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Wir planen den Neubau einer Doppelhaushälfte Während der ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Wir planen den Neubau einer Doppelhaushälfte Während der ...

Wir planen den Neubau einer Doppelhaushälfte. Während der Prüfphase des Bauantrags, dem bereits 2x! Vollständigkeit bestätigt wurde, ist nun kurz vor Ablauf der 3 Mon im vereinfachten Genehmigungsverfahren erneut eine Nachforderung gekommen. Das Baugrundstück liegt seitlich einer Tunneltrasse. Der Bund als Eigentümer fordert nun, vertreten durch das ASV, dass die re u. li der Trasse geplanten Einfamilienhaus jeweils eine spezielle aufwendige Gründung vornehmen müssen, um zu gewährleisten, dass von den Fundamenten der Häuser kein seitlicher Druck auf die Tunnelwand ausgeht. Ursprünglich war ein für unsere Doppelhaushälfte entsprechend dimensioniertes Streifenfundament geplant. Nun soll ein deutlich stärker dimensioniertes "Treppenfundament" errichtet werden, wobei ein Streifen 5 Meter tief abgesenkt werden muss, der nächste 4 Meter, ... usw. Entsprechend größer ist natürlich der Erdaushub, der Bedarf an Beton und Bewehrung.
Die Frage ist nun, ob die Stadt, die die Grundstücke verkauft hat, nicht bereits vor der Vermarktung einen Hinweis auf eine notwendige außergewöhnliche und überdurchschnittlich teure Gründung der Bauten hätte geben müssen? Mit anderen Worten ist dies ein kaufentscheidungrelevanter Tatbestand, den wir hätten erfahren müssen vor dem Kauf? Die Grundstückspreise sind bei uns in der Gegend sehr hoch und die Stadt hat den Marktpreis verlangt (614 €/m² erschlossen) Was können wir unternehmen?
MfG
H. Rohde
  • Name:
  • Heidi Rohde
  1. Gute Frage,

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo Frau Rohde, meistens ist in den Grundstückskaufverträgen mit 'Öffentlichen' ein Passus eingebaut, der Nachforderungen oder Einwände Aufgrund von Sachmängeln, Beschaffenheit o.ä. ausschließt. Darüber hinaus wird gerne die Haftung für die Verwertbarkeit in Bezug auf bauliche Nutzung abgelehnt.
    Gucken Sie sich Ihren Vertrag dahingehend nochmal an und wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt zur Erstberatung.
    • Name:
  2. hmm ...

    was sagen Architekt und Bodengutachter? gibt es irgendwelche positivaussagen,
    das der Baugrund frei von irgendwelchen Lasten ist?
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