelhaus an Einfamilienhaus anbauen - wider willen möglich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Doppelhaus an Einfamilienhaus anbauen - wider willen möglich?

Hallo,
wir haben vor eineinhalb Jahren ein freistehendes Einfamilienhaus gekauft, das direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. dieser Nachbar eröffnete uns heute, dass sein Sohn eventuell mal auf sein Grundstück eine doppelhaushälfte direkt an unser Haus bauen wird.
wir konnten uns nicht vorstellen, dass so etwas gegen unseren willen möglich sein soll, aber der Nachbar meinte, dass unser Haus ursprünglich (Baujahr 1954) als doppelhaushälfte geplant gewesen sei, und es deswegen eben schon möglich wäre.
bitte beruhigen sie uns, und sagen sie uns, dass dem nicht so ist ...
vielen Dank,
isa
ps: Bundesland Bayern
  1. Wo steht denn Ihr Haus

    an einer Seite total auf der Grenze?
    Und was sagt der Bebauungsplan. Und was sagen die Unterlagen, die Sie über das Haus beim Kauf erhalten haben?
    Oder was das ein "Blind-Kauf"?
  2. Hallo, hui, das ging aber schnell <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15"> was ...

    Hallo,
    hui, das ging aber schnell :-)
    was ist denn ein Bebauungsplan? *schwitz*
    lt. Architekturzeichnungen war das Haus zwar zu beginn als Doppelhaushälfte (DHHAbk.) geplant. ein Jahr später im endgültigen Grundriss ist es aber nur noch als Einfamilienhaus eingezeichnet.
    ja, eine Seite steht direkt auf der Grundstücksgrenze.
  3. in NRW

    gilt laut § 6 LBOAbk. Absatz 1/3:
    "Muss nach planungsrechtlichen Vorschriften mit Grenzabstand gebaut werden, ist aber auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden, so kann gestattet oder verlangt werden, dass ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird. "
    D.h. : gleiches Recht für alle.
    Sie können es nicht verhindern.
    Und das ist auch gut so.
    Kann mir nicht denken, dass die LBO in Bayern was anderes hergibt.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  4. Genauso ist es ...

    Genauso ist es die Frage ist nur noch ob er "deckungsgleich" (d.h. genau so wie Ihr Haus) oder "einfach so" dranbauen darf.
    Das kann Ihnen aber Ihr Bauamt sagen. Da müssen Sie wohl mal hin. Sorry.
    Freundliche Grüße
  5. Hallo, ojeoje ... so ein Mist ... <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15"> ich habe jetzt ...

    Hallo,
    ojeoje ... so ein Mist ... :-(
    ich habe jetzt mal ins telefonbuch geschaut, ist Bauamt das gleiche wie Bauordnungsbehörde? gibt es da einen speziellen Bereich oder so?
    wovon kann denn das abhängen, ob er direkt an unser Haus bauen darf oder nicht?
    vielen Dank schon mal!
  6. Beitrag 3

    noch mal lesen! Davon hängt es ab.
    • Name:
    • M.P.
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