Auch ich als "alter Hase" mit 35 Jahren Berufspraxis stoße ab und zu auf Neuigkeiten, deren jüngste ich an meine Kollegen weiterreiche:
Im Sommer 2000 habe ich nach Rücksprache mit meinem Bauherrn an eine Gartenbaufirma Rodungs - und Erdarbeiten im Wert von ca.
€ 1.700,-- schriftlich beauftragt und im Auftragsschreiben auf die Rücksprache mit dem Bauherrn verwiesen, den Auftrag in dessen Namen und Auftrag erteilt und aufgefordert, die Rechnung auf den Bauherrn auszustellen. Der Bauherr hat mit der Bemerkung "er hätte den Auftrag nicht erteilt" Zahlung verweigert, sodass die Gartenbaufirma nun mich beklagt hat. Retten wird mich wohl eine Entscheidung des OLG Köln, das in einem gleichartigen Fall entschieden hat, dass "geringfügige" Aufträge vom Architekten erteilt werden können und hierbei von einer ausreichenden Bevollmächtigung des Architekten ausgegangen werden kann. Das Maß der Geringfügigkeit lässt sich diesem Urteil jedoch nicht entnehmen. Im speziellen Fall ist dies aber unerheblich, da meine Auftragserteilung sogar zu einer Kostenersparnis geführt hat.
Grundsätzlich gilt jedoch: Ein Architekt ist nicht berechtigt, für seinen Bauherrn Aufträge zu erteilen, es sei denn, dass er eine gesonderte schriftliche Vollmacht hat, die den Umfang der Vollmacht genau beschreibt und in der wohl auch geregelt sein sollte, dass der jederzeit mögliche Widerruf dieser Vollmacht nicht nur dem Architekten, sondern auch gegenüber allen Bauhandwerkern schriftlich angezeigt werden muss. Eine gleichgerichtete Regelung müssen daher auch die Werkverträge mit den Handwerkern enthalten, denen im Falle des Widerrufs ausdrücklich untersagt sein muss, dass sie Aufträge, die der Architekt erteilt, annehmen. Dahin führt die Rechtsprechung ganz konsequent. Dass dies eine masslose Behinderung beim Bauen werden kann, da der Architekt ja sonst kaum mehr ein Weisungsrecht an der Baustelle hat, weil ja jede Anweisung des Architekten in der Regel einen Auftrag beinhaltet, der kostenträchtig ist, liegt auf der Hand. Mein Rat:
Lassen Sie die Finger von Auftragserteilungen jeglicher Art. Auch die Berufung auf eine mündliche Absprache mit dem Bauherrn nützt nichts, weil sie nicht beweisbar ist. Lassen Sie jeden Auftrag ausschließlich nur vom Bauherrn erteilen. Vergewissern Sie sich bei Bauherren, die als Ehepaar auftreten, wer genau Bauherr ist. Das müssen nicht unbedingt beide Ehepartner sein. Wenn nur einer der beiden Bauherr ist, hat der andere keinerlei Weisungsbefugnis. Vorsicht auch bei einer schriftlichen Vollmacht, wenn sie nicht präzise definiert ist. Im Zweifel geben Sie die Vollmacht wieder zurück.
Für meine Berliner Kollegen: In meinem Fall ist eine öffentliche Verhandlung am AG Charlottenburg, am 8.10.2002,9.30 Zimmer 119.
Vollmacht des Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Vollmacht des Architekten
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eigentlich weiß man's ja,
aber man hält sich nicht dran. Wenn ich dran denke, wie viele kleinere Sachen bei uns so abgelaufen sind - und auch vor Gericht hätten enden können, wenn die Bauherren so gemein gewesen wären ... mir wird nachträglich leicht schummrig.
Der Aufwand, alles hundertprozentig rechtlich wasserdicht zu machen, geht allerdings ziemlich auf den Geist (und auf die Produktivität).
Vielleicht wäre es mal einen Versuch Wert, Bauherren, die sich solches erlauben, auf einer schwarzen Liste im Netz für alle Kollegen sichtbar zu vermerken?
Viel Erfolg und Danke für die Erinnerung,
Klaus Bleser -
Die schwarze Liste funzt nicht. Das wir doch alle.
