Außenprüfung: Externe Prüfung & Außeninspektion - Fachwissen
Außenprüfung: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt
Eine Außenprüfung bezieht sich auf die Überprüfung, Kontrolle oder Untersuchung von Finanzunterlagen, Steuererklärungen oder anderen geschäftlichen Unterlagen durch eine externe Prüfungsstelle oder Behörde. Sie dient der Überprüfung der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Einhaltung der relevanten Vorschriften.
Synonyme für "Außenprüfung"
Externe Prüfung, Außeninspektion, externe Kontrolle, Außenkontrolle, externe Überprüfung, Fremdprüfung, Außenbeurteilung, Externprüfung, Kontrollprüfung, Außenbewertung, Prüfinstanz, Außenuntersuchung, Prüfkontrolle, Außenanalyse, Prüfungsinspektion
Außenprüfung: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Die Außenprüfung bezieht sich auf eine Inspektion oder Kontrolle, die extern oder von außen durchgeführt wird.
- Sie kann als externe Prüfung, Außeninspektion oder externe Kontrolle bezeichnet werden.
- Eine Außenkontrolle oder externe Überprüfung beinhaltet oft die Bewertung oder Überwachung von Prozessen oder Systemen durch unabhängige Stellen.
Außenprüfung: Interne Fundstellen und weiterführende Links
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Außenprüfung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?
Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Außenprüfung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Außenprüfung" oder verwandten Themen zu finden.
Außenprüfung: Such-Links zu Google, Bing und weiteren Suchmaschinen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!
Pressetexte und Artikel zum Thema "Außenprüfung"
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Außenprüfung" von Bedeutung ist.
Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?
— Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid? Ob Freiberufler oder Kleinunternehmer, Mittelständler oder Großkonzern. Auch nachdem das Finanzamt einen Steuerbescheid rechtskräftig erlassen hat, kann es mit einer Betriebsprüfung Jahre später noch die Unterlagen einsehen und prüfen. Deshalb gilt: Sämtliche Unterlagen müssen ordentlich aufbewahrt und gelagert werden. Und eine Betriebsprüfung bedarf einer umfangreichen Vorbereitung. ... weiterlesen ...
Schlagworte: Angelegenheit Außenprüfung Betriebsprüfung Diskussion Frist Gespräch Jahr Mitarbeiter Mitwirkung Prüfer Prüfling Prüfung Schlussbesprechung Steuerbescheid Umfang Unterlage Unternehmen Verjährung
Schwerpunktthemen: Betriebsprüfung Steuerbescheid