Einbruchdiebstahl: Wohnungseinbruch & Diebstahl mit Einbruch
Einbruchdiebstahl: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt
Einbruchdiebstahl bezeichnet das rechtswidrige Eindringen in ein Gebäude, um sich durch Diebstahl unrechtmäßig zu bereichern. Dabei wird eine physische Barriere wie ein Türschloss oder Fenster überwunden. Diese Tat stellt eine Kombination aus zwei Delikten dar: dem Einbruch und dem Diebstahl. Der Einbruch erfüllt den Tatbestand der Hausfriedensbruchkomponente, während der Diebstahl den Vermögensschaden begründet. In der Regel ist Einbruchdiebstahl strafbar und wird je nach Schwere und Schadenshöhe mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Versicherungen decken Einbruchdiebstahl häufig ab, allerdings unter bestimmten Bedingungen wie dem Vorhandensein von Sicherheitseinrichtungen. Die Schadensregulierung erfolgt auf Basis der Versicherungssumme und der nachweisbaren Werte. Einbruchdiebstahl ist eine der häufigsten Formen von Eigentumsdelikten in privaten Haushalten und Gewerbeobjekten.
Synonyme für "Einbruchdiebstahl"
Wohnungseinbruch, Diebstahl mit Einbruch, Einbruchdelikt, Einbruch, Diebstahl, Raub, Eigentumsdelikt, Delikt, Vermögensdelikt, Kriminaldelikt
Einbruchdiebstahl: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Einbruchdiebstahl unterscheidet sich von Diebstahl und Raub durch die Art des Zugriffs.
- Während Diebstahl jede Form der rechtswidrigen Wegnahme meint, setzt Einbruchdiebstahl zusätzlich ein gewaltsames Eindringen voraus, z. B.
- das Aufbrechen einer Tür.
- Raub hingegen beinhaltet zusätzlich Gewaltanwendung gegenüber Personen oder Drohungen.
- Einbruch allein beschreibt lediglich den widerrechtlichen Zutritt, ohne dass zwingend etwas entwendet wird.
- Vermögensdelikt oder Eigentumsdelikt sind Oberbegriffe, die auch weitere Tatbestände wie Betrug oder Unterschlagung einschließen.
- Kriminaldelikt ist der umfassendste Begriff, der auch nicht vermögensbezogene Straftaten erfasst.
Einbruchdiebstahl: Interne Fundstellen und weiterführende Links
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Einbruchdiebstahl"
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