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BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektensuche
Es betrifft hier ein Selbstbauvorhaben. Grundstück und Bebauungsplan sind vorhanden. Die Grundlagenermittlung ist ausgiebig in Eigenleistung ermittelt worden. Der Architekt sollte "nur" LF2 bis LF7 erbringen. Die Bauleitung und Bauüberwachung wird in fachgerecht in Eigenregie durchgeführt. LF7 betrifft nur einzelne Gewerke.
Bis jetzt hätten wir die auf der Hand liegende Möglichkeit einen Vorort ansässigen nicht selbständigen junge Architekt zu beauftragen. Seine wenige uns bekannte Entwürfe/Stil gefallen uns auf dem ersten Blick relativ gut. Nur wir sind uns nicht so sicher, ob wir nicht besser ein Selbständige Architekt beauftragen sollten.
Vielleicht kann der Eine oder Andere hier mal was dazu sagen.
-
@eric
schön, das ihr euch für die Zusammenarbeit mit einem Architekt entschieden habt. allerdings müsste beim Bauherren und Architekt schon ein interface im Gehirn eingebaut sein, um die "Grundlagenermittlung" von eurem Kopf in den des Architekten zu bringen ... ;--) der Architekt muss in jedem Fall die Grundlagenermittlung machen, sonst plant er ja ins blaue. der Bauherr ist hierbei sein gegenpart. er unterbreitet dem Architekt seine wünsche und Vorstellungen. wenn ihr diese schon parat habt ist das sehr schön, doch erspart euch das nicht die Leistungsphase 1 (lph 1) : --)
schöne Grüße -
Da passt was nicht, Rossi
Da passt was nicht, Rossi -
vorsicht falle ...
wie erfolgt denn eine Bauüberwachung "fachgerecht" in Eigenregie?
ist das Risiko klar?
ist auch das Risiko klar, wenn ein nichtselbständiger Architekt denn doch
"selbständig" (oder eher "nebenbei") arbeitet? Haftung? Versicherung? -
prima ...
die Entscheidung freut mich auch - mit oder ohne LP1
Als alter BAU.DE Hase:
Wie wäre es denn mit 'einer Betreuung durch uns? (mal so ganz blöd und öffentlich gefragt?)
Uwe Misiok hat schon diesen Weg gewählt, morgen gibt's da wieder ein Treffen. Wie ich ihn kenne sagt er bestimmt gern was dazu aus Sicht des Bauherren.
Über E-Mail freut sich ... -
@fpt
die lph1 ist eine Architektenleistung, die der Laie ohne Architekturstudium gar nicht durchführen kann. das von ihnen genannte pflichtenheft (kommen sie aus dem anlagenbau? . -)) muss der Bauherr ja sowieso liefern (Raumgrößen, Raumbeziehungen etc.). in der Grundlagenermittlung werden aber weitaus folgenschwerere weichen gestellt, die sie hier mal eben unter den Tisch fallen lassen (Genius loci z.B. ... Erschließung, Belichtung, etc. etc. ...)
ich verstehe hier ihre Einstellung nicht so ganz. die Leistungsphase 1 (lph 1) ist eine wichtige lph als Grundlage zum vorentwurf.
jetzt verständlicher geworden? schöne Grüße -
goldene Mitte
Frank, da gehen Sie mit Rossi hart ins Gericht. Vielleicht hilft ein Blick in den § 15 HOAI auf den rechten Weg:- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- und evtl. als besondere Leistung: Aufstellen eines Raumprogramms
Ohne weiteres gestehe ich einem Bauherrn, der sich monatelang ernsthaft Gedanken gemacht hat, zu, die Aufgabenstellung geklärt zu haben. Möglicherweise muss auch nicht mehr darauf hingewiesen werden, dass Bodengutachten, Statik und Fachplanungen notwendig werden können. Auch ein Raumprogramm kann vom Bauherrn bereits voll ausgearbeitet sein, sozusagen der Spiegel seiner Wünsche. Eine Beratung des Bauherrn durch sich selbst möchte ich aber ein kleinwenig in Abrede stellen. Vier Augen sehen einfach mehr als zwei und professionelles Fachwissen ist in jedem Fall von Vorteil.
Zusammenfassend: Ohne Zweifel wird beim Fragesteller wesentlich mehr an Grundlage vorhanden sein als bei einem Bauherrn der völlig blank zum Architekten geht und sagt: ich habe ein Grundstück geerbt und möchte bauen, nehmen Sie sich bitte der Sache an. Und leicht wird die Aufgabe des Architekten, wenn die Grundlagen ordentlich zusammengefasst sind, das ist nämlich auch Bestandteil der LPh 1. -
100 points for Rossi:
Anlagenbau stimmt!
Zum anderen: Wenn Eric T. schon selbst meint, die Grundlagenermittlung sei gelaufen und soweit abgeschlossen, dass dann mit LPH2 darauf aufgebaut werden könnte, dann nehme ich ihm das vollständig ab. Was ist nicht abnehme, ist, LPH2 nur in Kombination mit LPH1 zu bekommen. Dieses so weitergedacht würde bedeuten, dass ich bei jedem Architektenwechsel während der Bauzeit bei Null (= LPH1) anfangen müsste, weil das "interface" noch nicht da ist. Das kann's doch nicht sein, oder?
@Bruno: Hart ins Gericht? Och Nö, doch ...