Wer schützt die Liste vor Missbrauch?
Wer steht mit seinem Namen dahinter? (Wer lässt sich wegen Verleumdung verklagen?)
So wünschenswert, wie eine solche Liste auch ist, sie ist rechtlich nicht haltbar, denke ich. -
Schwierig, schwierig,
aber nicht ganz unlösbar. Ich könnte mir vorstellen, dass z.B. nur Fälle aufgelistet werden, in denen Gerichtsurteile oder -vergleiche vorliegen.
Ansonsten schlagen die Argumente Missbrauch und Verleumdungsklage, das gäbe ein Debakel (schwacher Kalauer, ist ja schon gut ...) -
Architektenkammern
Vielleicht können die Architektenkammern einmal so etwas ähnliches wie die VOBAbk. für Architekten herausgeben. Die VOB ist ja schließlich auch nur eine allgemeine Geschäftsbedingung, die den Vorzug hat, dass sie nicht gegen das AGB - Recht verstößt.
Dann hätte die Architekten die Möglichkeit, eine derartige Bestimmung zur rechtssicheren Vertragsgrundlage zu machen, die beide Vertragspartner bindet. Ich werde einmal ein Vorstoß bei der Berliner Kammer machen. -
warum nicht selber
jeder Gewerbetreibende (somit auch Architekten) kann AGBs verwenden. Wenn diese Vertragsbestandteil sein sollen müssen Sie dem Bauherren auch vorgelegt werden (wie die VOBAbk. eigentlich auch ...)
Ob die Bauherren dem ganzen Kleingedruckten dann aber zustimmen oder einzelne Regelungen aus dem Vertrag ausschließen wollen fällt dann eben unter die Vertragsfreiheit ... -
Architektenkammern - ich drücke die Daumen
Bundesarchitektenkammer Jahresbericht 2000/2001
Vertragsmuster für Architekten:
"Es wurden mehrere Schritte unternommen, um für die Praxis eine neue und besser funktionierende Vertragsgrundlage für Architektenverträge zu entwickeln. Eines der ambitioniertesten Ziele ist dabei die Schaffung einer VOF/B, die nach dem Muster der VOBAbk./B allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der Architekten und Ingenieure etablieren soll. Daneben werden seit Jahresbeginn Gespräche mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände geführt, die eine kurz - bis mittelfristige Entwicklung eines gemeinsamen Vertragsmusters - als erster Schritt zur VOF/B - zum Ziel haben".
Bundesarchitektenkammer Jahresbericht 2001/2002
"Im Berichtsjahr wurden folgende Themen behandelt:2. Nationales Recht
Orientierungshilfe zu den Architektenverträgen"
Was unter "behandelt" zu verstehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Müßig zu erwähnen, dass weder auf der Seite der BAK noch auf der Seite meiner Architektenkammer (Bayern) etwas von den Ergebnissen der zweijährigen "Behandlung" zu finden ist.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Vollmacht". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat alles ruiniert
- … Architekt hat alles ruiniert …
- … Wir gingen also letztes Frühjahr auf Empfehlung zu einem ortsansässigen Architekten, der sofort Feuer und Flamme für unser Projekt war, …
- … mal ausschauen könnte. Nach einigen Änderungen war es perfekt und der Architekt meinte wir kommen locker mit 210.000 hin, schlüsselfertig, das haben wir …
- … stattfinden sollte die Gasleitungen, Wasserleitungen und Stromleitungen verliefen. Wir sprachen den Architekten darauf an und der meinte, dass das kein Problem sei. …
- … Wir bekamen auf die Ausschreibungen des Architekten drei Angebote zwischen 90.000-100.000 für den Rohbau. Ich habe gedacht …
- … damit wäre das Teuerste an dem Ganzen erledigt und den Architekten um eine detaillierte Kostenschätzung gebeten um zu sehen, ob wir mit diesem Betrag unter, über oder drin sind in seiner Schätzung. Ich habe nie eine bekommen. Er sagte nur, das passe schon alles. …
