Hallo Forum,
wir möchten ein altes Haus "umfangreich" sanieren und haben dazu einen Architekten mit der Planung beauftragt. Das Gebäude wird teilweise abgerissen und neu aufgebaut, Wärmedämmung komplett, neue Fenster, Heizung, Wohnungslüftung, Bäder etc.
Abgemacht war, dass er die Planungsleistung bis zur Genehmigungsplanung (LPAbk. 4) erbringt.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und sind schon etwas erstaunt über das Honorar, dass er verlangt: Netto: 6800 + 520 € für Statik + MwSt. macht insgesamt etwa 8800,-
Ich hätte jetzt gern mal eine zweite Meinung, ob das so gerechtfertigt ist oder nicht. Die veranschlagten Baukosten liegen bei 170.000 € netto (nach m³/DINAbk. berechnet).
Außerdem hat er nach der neuen HOAIAbk. 2009 abgerechnet, die Planung hat aber schon in 2008 begonnen. Bauantrag wurde im Oktober 2009 eingereicht.
Dazu kommt noch, dass wir schon ca. 1800 € für die Aufnahme des Gebäudes bezahlt haben, da keine alten Pläne mehr vorhanden waren. Diese Zeichnungen wurden als Basis für die Entwurfsplanung genutzt.
Wir möchten, dass der Architekt eine angemessene Bezahlung für seine Leistung bekommt, meint Ihr das passt alles so, wie er es abgerechnet hat?
Beste Grüße
Sally
Architektenhonorar - ist das OK?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar - ist das OK?
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Von der Größenordnung her
Von der Größenordnung her geht das vermutlich in Ordnung, Zone 3 Mindestsatz mit ggf. Instandsetzungs- oder Umbauzuschlag. Die Honorarermittlung hätte aber meiner Einschätzung nach nach alter HOAIAbk. erfolgen müssen. Evtl. können Sie eine korrigierte Rechnung verlangen, aber viel weniger wird es da auch nicht.
Was viel wichtiger für Sie zu wissen ist:
Bei einer Beauftragung nur bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) können Sie das Planungs- und Bauüberwachungspotential eines Planers nicht nutzen. Deshalb überlegen Sie sich, wie es weiterehen soll. Es gibt noch die Leistungsphasen der Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung und der Bauüberwachung und Dokumentation, die um ein vielfaches wichtiger und arbeitsintensiver sind, als die bisher erbrachten Planungsleistungen. Vielmehr ist es so, wenn Sie die weiteren Planungsleistungen nicht mehr beauftragen und versuchen, den Umbau und die Sanierung allein zu Ende zu bringen, die ordnungsgemäße Ausführung gefährdet ist und auch das bisher in Planung investierte Geld letztlich keine Früchte trägt. Es war schließlich nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt, was gerade mal die für die Baugenehmigung benötigten Planungen enthält. Das reicht für das Gelingen des Bauvorhabens noch lange nicht aus.
Interne Fundstellen
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- … Das Alternativangebot weicht von der Planung ab und ist deshalb wertlos. …
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- … Zu frühes Planungsstadium für Angebote …
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- … Das Planungshonorar bis …
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- … Ausführungsplanung, …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag bezahlen?
- … Aber dieser Satz könnte einen Anspruch auf Planungshonorar gem. HOAIAbk. auslösen: und ob die Stadt die Genehmigung für …
- … Die HOAIAbk. ist nicht anzuwenden auf Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden. Da nun aber keine Bauleistungen erbracht werden, könnte das Preisrecht der HOAI greifen. …
- … Demnach bestand vermutlich eine mündliche Beauftragung für eine Umbauplanung, erbracht wurden vermutlich die Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung …
- … Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass es für die Planungsleistungen eine Honorarmöglichkeit gibt. Nur muss der Bauunternehmer erstmal auf den …
- … Das reicht ganz einfach nicht. Davon, dass Planungsleistungen nach HOAIAbk. eingefordert werden, lese ich da nichts. Bleibt also …
- … Unternehmer will schon für lau auf Ämter rennen um dem Bauherren Architektenhonorar zu sparen, wenn letztlich nicht mal ein Auftrag rausspringt?! …
- … sondern auch Unternehmen sollten dazu lernen und von Anfang an derartige Planungsleistungen an einen Architekt und/oder Statiker abgeben, der separat abrechnet. …