Wenn denn wirklich noch Teilpunkte aus LPH1 offen stehen, könnte man die nicht separat "einkaufen" als 100 % LPH1 zu benötigen. -
so ist es Frank
Wir diskutieren außerdem fast um Nichtigkeiten. Die LPh 1 macht vielleicht 500 € Honorar aus. Wenn sie wie bei Eric Tuerling zum Großteil erbracht ist, reden wir von einem Bruchteil dieses Betrags, sagen wir mal von einmal ausgiebig Geschäftsessen gehen. Das ist eine Größenordnung, die meinetwegen noch unter Akquise laufen kann. Ganz ohne Einarbeitung geht es für den Architekten, der bei LPh 2 anfängt, aber nicht ab. Selbst wenn diese von einem Kollegen komplett erbracht und dokumentiert wäre, muss man sich einlesen und reinfinden. -
Stimme zu , Bruno,
das "Verinnerlichen" der Vorarbeiten kann nicht unerheblich sein und muss (logo) auch honoriert werden. Ist es nach HOAIAbk. erlaubt, diese "Vorarbeiten" in der LPH2 "aufgehen" zu lassen (als eine neue LPH aufzumachen)? -
ein Beispiel
Ich hatte mal die Dt. Telekom als Auftraggeber für den Umbau von Ortsvermittlungsstellen. Vom Auftraggeber wurden die Richtl AnfoF (Richtlinien und Anforderungen an Fernmeldegebäude) zur Verfügung gestellt. Das war ein traumhaftes Werk, mit Raumprogrammen und detailliertem Raumbuch bis zum kleinsten Detail der Ausführung, z.B. Anstrich der Türen und Beschilderung. Nach aufmerksamer Auseinandersetzung mit diesem Werk gab es zur Grundlagenermittlung wirklich kaum noch Fragen. Im Gegenzug wurde die LPh 1 nur zu Bruchteilen bei der Honorierung herangezogen. -
ich kenn mein swien an'n gang!
liegt aber daran, das ich auch öfter mal mit verfahrenstechnikern etc. zusammenarbeite, ftp. : --)
gibt zwei sorten: die, die gute pflichtenhefte machen und die, für die man 25 % Aufschlag nehmen muss!
aber bei beiden: immer lph1! ;--)
sind im übrigen nur 3 % des honoarars, da lohnt das streiten bei EFHAbk.-Bauten gar nicht!)
sehe gerade, bruno hat's schon geschrieben ... und 10 Stunden sollte man sich auch bei guter vorarbeit durch den Bauherren schon Zeit nehmen, um die Grundlagen kennenzulernen.
stefan Lappe fährt dann eben nicht zum Grundstück.. ;--)
schöne Grüße -
OT @ fpt oder: die millionenfrage
mineralölwirtschaft?
: ---) -
zurück zur Ausgangsfrage: Vertrauenssache
@Eric: Das A und O bei der Beauftragung eines Architekten ist die richtige Chemie. Wie die schlechten Beispiele im Forum zeigen, ist eine Zusammenarbeit, die von Misstrauen, Unverständnis füreinander und für die Rollenverteilung geprägt ist, zum Scheitern verurteilt. Die zweite Voraussetzung ist die Fachkenntnis und das richtige Berufsverständnis des Architekten. Er muss sein Handwerk verstehen und verinnerlichen, dass er mit einer Riesensumme fremden Geldes umgeht, mit Ihrem Geld, wahrscheinlich der größten Investition Ihres Lebens. Er darf nicht in Interessenskonflikten stehen, schließlich soll er ausschließlich Ihr Treuhänder sein. Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie sich einem Architekten anvertrauen möchten. Schlagen Sie aber nur zu wenn Sie ein gutes Gefühl haben. -
LF1 und weitere Reaktionen
Wir haben nur gedacht auf LF1 verzichten zu können, da wir unsere Vorstellungen samt Bilder schriftlich zusammengefasst haben. Dieses Dokument ist tatsächlich als Lastenheft zu sehen (und übrigens noch nicht ganz fertig). Darin sind außer das Bebauungsplan, unsere Zeichnungen, Stimmungsbeispiele, Raumplanung, Küchenplanung, Badvorstellungen, Etwaige Anordnung, Kostenrahmen etc. aufgenommen. Wenn der Architekt jetzt sein Gegenstück, auch Plichtenheft genannt dagegenüberrstellen möchte und das als LF1 sieht, ist uns das auch recht. Daran wird's wohl nicht scheitern. In meinem Fachbereich ist so etwas für größere Aufgaben der Normalfall.
Wir beschäftigen uns seit fast einem Jahr mit unserem Bauvorhaben. Da ist mittlerweile einiges zusammengekommen. Vieles an Wissen und Ideen und Vorstellungen. Messen, Hausaustellungen (ja auch die), aber auch BAU.DE haben mir sehr geholfen, einen Einblick in die Bauwelt zu ermöglichen.
Wir bauen selbst. Das ist halt unser Idealvorstellung. Dafür setze ich meine Arbeit längerfristig aus. Einer meiner Kumpeln ist Maurermeister und hat schon andere Häuser in mein Kumpelkreis hochgezogen. Die sind immer noch KumpelDer braucht übrigens auch nicht ständig da zu sein. Und einige Gewerke werden sowieso ausgeschrieben. Auch darüber möchte ich mit einem Architekt reden können, genau wie über die Ausführungsplanung.
MLS spricht durchaus ein für uns interessanter Punkt an: Ein nichtselbständiger Architekt ist vielleicht nicht ideal. Darüber möchte ich mich auch ein Bild machen. Planungshaftung ist durchaus ein Thema. Die Planung sollte schon vollständig und möglichst ohne Fehler sein. Ob es wirklich ohne Fehler sein wird, glaube ich kaum. Hauptsache keine grobe Fehler. Im Softwarebericht kann ich auch nicht behaupten, dass ich fehlerlose Programme SchreibeFür die Bau-Ausführung haften wir natürlich selbst. Nach dem Motto: "Kein Pfusch, höchstens Fehler" und dafür stehen wir selbst gerade.
SL, Eine Entscheidung für einer der BAU.DE Architekten ist durchaus möglich. Warum nicht? Ein nicht unwichtiges Kriterium ist aber die Entfernung. Wir bauen in der Westpfalz. Und ... der Architekt müsste sich anfreunden können mit eine mediterrane Baustil (Nicht: Bauweiseim Rahmen des durchaus freizügiges Bebauungsplans.