- … Zwischenzeitlich war ein unabhängiger Sachverständiger der KfW bei uns, der uns in einem vertraulichen Gespräch darauf hinwies, dass die Planung des Architekten den Rahmen sprengen wird, da er nur mit den …
- … geplante Summe bereits überschritten. Ich habe des Öfteren versucht mit dem Architekten darüber zu sprechen. Aber er hat mich jedes Mal stehen …
- … für die wir uns entschieden haben, hatte auch das LVAbk. unseres Architekten bekommen und uns aufgeklärt, dass vieles vergessen wurde, u.a. die …
- … der Baufirma für den Rohbau stapelten sich die Regiezettel, die der Architekt alle unterschrieb, ohne uns darüber zu informieren, dass erhebliche Mehrkosten auf …
- … zu und eröffnete uns in einem ebenfalls vertraulichen Gespräch, dass der Architekt nun andere Steine (die Teuersten der teuren, T-7, Mehrkosten 28.000!) …
- … nix, und haben gesagt, dass diese Änderung nicht gemacht wird. Der Architekt meinte dazu nur, dass das eben die besten Steine sind und …
- … Angebot für die Fassadendämmung über 63.000 bekommen haben, habe ich den Architektenvertrag gekündigt. …
- … nicht nur deswegen - unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist. …
- … vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten: …
- … dürfte er nur mit einer Vollmacht von Ihnen (die Sie ihm hoffentlich nicht erteilt haben) …
- … Dann - auch wenn Ihr Vertrauen sicher und verständlicher Weise bis ins Mark erschüttert ist - suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten …
- … aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das …
- … Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir …
- … gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! …
- … brauchen doch keinen Architekten, oder? …
- … Vollmacht etwas zu unterschreiben hat er von uns nie bekommen. Und die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion die ich aber nicht bereue. Aber besser überdenken hätte ich sie wohl besser sollen. …
- … Mir kommt kein Architekt mehr ins Haus ... …
- … werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, …
- … da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann. …
- … auf dem allerallerschnellsten Weg zu einem Fachanwalt für Baurecht. Wenn Ihr Architekt tatsächlich entgegen Ihrer Vorgaben gehandelt und Kosten/Schäden versursacht hat und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Auflösung Architekturbüro - Die Akten und der Datenschutz
- … Auflösung Architekturbüro - Die Akten und der Datenschutz …
- … Hallo, ich erlaube mir mal eine etwas andere Frage. Ich bin Nachfahre eines Architekten und Sachverständigen der sein Büro von 1949 bis 1990 …
- … hier einmal mit der zustänmdigen Landesarchitektenkammer zu sprechen. …
- … Herausgabe von Architektenakten an die Erben …
- … Die Akten fallen in die Erbmasse des verstorbenen Architekten. Der Erbe (falls es ein Alleinerbe ist) oder die …
- … einverstanden, dass Herr Rolf Sewerd die Akten und Unterlagen aus dem Architekturbüro des Erblassers an Herrn ... herausgibt. Diese Herausgabe stellt sodann …
- … Dabei dürfte es um Dokumente gehen, die der Architekt seinerzeit treuhänderisch in Verwahrung hatte, um dem Bauherren bei der Realisierung …
- … wurden, darf man daran zweifeln, ob sie in das Eigentum des Architekten übergegangen sind. …
- … Auch die Daten und Unterlagen, die rechtlich zu eigenen Akten des Architekten geworden sind, wurden von den früheren Bauherren mit der (in …
