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Ab wann ist eine Dachgaube ein Zwerchgiebel?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ab wann ist eine Dachgaube ein Zwerchgiebel?

Hallo!
Wir beabsichtigen eine Dachgaube (Neubau) mit einer Breite von 2,50 m zu erstellen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur eine Breite von max. 1,30 m vorgesehen.
Kann man o.g. Gaube auch als Zwerchgiebel auszeichnen, um einer Ablehnung des Bauamtes zu umgehen?
Habe folgendes darüber gelesen:
Dachgauben, die nicht mindestens 50 cm von der Außenwand errichtet werden, sind als selbstständige Giebel zu berechnen (auch Zwerchgiebel genannt).
Kann man "berechnen" mit "bezeichnen" gleich setzen?
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Vorgaben im Bebauungsplan zu umgehen?
Vorab schon mal Danke für die Antworten.
Grüße
Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Traufe unterbrechen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine Dachgaube muss sich der Dachfläche unterordnen und gilt als Bauteil in der Dachfläche.
    Wenn Ihre große Gaube nicht in der Dachfläche liegt, sondern in Verlängerung der Außenwand mit unterbrochener Traufe, ist das ganze nicht mehr untergeordnet und somit auch keine Dachgaube mehr.
    Beachten Sie aber, dass dieser Zwerchgiebel auch Abstandsflächen verursacht (die Dachgaube nicht) und dass er trotz dieser Maßnahmen nicht zwingend genehmigungsfähig ist.
  2. Wo ist die Abgrenzung

    zum schmalen Dacherker, dessen Fasssadenfront ebenfalls die Traufe durchbricht, Herr Halbinger?
  3. @FPT unterschiedlich

    Foto von Frank P. Taschner

    Konkrete Abgrenzungen gibt es nicht, da sind die Fälle zu unterschiedlich. Was noch untergeordnet ist, und was nicht, ist oft eine schwere Entscheidung. Eine Große Dachgaube kann einmal untergeordnet wirken währen eine kleinere Dachgaube in einem anderen Fall zu dominant ist. Oft auch eine Frage der Gestaltung, des Gebäudes usw.
    Eine unterbrochene Traufe (keine durchgehende Dachrinne) ist nur ein Argument, die Größe ein anderes (über 1/3 der Wandlänge) usw.
  4. Mit Bauamt kooperieren!

    Hallo Michael, sprechen Sie mit dem Bauamt. Am besten face to face, zur Not per Telefon. Oder schicken Sie gleich Ihren Planer hin, der den Bauantrag vorbereitet hat. Es ist nicht gut, das Bauamt austricksen zu wollen. Wenn die dann schlecht drauf sind und finden einen Haken ... Einigen Sie sich mit denen im Vorfeld und lassen Sie sich sogar von ihnen beraten. Wenn die Leute merken, dass man nicht sofort kontra ist, sondern sie ernstnimmt und Wert auf ihren Sachverstand legt, bekommt man meistens, was eben möglich ist. Da sitzen eben auch nur Menschen.
    Gruß
    tst
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