Danke BS, für Ihre letzte Bemerkung. Das mit dem guten Gefühl werden wir verinnerlichen. Ich bin übrigens kein mistrauischer Mensch und ... wir sehen das Bauen mit dem Architekten als der richtige Weg. Wie schon geschrieben. Bauen, tun wir aber großtenteils selbst.
Danke an alle für die rege Teilnahme an der Diskussion. Das hilft ungemein, die Gedanken zu ordnen. Vielleicht gibt es noch einiges dazu zu sagen. Von meiner Seite aus sehe ich diese Diskussion als: "lautes denken". -
zurück zur Ausgangsfrage
und nur zur Info gedacht, da sich Leistungsphase 1 (lph 1) bei einem EFHAbk. wirklich nicht so sehr aufs Honorar auswirkt:
@ eric: das hört sich schon sehr gut an mit dem Raumprogramm und den anderen allgemeinen Vorstellungen. wenn der Architekt das Programm aufstellt, ist das nach HOAIAbk. eine besondere Leistung, die extra zur lph1 bezahlt werden müsste. was ihr jetzt gemacht habt, sind die klassischen "bauherrenaufgaben" und jeder Architekt ist froh, wenn er diese so kompakt wie möglich vom Bauherren erhält. dieses Bauherrenpaket muss er sich verinnerlichen, dazu braucht er Zeit und somit auch Geld. er fährt zum Grundstück, fotografiert und sammelt Stimmungen der Umgebung, er bespricht das Raumprogramm mit den Bauherren und bringt hier eigene - und für den Bauherren oft überraschende - Erfahrungen mit ein. und dann geht's erst in die Leistungsphase 2 (lph 2).
am wichtigsten bei einem Selbstbauprojekt ist in der Tat die Leistungsphase 5 (lph 5) (Ausführungsplanung). da muss schon alles passen und auch vom Bauherren dann so eingebaut werden, wenn er Fehler oder Bauschäden vermeiden will. Ich Stelle mir das vorhaben "ein Jahr Urlaub für den Hausbau" durchaus als eine interessante Herausforderung vor und wünsche jetzt schon mal viel Spaß dabei, denn der ist das wichtigste!
schöne Grüße -
OT@ Rossi - keine Mio. ,
d.h. doch noch länger arbeiten)
Bin zwar Verfahrens-Ing. aber Bereich Wasser- / Abwasser. -
mal eine dumme Zwischenfrage - Planungshaftung
haftet ein nichtselbständiger - also angestellter - Architekt nicht für seine Planung? -
Planungshaftung
Der 'Nichtselbständige' haftet einem Bauherrn, den er im Rahmen einer Nebentätigkeit betreut, ganz genauso. Er tritt ja in diesem Fall als Selbständiger auf. Anders sieht es mit seiner Haftung aus, wenn er in seinem Büro Fehler macht. Dafür haftet dann sein Arbeitgeber (der das Vertragsverhältnis mit den Bauherren hat) und dieser kann nur beschränkt auf ihn zurückgreifen. -
@werner
auch der nichtselbständige muss - wenn er nebenbei Planungsleistungen ausführt - eine Haftpflicht abschließen. das wird im Genehmigungsverfahren auch abgefragt. er sollte dies schon aus eigenem Interesse tun.
@fpt ... naja, die 500.000 reichen mir dann auch ...
schöne Grüße -
täusch dich da mal nicht!
die meisten Genehmigungsbehörden interessiert das nicht mehr!
Haftungsdelegation und Minderung öffentlicher pflichten nennt man das! -
bei uns
muss man das ankreuzen. das die Genehmigungsbehörden das nicht interessiert (besonders bei EFHAbk.) weiß ich, mls ... aber das ändert nix.
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- … (moralisch). Aber ich würde mal sagen: Solange kein Vertrag mit dem Architekten existiert, gibt's auch keine durchsetzbaren Ansprüche von seiner Seite. …
- … Ich hatte auch mal so einen Fall. Der erste Architekt (willkürlich von mir angerufen) zeichnete mir für eine Bauvoranfrage eine ganz grobe Skizze, Zeitaufwand ca. 3 Std. Ich habe ihn gebeten, eine Rechnung darüber zu stellen, er meinte dass laufe unter Akquise. Später habe ich dann einen anderen Architekten genommen, worauf mir der ursprüngliche auch eine Rechnung über …
- … und abrechenbarer Leistung ist recht grau: Bei vielen öffentlichen Ausschreibungen gehen Architekten extrem in Vorleistung, ohne dass dafür eine Entlohnung gesichert ist. …
- … rechtlich die Sache komplexer ist, aber ich würde sagen: Macht der Architekt keinen Vertrag, dann gibt's auch keinen Anspruch. Als Profi weiß …
- … @Thomas Walter: Mit meinem Vergleich Arzt/Anwalt/Architekt wollte ich nur ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es das Normalste …
- … Gebührentatbestand haben, jedes Gespräch kostet und wird selbstverständlich bezahlt, während vom Architekten anscheinend erwartet wird dass er in der Beratungsphase umsonst arbeitet. …
- … Für mich hinkt eher, dass der Architekt in puncto Beratung in einen Topf mit Verkäufern von Bauleistung geworfen wird, die ihre Prospekte und Listen ausreichen und die 'Beratung' schwerpunktmäßig zur Akquise, also und nicht zum Problem, sondern zum eigenen Produkt, durchführen. …
- … Architekten- und ingenieurhonorar sollte zwar auch vertraglich fixiert sein - …
- … immerhin kann die Annahme einer Architektenleistung als konkludentes handeln …
- … der Architekt darf …
- … besonders wenn ich an Architekten denke, die sich der Vorplanung schon den …
- … vielleicht waren's bei ihrem Architekten doch ein paar stündhen mehr? :-) …
- … Es gibt übrigens keinen Vertrag zwischen Architekt und uns, den hätten wir auch zum Schluss nie unterschrieben. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10159: Architektensuche
- … Architektensuche …