- … nicht um Originale, sondern um Kopien handelt. An solchen - vom Architekten gefertigten - Kopien erwirbt der Eigentümer des Originals kein Eigentum. …
- … Wenn es Unterlagen gibt, an denen ehemalige Bauherren gegenüber dem verstorbenen Architekten Herausgabeansprüche innegehabt hätten, setzen sich diese Ansprüche sodann (nach Übergabe …
- … in Augenschein nehmen will? Da der Vater schon ab 1949 als Architekt tätig war, dürfte der Sohn auch nicht mehr der Allerjüngste sein. …
- … Wenn mein Vater Architekt gewesen wäre, würde ich als Baurechtler auch geradezu danach gieren sein …
- … Indes: bei allen Bauvorhaben, bei denen die Tätigkeit des verstorbenen Architekten vor 1984 beendet war, sind die Herausgabeansprüche der Auftraggeber in …
- … Das ist etwa zehn Jahre her. Dann hat der Vater (der Architekt) einen Riegel davor geschoben weil er böse Anrufe der Betroffenen bekam. …
- … habe für alle Verwandten ein Büchlein über Leben und Werk des Architekten als Taschenbuch verfasst und per print-on-demand erstellt und der anwesenden …
- … Die zuständige Architektenkammer zeigt sich momentan noch überfragt, sowas hatten die noch nie. …
- … auf Ihrer Seite haben und dass Sie aber mit dem verstorbenen Architekten keine (zumindest keine nachweisliche) Vereinbarung haben, wie Sie mit den …
- … Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) …
- … aufgemacht habe hier noch die aktuelle Sachlage. Die Mutter, Gattin des Architekten und Erblassers, lebt seit kurzem nicht mehr im Haus (in …
- … dem auch die Akten lagern). Die Betreuungsvollmacht ist aufgerufen. Ich habe, um gerüstet zu sein, die Zeit für diesen Eintrag schon mal weiter gedreht - denn das unvermeidbare wird kommen. Da es allein schon mit besagtem Makler-Erben sofort und unmittelbar Streit um die Betreuungsvollmacht gegeben hat, wurde zeitgleich das Familiengericht gebeten einen amtlichen Betreuer …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - "Architektenhaus" mit Werksvertrag - Wer ist Gewährleistungspflichtig?
- … Architektenhaus mit Werksvertrag - Wer ist Gewährleistungspflichtig? …
- … wir haben mit einem Architekten einen Werksvertrag über die Errichtung unseres neuen EFHs in …
- … weniger zufriedenstellend ab, aber die Katastrophe kam in Form des vom Architekten beauftragten Fliesenlegers ins Haus, der sowohl Bad, als auch WC …
- … zu tätigen (das würde ihn in die Insolvenz treiben) und der Architekt ist nicht gewillt, für Kosten aufzukommen, die der Fliesenleger nicht übernimmt, …
- … Da die Fliesenlegearbeiten per Werksvertrag über den Architekten auftragt wurden, ist aber doch der Architekt letztlich gewährleistungspflichtig - …
- … Wie sollten wir weiter Verfahren? Sollte man vorschlagen, die Schlichtungsstelle der Architektenkammer anzurufen, oder erst mal zu einem Anwalt gehen? …
- … a) (eher unwahrscheinlich) Der Architekt hatte den Auftrag, Fliesen zu legen und hat den Friseur fliesen …
- … b) (sehr wahrscheinlich) Der Architekt ist mit Planung und Bauüberwachung beauftragt, hat die Fliesenarbeiten ausgeschrieben oder …
- … Dann hat der Architekt keinerlei Haftung für eine mangelhafte Verlegung, es sei denn er hätte …
- … diese mit Ihrer Vollmacht oder einer Anscheinsvollmacht gegenüber dem Handwerker gutgeheißen. …
- … Das einzige, bei dem den Architekten eine Mitschuld treffen könnte, wäre die Rechnungsprüfung, sofern er …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Regressanspruch gegen Architekt/ Bauunternehmer
- … Regressanspruch gegen Architekt/ Bauunternehmer …
- … wir wohnen seit 2005 in unserem Haus welches mit einem Architekten gebaut wurde. Nun haben wir festgestellt das die Kunststofflichschächte …
