Statik beim EFHAbk.:
Mein Bauträger meint Aufgrund seiner Erfahrung ist die Erstellung der Statik nicht erforderlich - Sollte ich mich darauf verlassen - Was könnte ohne schlimmstenfalls passieren?
Kann auf Statik bei Einfamilienhaus auch verzichtet werden?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Kann auf Statik bei Einfamilienhaus auch verzichtet werden?
-
Im schlimmsten Fall Herr Ernst
Könnte Ihnen u. Ihrer Frau am Sonntag Morgen, beim Frühstück, die Decke auf den Kopf fallen. Lassen Sie diese Aufgabe von einem externen Tragwerksplaner machen der Ihrem Bauträgeralleskönner auf die Flossen schaut.
Freundlichst
Jupp -
Oh Graus!
Man hin!
Geben Sie Ihrem Bauträger den völligen Freibrief. -
Ganz klar nein!
Die Genehmigungsfreiheit heißt nicht, dass notwendige Unterlagen nicht erstellt werden müssen, sie müssen nur nicht mehr zur Prüfung vorgelegt werden. Der unzulässige Verzicht auf die Erstellung der Statik kann dann folgende mögliche Konsequenzen haben:
1. Vielleicht (ganz vielleicht) passt alles.
2. Ihr Bauvorhaben wird (zumindest vom Rohbau her) sehr unwirtschaftlich erstellt.
3. Ihnen fällt irgendwas auf den Kopf.
Mein Vertrauen zu so einem Bauträger wäre in jedem Fall ziemlich gering (insbesondere in Anbetracht der relativ geringen Statikkosten).
Mit freundlichen Grüßen -
Risiko
Dass Ihnen das Haus zusammenfällt glaube ich jetzt mal weniger. Soviel Vertrauen habe ich in die Erfahrung der Handwerker.
Aber dass sich größere, unschöne Risse (z.B. in betonierten Wänden, unter Auflagern ...) bilden, kann schon sein.
Die Statischen Berechnungen (wie auch der Wärme- und der Schallschutznachweis usw.) muss vor Baubeginn auf der Baustelle vorliegen (Vorschrift aus der Bauordnung). Gelegentlich wird dies auch von der Bauaufsicht kontrolliert.
Ist Ihr Bauträger überhaupt nachweisberechtigt (vgl. die Regelungen der Bauordnung)? -
da wüsste' ich was
heißer Tipp:
lassen sie den Bauträger wurschteln, der schuldet mängelfreies Werk.
wir kommen dann unangemeldet zur bewehrungsabnahme - der wird sich wundern.
auf einmal stehen hunderte von Statikern auf der Baustelle)
das ist genau das, was der feine Herr vermeiden wollte:
das ihm jemand auf die griffel klopft!
i.ü. verlangt IMHO immer noch jedes Bundesland eine statische Berechnung,
der Wärmeschutznachweis (nach EnEVAbk.) ist Bundesgesetz! -
das ...
-
Baugrund
Jeder Baugrund kann anders sein. Schon deshalb kann die Statik (falls überhaupt jemals eine existierte) nicht ohne Überprüfung von einem Gebäude auf ein ähnliches oder gleiches ohne Prüfung übertragen werden. Selbst die Fertighaushersteller benötigen zumindest eine örtliche Angleichung. Das dem Handwerker noch kein Haus eingestürzt ist, kann Glück sein (o wei wenn mal mehr Besuch als sonst kommt oder besonders viel Schnee) oder er hat so übertrieben gebaut, das von den überzogenen Materialkosten gleich mehrere Statiker bezahlt werden können. -
Und Sie brauchen Sie doch!
zumindest, wenn Sie in Niedersachsen wohnen. Auch bei Genehmigungsfreistellung müssen Sie trotzdem nach Abschluss der Arbeiten (Fertigstellungsanzeige) diese nachreichen (lassen).
Denken Sie auch an später: Planen Sie eine Erweiterung oder einen Umbau, der tragende Bauteile tangiert, ist eine prüfbare Statik immer gut.
Das schrieb Ihnen Bauherr:
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