- … Für unser Bauvorhaben Anfang nächstes Jahres, suchen wir einen Architekt der unsere Vorstellungen auf Papier bringen kann. Aus gegebenen Anlass …
- … und jüngste Diskussionen hier im BAU.DE ist es klar, dass die Architektensuche nicht trivial ist. Auch wir möchten hier der erste große …
- … sind vorhanden. Die Grundlagenermittlung ist ausgiebig in Eigenleistung ermittelt worden. Der Architekt sollte nur LF2 bis LF7 erbringen. Die Bauleitung und Bauüberwachung wird …
- … auf der Hand liegende Möglichkeit einen Vorort ansässigen nicht selbständigen junge Architekt zu beauftragen. Seine wenige uns bekannte Entwürfe/Stil gefallen uns auf …
- … sind uns nicht so sicher, ob wir nicht besser ein Selbständige Architekt beauftragen sollten. …
- … schön, das ihr euch für die Zusammenarbeit mit einem Architekt entschieden habt. allerdings müsste beim Bauherren und Architekt schon ein interface …
- … eingebaut sein, um die Grundlagenermittlung von eurem Kopf in den des Architekten zu bringen ... ;--) der Architekt muss in jedem Fall …
- … ins blaue. der Bauherr ist hierbei sein gegenpart. er unterbreitet dem Architekt seine wünsche und Vorstellungen. wenn ihr diese schon parat habt ist …
- … ist auch das Risiko klar, wenn ein nichtselbständiger Architekt denn doch …
- … die lph1 ist eine Architektenleistung, die der Laie ohne Architekturstudium gar nicht durchführen kann. …
- … Grundlage vorhanden sein als bei einem Bauherrn der völlig blank zum Architekten geht und sagt: ich habe ein Grundstück geerbt und möchte …
- … sich bitte der Sache an. Und leicht wird die Aufgabe des Architekten, wenn die Grundlagen ordentlich zusammengefasst sind, das ist nämlich auch …
- … zu bekommen. Dieses so weitergedacht würde bedeuten, dass ich bei jedem Architektenwechsel während der Bauzeit bei Null (= LPH1) anfangen müsste, weil …
- … unter Akquise laufen kann. Ganz ohne Einarbeitung geht es für den Architekten, der bei LPh 2 anfängt, aber nicht ab. Selbst wenn …
- … @Eric: Das A und O bei der Beauftragung eines Architekten ist die richtige Chemie. Wie die schlechten Beispiele im Forum …
- … Die zweite Voraussetzung ist die Fachkenntnis und das richtige Berufsverständnis des Architekten. Er muss sein Handwerk verstehen und verinnerlichen, dass er mit …
- … ausschließlich Ihr Treuhänder sein. Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie sich einem Architekten anvertrauen möchten. Schlagen Sie aber nur zu wenn Sie ein …
- … Stimmungsbeispiele, Raumplanung, Küchenplanung, Badvorstellungen, Etwaige Anordnung, Kostenrahmen etc. aufgenommen. Wenn der Architekt jetzt sein Gegenstück, auch Plichtenheft genannt dagegenüberrstellen möchte und das als …
- … einige Gewerke werden sowieso ausgeschrieben. Auch darüber möchte ich mit einem Architekt reden können, genau wie über die Ausführungsplanung. …
- … für uns interessanter Punkt an: Ein nichtselbständiger Architekt ist vielleicht nicht ideal. Darüber möchte ich mich auch ein Bild machen. Planungshaftung ist durchaus ein Thema. Die Planung sollte schon vollständig und möglichst ohne Fehler sein. Ob es wirklich ohne Fehler sein wird, glaube ich kaum. Hauptsache keine grobe Fehler. Im Softwarebericht kann ich auch nicht behaupten, dass ich fehlerlose Programme Schreibe :-) Für die Bau-Ausführung haften wir natürlich selbst. Nach dem Motto: Kein Pfusch, höchstens Fehler und dafür stehen wir selbst gerade. …
- … SL, Eine Entscheidung für einer der BAU.DE Architekten ist durchaus möglich. Warum nicht? Ein nicht unwichtiges Kriterium …
- … aber die Entfernung. Wir bauen in der Westpfalz. Und ... der Architekt müsste sich anfreunden können mit eine mediterrane Baustil (Nicht: Bauweise :-) …
- … kein mistrauischer Mensch und ... wir sehen das Bauen mit dem Architekten als der richtige Weg. Wie schon geschrieben. Bauen, tun wir …
- … an mit dem Raumprogramm und den anderen allgemeinen Vorstellungen. wenn der Architekt das Programm aufstellt, ist das nach HOAIAbk. eine besondere Leistung, die …
- … was ihr jetzt gemacht habt, sind die klassischen bauherrenaufgaben und jeder Architekt ist froh, wenn er diese so kompakt wie möglich vom Bauherren …
- … haftet ein nichtselbständiger - also angestellter - Architekt nicht für seine Planung? …
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Frank Ostern: Mein Hausplan, Teil 5
- … So, jetzt bin ich mit meinen beiden Plänen zum Architekten gegangen und habe mittlerweile den 2. Architekten-Entwurf vorliegen. …
- … gesprochen wird. Ich bitte also mal wieder um die Meinungen der Architekten und Bauherrn zu dem Plan und bedanke mich jetzt schon …
- … wurde. Außerdem ist die Türe zwischen Küche und Flur entfallen. Der Architekt wollte jetzt noch nicht alles zeichnen, falls ich wieder alles zerreisse …
- … doch alles gesagt worden und große Veränderungen oder Neuerungen hat der Architekt ja nicht vorgenommen. …
- … eher als eine Bedarfsanalyse, die vom Architekten in ein Konzept umgewandelt werden müssen, dies ist hier nicht erfolgt. …
- … Hat Ihnen Ihr Architekt die Kosten klar gemacht? Mein Architekt z.B. ist sowohl ein …
- … Ich muss mich leider Andrea anschließen, dass Ihr Architekt wohl nur den Auftrag hatte, Ihre Entwürfe nochmal zu verbessern (was …