- … haftbar machen, den Rohbauer der die Schächte eingebaut hat oder den Architekten der das Gewerk abgenommen hat? Die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Rohbauer …
- … Sie schreiben von Architekt + Rohbauunternehmer, daher gehe ich mal davon aus, dass der Architekt ein …
- … Abnahmen von Bauleistungen kann der Architekt nur vornehmen, wenn Sie ihm dazu eine ausdrückliche Vollmacht erteilt haben. …
- … Für den Architekten gilt im Prinzip das gleiche. Ab dem Zeitpunkt, da seine …
- … Ab da laufen auch für den Architekten die 5 Jahre. Da Sie schreiben, Sie wohnen seit 2005 …
- … im Haus, liegt es recht nahe, dass auch der Architekt aus der Gewährleistung raus ist. …
- … Der Architekt den wir beauftragt haben war bis zur Leistungsphase 8 (inkl.) …
- … engagiert, d.h. Abnahmen von Bauleistungen gehörten mit zur Leistung des Architekten. Nach dem wir die Verträge geprüft haben (Rohbau und Architekt) sind die 5 Jahre für beide definitiv rum. …
- … an mehren Lichtschächten entstanden. Wir haben dies damals sofort bemängelt. Der Architekt hat dies beim Erdbauer wieder bemängelt (Schriftverkehr liegt uns vor) mit …
- … dem Ergebnis, dass dies (Aussage vom Architekten) normal sei und das wir uns wegen der Haarrisse keine Gedanken machen sollen. Mittlerweile sind aus den Haarrisse im Laufe der Zeit Brüche geworden. Nach dem wir nach guten 5 Jahren die Lichtschächte mal sauber machen wollten ist uns der Schaden leider erst jetzt aufgefallen. Meine Frage an dieser Stelle ist hätte er das Gewerk genauer prüfen müssen und hat er somit fahrlässig gehandelt? Für die Antworten sagen wir jetzt schon mal Danke. …
- … was die Abnahme betrifft. Abnahmen sind Rechtsgeschäfte, die NUR der Auftraggeber vornehmen kann und NUR per Vollmacht an andere übertragen kann. …
- … Aber egal - wenn laut Ihren Verträgen sowohl beim Architekten wie beim Rohbauer die Gewährleistungszeit ausgelaufen ist, gibt es dort …
- … Auch die Tatsache, dass Sie es gegenüber dem Architekten und der gegenüber dem Tiefbauer beanstandet haben, wird nichts bringen, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grundstück zu klein? Was stimmt?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht
- … Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht …
- … Suchen Sie vorher das Gespräch mit dem Architekt. Vielleicht sollte man ihm wirklich erstmal eine Schlussrechnung stellen …
- … Der Architekt ist zu 99,9 % NICHT Ihr Vertragspartner. Und wenn er keine Vollmacht …
- … b) das Rechtsverhältnis (Vertrags-) nach BGBAbk. zwischen dem Bauamt und dem Architekten besteht …
- … Nachträge - hier die weiteren Arbeiten aus nachträglichen Änderungen - dem Architekten noch nicht beauftragt wurden, bzw. beauftragt, erledigt wurden, aber noch …
- … Dies kommt bedauerlicherweise häufiger vor (n.m.E. in BW und Bay). Der Architekt scheint bislang, gem. dem Vortrag, rechtens gehandelt zu haben. Nicht immer …
- … sind die freischaffenden Architekten die Bösen, viel häufiger sind es die angestellten Kollegen der Bauämter, die sich manchmal, da ja auch noch eine Rechtsabteilung im Hintergrund mitwirkt, wie Halbgötter aufführen. …
- … Hinweis: der Architekt könnte im vorliegenden Fall, nach Darstellung des Fragestellers, allenfalls eine …
- … wirklichen Grund (ich gehe nicht unbedingt davon aus, dass es der Architekt ist, da, bist du einmal AN der Stadt geworden, willst du …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung - Minderung Architektenhonorar?
- … Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung - Minderung Architektenhonorar? …
- … In der Prüfung der Schlussrechnung des Rohbauunternehmens waren viele Fehler enthalten. Insbesondere auch die Korrekturen durch den Architekten waren fehlerhaft. Für einige Punkte sind falsche Massen angesetzt …
- … Einige der Fehler waren offensichtlich; Auf diese angesprochen, hat sie der Architekt bestätigt, eine Neuberechnung ist aber nicht erfolgt. …
- … Können wir dem Architekten unseren Aufwand für die Nachprüfung seiner Schlussrechnungsprüfung in Rechnung stellen …
- … Sie hätten/müssten Ihren Architekten zu einer Nachbesserung seiner Schlechtleistung auffordern (müssen). …
- … Das bedeutet: Ich kann ja nicht auf Verdacht den Architekten anmahnen, die Schlussrechnung nochmals zu prüfen, bevor ich nicht …
- … Umgekehrt: wenn ich die Fehler gefunden habe, den Architekten zur Nachbesserung anmahne, dann habe ich die Leistung ja erbracht, …
- … Die genaue Nachprüfung habe ich ja erst danach vorgenommen, als der Architekt trotz meiner Mängelrüge nichts weiter unternommen hat. …
- … auf diese Nachberechnung durch den Unternehmer gab es von Seiten des Architekten keine Antwort. …
- … vom Architekten veranschlagt: Posten für Posten, jedes Aufmaß geprüft (bis auf die Stahlmengen), gesamt 40 h. …
- … Die von uns nicht gewünschten aber vom Architekten ohne unser Wissen beauftragten Posten stehen noch auf einem …
- … 1) WARUM hat der Architekt, die Zahlen nicht mitgerechnet? …
- … Nu wird es spannend. Wenn Sie Arbeiten, die Ihr Architekt ohne Vollmacht beauftragt, sehen und nicht zurückweisen/beanstanden, sondern akzeptieren, dann …
- … können Sie dafür den Architekten zumindest nicht allein verantwortlich machen! …
- … Außerdem fragt sich, ob der Architekt wirklich beauftragt hat. Und ob der Bauunternehmer sich ungeprüft auf …
- … erkennen, ob die einzelne Leistung im Paket enthalten ist oder vom Architekten einzeln beauftragt wurde. …
- … die im wesentlichen zu unseren Ungunsten waren. Also habe ich dem Architekten geschrieben, dass hier Fehler vorhanden sind. …
- … Der Architekt hat zunächst …
- … in sehr vielen Punkten zu einem anderen Schluss gekommen, als der Architekt. …
- … zurückweisen? Leistung erbracht, der Bauunternehmer bezieht sich auf den Auuftrag des Architekten. …
- … Dann gibt es Punkte, die wurden nicht erbracht, aber vom Architekten genehmigt. Also habe ich die in der Schlussrechnung gestrichen, das …
- … Jetzt fühle ich mich vom Architekten im Stich gelassen und will wenigstens den Aufwand für die Nachprüfung abziehen. …
- … Wenn denn der Architekt oder sein Adlatus wirklich Fehler gemacht haben, warum FODRERN Sie …
- … einen Mediator und suchen Sie mit dem zusammen das Gespräch mit Architekt und BU. …
- … Oder aber hat der Bauunternehmer vielleicht Mauerwerksdurchbrüche übermessen und der Architekt hat dies nicht bemerkt; er hätte also zu viel bekommen? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Architektenleistung insbesondere in Bauleitung und -Überwachung - Kündigung des Architektenvertrags?
- … Mangelhafte Architektenleistung insbesondere in Bauleitung und -Überwachung - Kündigung des Architektenvertrags? …
- … Architektenverträgen ein Reihenhaus gebaut und wohnen nun schon darin. …
- … Der Bauleiter des Architekten hat: …
- … Verschmutzung war. Später haben sich viele Kratzer und Fehler gezeigt, der Architekt hat in einem weiteren Schreiben zugestanden, dass eine die Zwischenabnahme gar …
- … Wir sind im Haus drin, der Architekt hat per Abschlagsrechnung bereits über 95 % seiner per Pauschalvertrag vereinbarten Leistungen …
- … Den durch den Architekten verursachten Schaden schätze ich grob auf 8.000 , die nicht …
- … oder mangelhaft erbrachten Leistungen auf einen ähbnlichen Betrag (nach dem Architektenvertrag gerechnet). …
- … Lieber alle Handwerkersachen abwarten und die Schlussrechnung des Architekten auch? Oder jetzt aus wichtigem Grund kündigen, nach vorheriger …
- … Darf der Architekt grundsätzlich Abnahmen ohne uns durchführen? Auch ohne uns zu benachrichtigen? (Beauftragt …
- … Und muss sich ein Handwerker/Auftragnehmer davon überzeugen, dass der Architekt über eine solche Vollmacht verfügt? Oder kann er davon ausgehen, dass …
