Mein Architekt hat mir die Unterlagen zum Einreichen des Bauantrages für einen Umbau übergeben. Hierbei erhielt ich erstmals eine Kostenberechnung, obwohl keine Absprache über verwendete Materialien wie Dachziegel, Materialien der Außenwände, Wiederverwendung von Altmaterialien (wie Fensterläden, die natürlich noch sehr hübsch sind!) usw. bisher erfolgte. Gleichzeitig erhielt ich die Honorarrechnung des Architekten.
Leider ist er nicht bereit, Änderungen an den Plänen und Ausstattungen vorzunehmen, er verweist immer auf die erstellten Unterlagen zum Bauantrag.
Nun wollte ich die goldenen Türklinken gerne in silberne ändern (warum wohl!) bzw. mit ihm über die Ausstattung unter wirtschaftlichen und vernünftigen Gesichtspunkten diskutieren, da die Bausumme "etwas" hoch liegt.
Meine konkrete Frage bezieht sich auf das Geschäftsgebaren:
Ist es üblich ausgehend von der 1. Mitteilung über Kosten (Kostenberechnung) keine Diskussion mehr zu führen und sofort die Honorarrechnung zu stellen? Welchen Umfang und Bestandteile muss eine "normale" Entwurfsplanung eigentlich haben?
Übrigens:
LPAbk. 1 + LP 2 war auch beauftragt.
Vertrag nach HOAIAbk. mit 20 % Umbauzuschlag
Die Kostenberechnung stimmt absolut nicht (Mengen, Flächen, Materialien).
Danke Rammy
Umfang einer Entwurfsplanung (LP 3)
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Umfang einer Entwurfsplanung (LP 3)
-
HOAI
Nach der HOAIAbk. gehört die Kostenschätzung bereits zur LPH II; d.h. bereits nach den ersten Skizzen sollten die Kosten abgegrenzt und das Honorar umrissen/vereinbart werden. Auch gehört das " ... Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkataloges ... " und das " ... Abstimmen der Zielvorstellungen ... " in die LPH II (und zu den Zielen gehören sicher auch irgendwie die Kosten). Aber haben Sie die HOAI und die Grundleistungen auch vertraglich vereinbart?
=>>> Hartnäckig bleiben und ein Gespräch suchen.
Gruß -
miteinander sprechen ist das Wichtigste
Hallo Herr Ramhold,
Herr Haeutle hat absolut Recht. Der Architekt schuldet Ihnen die Darstellung der Kosten in Form einer Kostenschätzung bereits im Zuge der Vorplanung. Nicht selten setzt der Bauherr von vornherein einen Kostenrahmen. Haben Sie Ihrem Architekten nicht gesagt: " ... bis dahin und nicht weiter. "? Die Kosten sind auch nicht einfach nur schriftlich zu präsentieren, so wie Sie es darstellen, sondern bedürfen der Erläuterung und Diskussion. Ihr Architekt hat offenbar ein Kommunikationsproblem. In einem Punkt erwarten Sie jedoch zu viel. Mit Abschluss der Entwurfsplanung müssen die Hauptbaustoffe, wie etwa die Materialien für die Rohbaukonstruktion, die Außenbekleidung und die Dachdeckung bestimmt sein. Sie finden ja schließlich auch Niederschlag im Bauantrag und sind für Statik und Wärmeschutznachweis relevant. Die kostenmäßige Beurteilung von Details, wie z.B. die von Ihnen erwähnte Auswahl der Türklinken oder eine eventuelle Wiederverwendung der Fensterläden, können Sie in der s.g. Leistungsphase 3 aber noch nicht erwarten. Derartige Dinge werden jedoch am Gesamtkostenbild kaum etwas ändern, und im übrigen ist das ja dann Ihre ganz persönliche Entscheidung, in welcher Weise das Detail ausgeführt wird.
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