- … Architekt …
- … Nein, der Architekt hat und hatte nicht den Auftrag nur meine Pläne zu …
- … für beide Wohnungen dazugenommen werden kann. Ich habe mich bei der Architektensuche insgesamt mit 4 Architekten unterhalten und die grundlegenden Lösungsvorschläge …
- … würde mich fragen, ob der Architekt meine Vorstellungen als …
- … Doch der Architekt von Frau Kaehler würde uns interessieren. …
- … @ Herrn Hoffmann: Einschalten eines Architekten …
- … unser Architekt ist ein befreundeter Bekannter. …
- … mit Details sind, wie Herr Ostern, würde ich die Einschaltung eines Architekten nicht empfehlen, sondern lieber das Veröffentlichen hier im Forum. Zumindest …
- … mein Architekt hat alle Ideen, die ich bislang hatte, erstmal über den Haufen geworfen. Man muss da recht offen und anpassungsfähig sein. Dabei ist es wichtig, dass der Architekt in der Nähe wohnt, weil man gemeinsam Schritt für Schritt …
- … Wie gesagt, ich persönlich halte viel von dem Hinzuziehen eines Architekten, aber das sollte man früh genug machen und man sollte …
- … flexibel sein. Wobei die Architektenkosten sich oft lohnen, wenn denn dann der Architekt entsprechend durch günstige Bauweise Ihren Kostenrahmen einhält. Und dazu hat …
- … nie gegeben. Er kommt zwischen jedem Vertragspartner zustande, auch mit dem Architekten. Es kommt nur darauf an wie viel Ärger ich an …
- … Bauherren ihre Grundrisse selbst zusammenbauen. Aber doch gerade dafür bekommt ein Architekt doch Geld! Und wenn er noch nicht passend ist, dann ist …
- … bringt Sie weiter. Die Grundrisse kommen mir vor, als habe Ihr Architekt keine Zeit gehabt und nur die geforderten Räume aneinandergebastelt. Architekturqualitäten …
- … schon durch andere hier berichtet, sind komplizierte Grundrisse nur teuer. Dein Architekt hat dahingehend eine Hinweispflicht. Er hat überhaupt sehr viele Pflichten Ihnen …
- … Vielleicht schauen Sie bei einem baubiologisch orientierten Architekten in Ihrer Nähe vorbei. Beratungen und Änderungen können auf Stundenbasis …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Angebot kostenpflichtig?
- … ich habe vor ca. 3 Monaten nach Empfehlung einen Architekten aufgesucht, mit der Bitte, mir für ein Fertigteilhaus unverbindlich (Zeichnungen …
- … Berücksichtigung einer zusätzlichen Garage. Nach ca. 3 Wochen erhielt ich vom Architekt eine Grundrisszeichnung, den genauen Preis konnte er mir nicht sagen ( …
- … Ich habe allerdings nie zuvor gesagt, das der Architekt den Auftrag erhält. Weiterhin urde nie erwähnt, das dieses Angebot bereits …
- … Wurden vom Architekten Leistungen erbracht, die über die Aquisition hinaus gehen, muss (HOAIAbk.) …
- … Reden Sie doch mal mit dem Architekten. So ein Gespräch ist in jedem Falle billiger als ein …
- … Übrigens, wenn es sich um einen Architekten handelt und nicht um einen Bauträger, Unterschied bitte beachten, so kann dieser natürlich nur Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen, je nachdem wie weit die Planung ist, abgeben. Ein verbindliches Angebot, wieviel die Garage/das Haus kosten wird, werden Sie nicht erhalten (können). …
- … Architektenfalle, nennt sich das ... …
- … Architektenfalle, nennt sich das …
- … zu machen, muss die Formulierung schon wasserdicht sein. z.B. müsste der Architekt Sie auf der Baustelle aufsuchen, dann wollt er ja was von …
- … architektenfalle ? hier verwechselt ein Bauherr einen Architekten mal wieder mit einem Bauunternehmer. wer zu einem Architekt …
- … Der Architekt konnte nichts passendes liefern, also nimmt der Bauherr lieber ein anderes …
- … Oder müssen Sie als Architekt auch jedesmal zahlen wenn Sie einen Bauunternehmer oder Handwerker um ein …
- … Dann Gehe ich zum Architekt und sage ich möchte Bauen . …
- … Der Architekt prüft meinen Fertighausgrundriss …
- … Berücksichtigung einer zusätzlichen Garage. Nach ca. 3 Wochen erhielt ich vom Architekt eine Grundrisszeichnung, den genauen Preis konnte er mir nicht sagen ( …
- … Warum bauen wohl so viele Bauherren ohne Architekten? …
- … Umfrage bei Nachbarn und Bekannten gemacht. Der Hauptgrund nicht mit einem Architekt zu bauen waren die nicht kalkulierbaren Kosten. Das kann objektiv entweder …
- … stimmen oder nicht, doch als Schlussfolgerung bleibt, dass Architekten entweder wirklich keine für Laien kalkulierbaren Kostenstrukturen haben, oder sie haben ein massives Image- und Vermarktungsproblem (Imageproblem, Vermarktungsproblem) (welches sie nur selber beheben können). Fälle wie der durch den Fragesteller geschilderte bessern das Bild der Architekten jedenfalls nicht auf. Egal ob der Zahlungsanspruch berechtigt ist …
- … Mein Wunsch an eine Architekten wäre eine vorherige klare Ansage bis wohin die Eingangsberatung geht. …
- … sollte eine erste Grobskizze oder etwas Vergleichbares stehen (kann durchaus beim Architekten verbleiben), sowie die Aussage ob meine Vorstellungen im gegebenen Kostenrahmen …
- … ich entscheiden ob ich mit dem Anbieter weitermachen will, und der Architekt hat noch keine verwertbaren Informationen herausgegeben. …
- … Das ein Architekt Geld möchte ist völlig verständlich und auch OK soweit. Der soll ja auch von was leben. …
