Gesetzgeber: Gesetzgebende, Legislativorgan & Legislative
Gesetzgeber: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt
Ein Gesetzgeber ist eine Person oder eine Gruppe von Personen, die befugt ist, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dies kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen, wie auf nationaler Ebene durch das Parlament oder den Kongress, auf regionaler Ebene durch Landesparlamente oder auf kommunaler Ebene durch Gemeinderäte. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, Gesetze zu formulieren und zu beschließen, um das Gemeinwohl zu fördern, die Rechte der Bürger zu schützen und die Gesellschaft zu regeln.
Synonyme für "Gesetzgeber"
Gesetzgebende, Legislativorgan, Legislative, Parlament, Gesetzgebung, Volksvertretung, Legislativgewalt, Abgeordnete, Volksversammlung, Gesetzgebungskörperschaft
Gesetzgeber: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Der Gesetzgeber ist die Instanz, die für die Erarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen zuständig ist.
- Das Gesetzgebende bezieht sich auf die Tätigkeit des Erlasses von Gesetzen.
- Das Legislativorgan ist das staatliche Organ, das für die Gesetzgebung zuständig ist.
- Die Legislative ist der gesetzgebende Teil der Staatsgewalt in einem parlamentarischen System.
- Das Parlament ist die Volksvertretung oder das Gesetzgebungsorgan eines Staates.
- Die Gesetzgebung bezeichnet den Prozess der Gesetzeserarbeitung und -verabschiedung.
Gesetzgeber: Interne Fundstellen und weiterführende Links
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Gesetzgeber"
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Gesetzgeber" von Bedeutung ist.
Offene Immobilienfonds - die Alternative zum Tagesgeld?
— Offene Immobilienfonds - die Alternative zum Tagesgeld? Tagesgeld gilt aufgrund der Einlagensicherung als eine der sichersten Anlageformen überhaupt. Dazu kommt die jederzeitige Verfügbarkeit. Dieser Verfügbarkeit steht allerdings eine eher niedrige Verzinsung gegenüber. Viele Anleger sind daher auf der Suche nach besser rentierlichen Anlagen, die allerdings die gleiche Sicherheit bieten. Offene Immobilienfonds galten viele Jahre als echte Alternative, auch wenn diese, im Gegensatz zu Einlagen, mit Kosten behaftet sind. Immobilienblasen und massive Liquiditätsabflüsse bei den Initiatoren in den Jahren 2004 führten allerdings dazu, dass der Markt eine massive Bereinigung erfuhr. Anleger konnten teilweise nicht über ihre Anteile verfügen. Von den damals über 30 Fonds findet sich heute noch die Hälfte am Markt, einige befinden sich immer noch in der Abwicklung oder eine entsprechende Entscheidung steht noch aus. Die Rede ist dabei nicht von Exoten, sondern von den damaligen Platzhirschen unter den Fonds. Nach der in den folgenden Jahren eingetretenen Marktkonsolidierung hat der Gesetzgeber inzwischen auch Restriktionen für den Erwerb und Verkauf von Immobilienfondsanteilen eingebracht. ... weiterlesen ...
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