- … der Architekt generell über die Vollmacht verfügt, Abnahmen eigenständig durchzuführen? (Jedes Gewerk wurde einzeln beauftragt, Vertragspartner sind Handwerker und Bauherr) …
- … nämlich sofort einen Anwalt einschalten, ohne große Vorüberlegungen. Wenn nachweisbare Schäden verursacht wurden (8000 ist sicher mehr als das restl. Honorar) muss das sowieso anders laufen. Anwalt fordert 'freundlich' zur Stellungnahme (z.B. bzgl. zusätzlicher Rechnungsposten) und Angabe der Versicherung auf, Sachverständiger, evtl. Klage mit Beweissicherung. Wenn es Hinweise gibt, dass Architekt und Handwerker sich zu gut kennen evtl. zusätzlich Meldung an …
- … Es ist die sinnvollste Lösung, wenn der Bauleiter/Architekt die Abnahmen durchführt (er ist ja gerade deshalb da, weil der …
- … kann also vom Handwerker kaum verlangen, dass er sich eine entsprechende Vollmacht geben lässt. Wie immer, am besten es gibt was Schriftliches, z.B. …
- … aber doch etwas merkwürdig vor, Reihenhaus wo jeder Bauherr einen eignen Architektenvertrag hat - sieht irgendewie nach neuem Bauträgermodell aus. …
- … die anderen Bauherrn auch solche Probleme mit dem Architekten? …
- … Alle Gewerke einschl. Architekt von jedem einzeln beauftragt, kein Bauträger. …
- … hat Probleme mit dem Architekten, insbesondere wegen der bereits seit Beginn schiwerigen Kommunikation. Unser Haus ist halt am meisten betroffen. …
- … nachdem die Windfangfliesen verlegt waren, ging die Haustür nicht mehr zu. Also wurde hochgeschraubt und abgeschliffen, um wenigstens die Türe schließen zu können. DUmmerweise hatte der Bauleiter die Zwischenrechnung bereits freigegeben und das Geld war schon überwiesen, sodass der Fliesenleger jegliche weitere Arbeiten eingestellt hat und eine strukturierte Pleite hingelegt hat, allerdings erst, nachdem wir ihn auf Wunsch unseres Architekten verklagt haben (auch andere Mängel. EInig war man sich, …
- … Estrichleger sagt: Gewerk mangelfrei abgenommen, ihr habt die Beweispflicht und der Architekt antwortet nicht. …
- … Was tun? Über die Architektenkammer oder übers Gericht …
- … bei der Architektenkammer, Waisenhausstraße 4,80637 München …
- … Letzten Endes werden Sie nicht ohne einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) auskommen, der Ihnen ggf. (bzw. sicherlich) die …
- … Einschaltung eines Sachverständigen für Architekten-Leistungen und, wie wohl nötig, eines Bau-SV anraten wird. …
- … Allemal hilfreich ist eine fachliche Prüfung der Vorkommnisse vorab. Eventuell kann eine Einigung mit dem Architekten, so dieser nicht pleite ist, auch ohne Einschaltung eines …
- … Anwalt, wenn es so viele formale Anforderungen und Laienfallstricke wie im Architekten- und Baurecht gibt. …
- … es das gibt). Im schlimmsten Fall rät sonst die Kammer Ihrem Architekten, wie er am besten mit diesem schwierigen Kunden umgehen kann …
- … - Kein BH kennt das Architektenrecht/die HOAIAbk. so gut wie ein Architekt, er weiß …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vollmacht
- … Vollmacht …
- … unsere Architekt hat eine Entscheidung getroffen, eigentlich zum unseren Besten. Der Bauunternehmer hatte zum selben Preis Porotonsteine geboten, die bessere Steinfestigkeitsklasse bei gleicher Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Er hat mehr davon eingekauft (?). Und sie hat es zugesagt. Ein Bittergeschmack bleibt jedoch, weil …
- … 4. wir uns um die Zukunft und zukunftige Entscheidungen der Architektin sorgen, die keine besondere Vollmacht besitzt. …
- … zuerst die Architekt fragen, ob sie solche Vollmacht hat, das zu entscheiden? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fragliche Abnahme der Drainage
- … Hallo, ich habe eine andere Frage. Vorab-Info mein Architekt, fremder Bauunternehmer (?). Im Bauvertrag war keine Drainageprüfung vereinbart. Jetzt …
- … sagt, es ist alles i.O., das habe ich so abgenommen. Der Architekt meint, die Drainage funktionierte, da er sie überprüft hat. wann? weiß …
- … 2. Muss mein Architekt mich daraufhin hinweisen? alle LPAbk., auch Vertragsgestaltung …
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