- … Aber: Der Kunde muss auch VORHER wissen, dass das Geld kostet. Denn in den meisten Fällen der Wirtschaft, ist ein Angebot erstmals Kostenlos (Probefahrt). Also erwartet der Neuling das beim Architekten auch so. Dass das Aufgrund der HOAIAbk. nicht so …
- … ist und auch weil der Architekt was gemacht hat, also völlig verständlich ist, ist schon klar. …
- … Nur, warum wird dem Bauherrn nicht vom Architekt VORHER gesagt, ich mach das, kostet aber dann xxx . …
- … wer baut schon mehrfach in seinem Leben und hat Erfahrungen mit Architekten. …
- … Nochmals: Vorgehen vom Architekt völlig OK. Was für den Kunden …
- … diesen Fall so: der Bauherr ist in der Annahme zu einem Architekten gegangen, das er dort, genau wie bei einem gewerblichen bt, …
- … ich muss mal die Architekten in schutz (haft) nehmen …
- … zig andere derartige Beispiele. Wieso soll denn nun ein Laie beim Architekten darauf kommen, dass da plötzlich etwas zu vergüten wäre, vor …
- … Ich habe des Öfteren mit Architekten und Handwerkern zu tun, der Architekt möchte berechtigterweise für die …
- … die er macht Geld haben. Ich habe bis jetzt noch kaum Architekten gesehen, der einem Handwerker, der für Ihn die Planung der …
- … Meistens wird einer dazu verdonnert die Planung zu machen damit der Architekt die Ausschreibung rausgeben kann. Gerne winkt man dann mit dem möglichen …
- … Was hindert den Architekten denn daran, den potentiellen Kunden als erstes darüber aufzuklären ab …
- … diesem Zeitpunkt noch gar nicht mit einer Kostenpflicht, und da der Architekt der Fachmann ist liegt die Aufklärungspflicht m.E. ganz eindeutig bei ihm. …
- … man sich also nur an die geschilderten Fakten hält verlangt der Architekt bei einer Rechnungssumme von 1.800 bei einem angenommenen Stundensatz von 75 …
- … Was ist das für ein Architekt? …
- … immer angesprochen worden. Wenn nicht von mir, dann hat der jeweilige Architekt es angesprochen. Für mich ist so ein Verhalten nicht mehr und …
- … in der Regel auch vergütet. Ich kenne viele Firmen, die uns Architekten diese Leistung als kostenlose Leistung fast aufdrängen . wir sind …
- … 1996 nicht mehr novelliert worden! das heißt: keine Honorarerhöhungen für freischaffende Architekten seit 8 Jahren! wobei die angestellten Architekten natürlich ab …
- … bei ihrem Chef nach mehr Gehalt fragen.. (fragen sie mal angestellte Architekten nach dem Gehalt! ...) …
- … noch fragen? soviel zum Thema Abzocke. Herr Baumann, sie dürfen gerne Architektur studieren und mir dann kostenlos am laufenden band Vorentwürfe erstellen …
- … und spekulieren munter drauf los. Nebenbei bekommen Architekten wieder ihr Fett weg. Nach meiner Lebenserfahrung muss da mehr …
- … mehr klarstellt, mitgeteilt hat. Wäre er nur mit seinen Skizzen zum Architekten gegangen und hätte gefragt, wieviel das Haus zuzüglich einer weiteren …
- … Garage kosten wird, hätte jeder Architekt noch in der selben Besprechung eine ausreichend genaue Kostenschätzung abgeben können. So etwas habe ich mehrmals schon im Forum gemacht. Es ist auch völlig weltfremd anzunehmen, dass der Architekt den Fragesteller nicht darüber aufgeklärt hat, dass er kein Angebot …
- … für ein Haus abgeben kann. Der Architekt stellt das Haus nicht her und die Preise werden von Firmen bzw. nach Schmeisser vom Markt gemacht. …
- … sie sollten bei solchen Äußerungen bedenken, das es nicht der Architekt ist, der diese Leistung von den Firmen abfordert, sondern der …
- … ... der Bauherr macht die Verträge mit den Firmen, nicht der Architekt. und fangen sie jetzt bloß nicht wieder die leier an, das …
- … es ging doch gar nicht darum ob der Architekt Geld verlangen darf …
- … Der Fakt an sich, dass ein Architekt für Planungsleistung Geld bekommt, steht doch völlig außer Frage! Also sollte …
- … @ WA: das der Architekt den Bauherren über diese Dinge berät, ist selbstverständlich! und das gilt …
- … für alle Architekten - zumindest für die, die ich kenne und das sind nicht wenige. …
- … Wieviel Planungsleistungen machen wir denn für Architekten (Ausschreibungsunterlagen ...) und nachher kommt ein Hansel, der 2 …
- … eine übliche Masche, den Handwerker planen zu lassen. Abrechnen macht der Architekt nach HOAIAbk.. Gibt er dann dem Handwerker, der die Planung gemacht …
- … Zur Ehrenrettung sei aber auch gesagt, das es Architekten gibt, die eine derartige Leistung vergüten. Aber das sind Ausnahmen. …
- … auch keine Aufzeichnung existiert, können wir uns kein Urteil erlauben. Manch Architekt zockt ab, manch Handwerker, manch Bauherr und einige wenige Generalunternehmer-Gü nicht …
- … Ich bin mir sicher sie Herr Rossi und andere Architekten auch klären Ihre Kunden über die Vergütung für Ihre Leistung …
- … Architekten und Ingenieure machen keine Angebote zum Erhalt eines Auftrages, sie erbringen Leistungen nach der Honorarordnung, das ist hier offensichtlich geschehen. …
- … Allerdings hätte der Architekt mit einem Blick über die Unterlagen eine Auftragsbestätigung schicken können …
- … die Firmen sagen, das kostet die Summe x, dann kann der Architekt dem Bauherren das ja mitteilen.. diejenigen, die es nicht einsehen, das …