- … Unternehmen selbst Schuld, wenn sie erst so tun, als würde die Planungsarbeit nichts kosten und dann eine Rechnung schicken, wenn die Planung …
- … auch bei der einfachen Erneuerung z.B. eines Heizungsbrenners braucht man keine Planung und man könnte kostenlose Angebote erwarten - aber bei umfangreichen Bauprojekten, …
- … für die noch keine Planung existiert, stimmt das so nicht ganz. …
- … Da müssten Sie eigentlich vorher einen Architekt beauftragen, der erstmal eine Grundlagenermittlung und Planung macht und dann eine Ausschreibung macht, auf die die Firmen …
- … dann ohne eigenen Planungsaufwand anbieten können. …
- … Leider ist es zur (und-) Sitte geworden, den teuren Architekt zu umgehen und den ausführenden Firmen die Planung vor bzw. im Rahmen der Angebotserstellung zu überlassen. Diesen Service …
- … an, in Erwartung der Beauftragung bei der sie dann später die Planungskosten über die Baupreise wieder mit reinholen (interner Aufschlag allgemeine Geschäftskosten). …
- … rein, damit die Jahresbilanz im Plus bleibt. Sie zahlen für die Planung also sowieso, weil auch der von ihnen ausgewählte Unternehmer kein Geld …
- … ihnen arbeiten zu dürfen. Sie bekommen zwar keine Rechnung über die Planung, dafür ist jede Bauleitung ein paar Cent teuerer als sie ohne …
- … Planung hätte sein müssen. …
- … fertigen LVAbk. bin ich als Anbieter NICHT noch zusätzlich in der Planungshaftung. Das gilt u.U. sogar dann, wenn die Leistung durch ein …
- … einen Architekten beauftragen können, der sowohl die planungsrechtliche als auch die Kostenseite hätte beleuchten können. …
- … Also, wenn ein Aufmaß keine Planung mehr ist, inkl Bauvoranfrage ... …
- … zur Angebotserstellung bekommen, sondern er musste selbst planerisch tätig werden. Ortsbesichtigung/Planung des Umbaus/Massenermittlung/Gespräche mit dem Bauamt etc. Das gehört nicht …
- … ... vielleicht auch günstiger war (u.a. weil keine Planungsleistungen erbracht wurden) …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ist ein Vertrag zustande gekommen ...?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vom Architekten hinters Licht geührt?
- … Architekt erwähnt, dass es sich bei den Zeichnungen nicht um Ausführungsplanung im klassischen Sinne handelt, er aber seit 10 Jahren nie Probleme …
- … bauen können. Der Architekt habe am Telefon gesagt, dass eine Ausführungsplanung nicht Teil des Vertrags gewesen sei. Einen Vertrag haben wir jedoch …
- … und nun muss die Baufirma die Zeichnung übernehmen und eine Ausführungsplanung machen, was zusätzliche Kosten verursacht. Hätten wir die Planung gleich komplett …
- … 1. für 3000 bekommt man nicht einmal eine Architektenplanung bis zur Baugenehmigung, erst recht nicht noch eine Statik und eine …
- … 2. Sie haben also selbst einiges falsch gemacht (vgl. Threads zu Architektenhonoraren, ganz frisch 1019 und 1022 unten) …
- … 5. Sie haben anscheinend selbst in die Planung gepfuscht , ich nehme einmal an als (Planungs-) Laie. …
- … Ausführungsplanung war also nicht beauftragt. Die soll aber nun auf einmal geliefert …
- … dass die selbe Baufirma, wenn man bei ihr auch das Komplettpaket Planung mit bestellt, die Sache für einen Aufpreis von 3.500,00 erledigt und …
- … dieser Grundlage bauen dann auch die Subunternehmer (mit mündlicher baubegleitender Werkplanung vor Ort durch den Bauleiter). Die gleiche Firma lässt aber alles …
- … fallen und schreit nach einer vollständigen Werkplanung, wenn Sie die gleichen 100stel der Baugenehmigung und die zugehörige Statik von einem externen Planer bekommt: Auf dieser Grundlage können wir nicht bauen, wir bieten ihnen eine eigene Werkplanung an! Wie wird die dann aussehen? 5 zusammenkopierte Regeldetails und …
- … sich nicht die eigene Arbeit bezahlen, sondern doch eher das Risiko Planungsfehler des externen Architekten selbst evtl. zu übersehen. …
- … Haben Sie das superbillige Planungspaket etwa bei My-Hammer Geschossen? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorare: Dumping bei My-Hammer
- … Architektenhonorare: Dumping bei My-Hammer …
- … >Planung und Baugenehmigung für den Ausbau des Keller als Wohnraum. Gesucht …
- … klar sein. Das ist so wie mit der schlechten Architektur, Bauplanung, Statik, etc. Ist halt auch schade , dass jeder D ... …
- … -://www.my-hammer.de/db/Planung-Beratung/-/de/a1588602-Bauvorhaben/ …
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