Architektenhonorar  -  ist das OK?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar  -  ist das OK?

Hallo Forum,
wir möchten ein altes Haus "umfangreich" sanieren und haben dazu einen Architekten mit der Planung beauftragt. Das Gebäude wird teilweise abgerissen und neu aufgebaut, Wärmedämmung komplett, neue Fenster, Heizung, Wohnungslüftung, Bäder etc.
Abgemacht war, dass er die Planungsleistung bis zur Genehmigungsplanung (LPAbk. 4) erbringt.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und sind schon etwas erstaunt über das Honorar, dass er verlangt: Netto: 6800 + 520 € für Statik + MwSt. macht insgesamt etwa 8800,-
Ich hätte jetzt gern mal eine zweite Meinung, ob das so gerechtfertigt ist oder nicht. Die veranschlagten Baukosten liegen bei 170.000 € netto (nach m³/DINAbk. berechnet).
Außerdem hat er nach der neuen HOAIAbk. 2009 abgerechnet, die Planung hat aber schon in 2008 begonnen. Bauantrag wurde im Oktober 2009 eingereicht.
Dazu kommt noch, dass wir schon ca. 1800 € für die Aufnahme des Gebäudes bezahlt haben, da keine alten Pläne mehr vorhanden waren. Diese Zeichnungen wurden als Basis für die Entwurfsplanung genutzt.
Wir möchten, dass der Architekt eine angemessene Bezahlung für seine Leistung bekommt, meint Ihr das passt alles so, wie er es abgerechnet hat?
Beste Grüße
Sally
  • Name:
  • Sally
  1. Von der Größenordnung her

    Von der Größenordnung her geht das vermutlich in Ordnung, Zone 3 Mindestsatz mit ggf. Instandsetzungs- oder Umbauzuschlag. Die Honorarermittlung hätte aber meiner Einschätzung nach nach alter HOAIAbk. erfolgen müssen. Evtl. können Sie eine korrigierte Rechnung verlangen, aber viel weniger wird es da auch nicht.
    Was viel wichtiger für Sie zu wissen ist:
    Bei einer Beauftragung nur bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) können Sie das Planungs- und Bauüberwachungspotential eines Planers nicht nutzen. Deshalb überlegen Sie sich, wie es weiterehen soll. Es gibt noch die Leistungsphasen der Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung und der Bauüberwachung und Dokumentation, die um ein vielfaches wichtiger und arbeitsintensiver sind, als die bisher erbrachten Planungsleistungen. Vielmehr ist es so, wenn Sie die weiteren Planungsleistungen nicht mehr beauftragen und versuchen, den Umbau und die Sanierung allein zu Ende zu bringen, die ordnungsgemäße Ausführung gefährdet ist und auch das bisher in Planung investierte Geld letztlich keine Früchte trägt. Es war schließlich nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt, was gerade mal die für die Baugenehmigung benötigten Planungen enthält. Das reicht für das Gelingen des Bauvorhabens noch lange nicht aus.
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