- … Architekt: mach mal nen Angebot. *Zeichnungenrüberreich* …
- … Architekt: dann nicht *zeichnungwiedereinpackt* …
- … Architekt: mach mal nen …
- … Architekt: nein, aber dafür bekommst du evtl. den Auftrag, weil Du ja die besten Kenntnisse des BVAbk. hast. …
- … Architekt: willst du denn überhaupt noch in meinen Verteiler bleiben …
- … Architekt: noch Fragen? …
- … Handwerker erstellt LVAbk. und macht das Angebot; Architekt geht zum Wettbewerb, bei dem er weiß, das dieser billiger …
- … Handwerker bleibt auf Kosten sitzen; Architekt rechnet mit BH komplette Leistung ab. …
- … Es geht hier nicht um eine kurze Erstberatung, sondern um deutlich mehr Leistung. Und beim Rechtsanwalt muss man die Erstberatung auch zahlen, beim Architekt eben nicht. …
- … Dann kann es doch keine Frage sein, das der Architekt bevor er Rechnungen schreibt erst mal klar stellt was er kostet. …
- … nicht die Regel ist wird es in Zukunft bestimmt jede Menge Architekten beim Arbeitsamt geben. …
- … Auch als Architekt gebe ich das Angebot für meine Leistung, genauso wie der Unternehmer, …
- … wie der Unternehmer seine Bauleistung nicht umsonst abgibt, gebe ich meine Architektenleistung nicht umsonst ab. Im Gegensatz zum Unternehmer wird von mir …
- … War Rossi etwa der betreffende Architekt Könnte man ... …
- … War Rossi etwa der betreffende Architekt? Könnte man …
- … sind bestens dazu geeignet zukünftige Bauherren zu überzeugen doch lieber ohne Architekt zu bauen. …
- … ich habe vor ca. 3 Monaten nach Empfehlung einen Architekten aufgesucht, mit der Bitte, mir für ein Fertigteilhaus unverbindlich (Zeichnungen …
- … Berücksichtigung einer zusätzlichen Garage. Nach ca. 3 Wochen erhielt ich vom Architekt eine Grundrisszeichnung, den genauen Preis konnte er mir nicht sagen ( …
- … dass ein Architekt einem zukünftigen Klienten vor dem Erstellen irgendeiner Leistung oder Planung über …
- … das ist der Punkt. Der Unternehmer kann ein Haus anbieten, der Architekt kann eine Planung anbieten. Nicht umgekehrt. Und es ist weltfremd anzunehmen, …
- … dass ein echter Architekt das nicht klargestellt hat. Am Ende war es kein Architekt, sondern ein Generalübernehmer/Baubetreuer o.ä. …
- … Architekt kommt, mach mal nen Angebot, die Positionen musste aber selber bestimmen. Nur die Groben Züge liegen fest. …
- … das weiß ich doch. Und ich spreche doch keinem Architekten sein verdientes Entgelt für Planungsleistungen ab! Bitte genauer lesen. …
- … Nochmal: Es geht nur darum, ob der Architekt es dem dummen Laien vorher sagen muss, ab wann seine Leistung Geld kostet. Wenn das zu viel verlangt ist ... naja ich weiß nicht. Die meisten Leute (Kunden) wissen es eben NICHT! Sie kennen sich NICHT in der HOAIAbk. aus! Gleich kommt sicher wieder das Argument wer so wenig Ahnung hat, darf nicht bauen und sollte sich erst mal schlau machen . Ja meine Güte, Ihr Architekten seit doch die Experten! Und es geht Euch genauso …
- … über entstehende Kosten unaufgefordert aufzuklären. Dies insbesondere, da die Leistung des Architekten naturgemäß sehr vielschichtig ist (Beratung, Entwürfe, Erstellung von Plänen usw.) …
- … Um nicht falsch verstanden zu werden: Architekten haben - wie alle anderen auch - nichts zu verschenken …
- … kann doch ein Baulaie überhaupt nicht wissen. Warum hat Ihn der Architekt nicht darüber aufgeklärt? …
- … Beim Architekt oder Fachplaner traut er sich aber eher. Auch gezielte Anfragen werden …
- … Weder wissen wir ob es ein Architekt war noch wissen wir was gelaufen ist. Die Behauptung, ein Architekt …
- … Weder wissen wir ob es ein Architekt war noch wissen wir was gelaufen ist und ergänze: noch wissen …
- … Der Architekt meinte, einen Architekturauftrag erhalten zu haben, der Bauherr wollte ein …
- … Ein Bauherr, der ein Haus will und keine Details mit dem Architekten bespricht ist selbst schuld, im Gespräch hätte man die unterschiedlichen …
- … tragen, wenn es sich um ein Kommunikationsproblem handelt? Warum nicht der Architekt, denn der kennt sich schließlich mit der Materie aus? Für jede …
- … Kleinigkeit gibt es Verbraucherschutzgesetze, aber die Architekten unter den Betrügern lässt man frei gewähren. …
- … Warum gibt es keine Vorschrift, dass ein Architekt einen Kunden über die HOAIAbk. aufklären muss und sich diese …
- … diesen Abzocktrick abgefahren, auch wenn ich später doch noch zum freien Architekten gegangen bin. …
- … wie beschrieben - Kunde kommt mit eigenen Plänen, wirft sie dem Architekt hin und sagt mach da noch eine Garage zu, wie teuer …
- … 1.) eigentlich gar nicht definiert was der Architekt eigentlich machen soll. …
- … 2.) Der Architekt muss Aufgrund der schwammigen und …
- … merken, dass sein Gegenüber KEINE Ahnung hat von dem was ein Architekt überhaupt macht. …
- … Das alles würde ich von einem professionellen Architekten erwarten. Dann stimmt entweder der Kunde zu (und bezahlt auch …
- … trifft's doch schon auf dem Punkt mit folgende Aussage: Der Architekt stellt das Haus nicht her und die Preise werden von Firmen …
- … Außerdem kann der Architekt doch auch nur die DINAbk. 267 (oder war es 277 :-) …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Ist dieses Honrarangebot seriös?
- … ca. 190.000 ) Wegen der Eigenheimzulage möchten wir kurzfristig selbst einen Architekten mit der Erstellung des Bauantrages (und später ggf. mit der …
- … Nach einigen Anfragen, liegt uns nun folgendes Honorarangebot (Originaltext) eines Architekten vor, bei dem wir nicht wissen, ob es gut und …
- … Die gesamte Architektenleistung betragen brutto 4750,- …
- … Wo gibt es diesen Architekten ... …
- … Wo gibt es diesen Architekten den engagier …
- … mein erster Architekt war Aufgrund mündlicher Vereinbarungen viel billiger als die HOAIAbk.. Dann bekamen …
- … dumm, und ich musste nach Gerichtsentscheid für sämtliche Arbeiten, die dieser Architekt schon für mich gemacht hatte (im wesentlichen die Bauanträge für 8 …
- … Soll ich mir nun einen teureren Architekten suchen oder versuchen einen hieb und stichfesten Vertrag abzuschließen. (aber …
- … (ich bin allerdings nicht Architekt, sondern Tragwerker) beginnt der schwindel, wenn der …
- … Architekt (ob's überhaupt …
- … zum Thema Architektensuche werden sich noch andere melden, ich habe grundsätzliche bedenken …
- … Lösung für den Part Architektenleistung …
- … die 3.750 für die Architektenleistung. Dafür bekommen Sie legal keine Vertragskonstruktion hin, die die LPh 1-5 = 52 % der Gesamtleistung beinhaltet (am Weglassen der LPh 1 liegt der Dumpingpreis nicht, die macht nur 3 % aus). 3.750 passt zu rund 20 % des gesamten Leistungsspektrums. Sie bekommen beim Kollegen sowieso nur eine Eingabeplanung, in die so gut wie kein eigener Entwurfsgedanke einfließt und eine halbe Werkplanung. Dann wäre es ehrlich, auch nur dies zu vereinbaren, dann klappt es auch mit der HOAIAbk.. Der Vertrag müsste dann so aussehen: …
- … Generell zum Sinn der HOAI: sie hat durchaus verbraucherschützende Funktion. Sie soll für den Architekten annehmbare Arbeitsbedingungen schaffen um alle Leistungen ordentlich erbringen zu …
- … Preis, sondern nach Qualität zum selben Preis auszuwählen. Die Auswahl des Architekten sollte, wie auch beim Arzt oder Rechtsanwalt, über Empfehlungen, Referenzen …
- … binden. Genauso ungut ist es natürlich, sich unter Druck an einen Architekten zu binden, den Sie nicht kennen. Reduzieren Sie das Leistungsspektrum …
- … des Architekten auf das Minimale, beauftragen Sie nur bis zur Eingabeplanung. Die sollte natürlich in etwa das beinhalten, was Sie Ihr Leben lang bewohnen wollen. Die Eingabeplanung kann später noch im Rahmen einer Tektur abgeändert werden, wenn die Änderungen nicht gravierend ausfallen. Eine gewisse Optimierung ist also im neuen Jahr ohne Zeitdruck noch möglich. Und dann suchen Sie sich Fachleute Ihres Vertrauens, die das Beste aus der Situation machen und bei denen Sie ein gutes Gefühl haben. …
- … Wenn ich höre, mit welchen Problemen ich allein bei der Beauftragung eines Architekten zu rechnen habe, werde ich nun doch beim Fertighausbauer …
- … unterschreiben. Der kallkuliert zwar etwas mehr für die Architektenleistungen ein, aber dann ist der Vertrag mit einem Architekten sein und nicht mehr mein Problem. Außerdem hat dann …
- … steht, beim Fertighausbauer mehr Nerven gelassen. Im Einzelfall können Sie beim Architekten (Bauingenieur.) weniger Nerven gelassen haben, im anderen Einzelfall kann es …
- … der Horror danach aber erst los (was nichts mit der Entscheidung Architekt/Bauträger zu tun hat). Lassen Sie sich von der Diskussion um …
- … kommen vom Hersteller. Sie sind nicht darauf angewiesen, dass gerade Ihr Architekt den Holzbau oder die Holzbaustatik beherrscht. Sie haben ein eingespieltes System …
- … zur Verfügung. Sie müssten auch Ihren (billigen) Architekten für Leistungsphase 3 zu etwa 50 %, wenn Sie auf einem vorhandenen Grundriss aufbauen können, und natürlich Phase 4 für den Bauantrag nehmen können, anstatt den teureren von der Fertighausfirma. So flexibel sollte diese sein. Zumal Sie dann auch Ihren Architekten vor Ort haben und bei Bedarf auf Stundenbasis kontrollieren …
- … ihren besonderen Fall bezieht. Im Normalfall geht es mit dem Holzbauarchitekten, der das Haus komplett durchplant und mit Handwerkern realisiert, genauso …
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